Urkunden
Joachim, Markgraf zu Brandenburg, des Hl. Römischen Reichs Erzkämmerer und Kurfürst, gibt seine Einwilligung zu der Belehnung des Grafen Eitel Friedrich zu Zollern mit der Stadtsteuer der Stadt Reutlingen durch König Maximilian auf Widerlösung für 5000 rhein. fl. (Die Urkunde König Maximilians vom 6. Dezember 1506, s. U 101, ist wörtlich inseriert.)
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 201 U 106
- Alt-/Vorsignatur
-
B 201 Bü 23
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Berlin-Neukölln
Aussteller: Joachim, Markgraf zu Brandenburg
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Kontext
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Reichsstadt Reutlingen >> Urkunden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 201 Reichsstadt Reutlingen
Reutlingen RT; Steuern
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:53 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1507 November 4 (Donnerstag auf Omnium sanctorum)
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Kaiser Maximilian I. setzt den Grafen Joachim zu Zollern als Lehensträger des Grafen Christoph Friedrich von Zollern, an den nach dem Tod seines Vaters Franz Wolfgang die gewöhnliche Steuer der Stadt Reutlingen im jährlichen Betrag von 275 rhein. fl. gefallen ist, ein.: Erzbischof Jakob zu Mainz gibt als Kurfürst des Hl. Römischen Reichs seine Einwilligung zur Belehnung des Grafen Eitel Friedrich zu Zollern mit der Stadtsteuer der Stadt Reutlingen durch König Maximilian auf Widerlösung für 5000 rhein. fl. ( Die Urkunde König Maximilians vom 6. Dezember 1506 ist wörtlich inseriert.)
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Kaiser Maximilian I. setzt den Grafen Joachim zu Zollern als Lehensträger des Grafen Christoph Friedrich von Zollern, an den nach dem Tod seines Vaters Franz Wolfgang die gewöhnliche Steuer der Stadt Reutlingen im jährlichen Betrag von 275 rhein. fl. gefallen ist, ein.: Erzbischof Jakob II. zu Trier gibt seine Einwilligung zu der Belehnung des Grafen Eitel Friedrich zu Zollern mit der Stadtsteuer der Stadt Reutlingen durch König Maximilian auf Widerlösung für 5000 rhein. fl. (Die Urkunde König Maximilians vom 6. Dezember 1506 ist wörtlich inseriert.)
![König Maximilian gibt der Stadt Reutlingen kund, dass er ihre jährliche Reichssteuer mit Einwilligung der Kurfürsten des Hl. Römischen Reichs dem Grafen Eitel Friedrich zu Zollern, Erbkämmerer, Hofmeister und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, zum Mannlehen verliehen hat, und gebietet der genannten Stadt, die Steuer dem Grafen Eitel Friederich bzw. seinen Erben jährlich gegen Qittung auszuzahlen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b5f128ce-a342-4707-bdb9-8b9ffd3595b3/full/!306,450/0/default.jpg)
König Maximilian gibt der Stadt Reutlingen kund, dass er ihre jährliche Reichssteuer mit Einwilligung der Kurfürsten des Hl. Römischen Reichs dem Grafen Eitel Friedrich zu Zollern, Erbkämmerer, Hofmeister und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, zum Mannlehen verliehen hat, und gebietet der genannten Stadt, die Steuer dem Grafen Eitel Friederich bzw. seinen Erben jährlich gegen Qittung auszuzahlen.
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Kaiser Maximilian I. setzt den Grafen Joachim zu Zollern als Lehensträger des Grafen Christoph Friedrich von Zollern, an den nach dem Tod seines Vaters Franz Wolfgang die gewöhnliche Steuer der Stadt Reutlingen im jährlichen Betrag von 275 rhein. fl. gefallen ist, ein.: Philipp, Erzbischhof zu Köln, Erzkanzler und Kurfürst, gibt seine Einwilligung zu der Belehnung des Grafen Eitel Friedrich zu Zollern mit der Stadtsteuer zu Reutlingen auf Widerlösung sowie mit des Hl. Reichs Erbkammeramt durch König Maximilian.
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König Maximilian gebietet der Stadt Reutlingen, die gewöhnliche Steuer, die sie seither den Brüdern Ludwig und Hans Schürmann gereicht hat, künftig an den Grafen Eitel Friedrich von Zollern, des Königs Kammerrichter und Kammerrat, so lange auszuzahlen, bis er 2000 rhein. fl., welche der König ihm schuldet, empfangen hat.
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