Archivale

Reutlinger Schreiben an Esslingen

Regest: Hiesige Bürger, besonders die Rotgerber, haben sich beschwert, dass sie in Esslingen mit einer ganz neuen Beschwerde (= Auflage, Steuer) belegt und angehalten werden, von einem jeden gegerbten Kalb- oder Schaffell einen Würtemberger Pfenning zu einem so betitelten Schaugeld zu erlegen. Würtemberg befreit die Reutlinger von der Accis, solang die würt. Untertanen in Reutlingen davon entledigt bleiben. Reutlingen hat die Esslinger in ihrem Handel mit Reutlingen weder mit Zoll noch Accis, noch weniger mit einer solchen neuen Auflage beschwert, so dass sie, wie von uralten Zeiten hier Rechtens ist, von 1 Stück gemästetes Rindvieh an den Jahrmärkten nur 2 Kr, und ausser denselben 4 Kr zum Unterkauf geben, während die Reutlinger in Esslingen von jedem erlösten Gulden 1/2 Kr und von der gekauften Ware auch 1/2 Kr zum Accis und daneben für das, was einer nach Esslingen hineinträgt, 1 Kr Brückenzoll und für das, was er herausträgt, auch wieder 1 Kr und also bereits zweierlei Beschwerden tragen müssen. Daher wird mit Rücksicht auf die freundnachbarlichen reichsstädtischen Beziehungen um Abstellung des neuen Schaugelds gebeten.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2677
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Bemerkungen: in der schwer leserlichen Handschrift von Joh. Georg Beger

Genetisches Stadium: Konz.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Gerber
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1709 Juli 26

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1709 Juli 26

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