Archivale

Reutlinger Schreiben an den Tübinger Vogt

Regest: Der Rat von Reutlingen rekapituliert kurz den Inhalt seiner Schreiben vom 14. August und 27. Oktober 1700. Wenn die Reuttlinger Meister sich bei der Tübinger Lade einkaufen, so geniessen sie weiter nichts als gleiches Los mit den württ. Meistern auf den Jahrmärkten, was man ihnen doch umso mehr schuldig ist, als mit jenen ein gleiches in Reuttlingen bisher observiert worden ist. Trotzdem haben die Tübinger Meister nicht nur ihr neuerliches Ansinnen nicht fallen lassen, sondern sogar die Reuttlinger Meister bei diesen Märkten vom Los gänzlich ausschliessen lassen. So werden die Reuttlinger Meister sich von der Tübinger Lade separieren und ein eigen Handwerk formieren müssen, hernach aber das jus talionis (= Recht oder Vergeltung) üben oder in der hiesigen Walk den Walkerlohn für die württ. Meister erhöhen, die bisher darin mit den Reuttlingern gleich gehalten wurden, obwohl diese öfters unentgeltliche Fronarbeiten am Wasserbau und andere Unkosten, die die fremden nicht betreffen, leiden müssen. Das würde aber ohne Not die von dem Vogt so erfreulich kultivierte nachbarliche Harmonie stören. Er wird daher gebeten, die neuerlichen Beschwerden abzustellen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3890
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Konz.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Strumpfstricker
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1701 November 17

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1701 November 17

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