Archivale
Reutlinger Schreiben an den herzogl. Regierungsrat
Regest: Der Rat hat der herzogl. Regierung schon vor einem Jahr vorgestellt, dass Reutlingen seit unvordenklichen Zeiten eine besondere Bleiche hat. Er bittet, in Kraft des wechselseitigen Handels und Wandels wie bis dahin den württ. Untertanen wenigstens des Tübinger Amts wieder zu gestatten, dass sie ihre gröberen Tuche in Reutlingen bleichen lassen, wie auch Reutlingen gestattet, dass seine Bürger ihre zarten Tuche mehreren Teils in Urach bleichen lassen und dass der Uracher Bleicher ungehindert in Reutlingen Asche aufkaufen, von Haus zu Haus fahren und sie aufladen darf. Wenn den Untertanen des Tübinger Amts die schirmsgemässe Freiheit wieder verwilligt wird, auf die hiesige Bleiche Tuch zu geben, so geschieht den privilegierten Bleichen zu Urach und Blawbeyren kein Abbruch. Die zu Urach bekommt mehr Tuche, als sie annehmen kann. Besonders die groben und gemeinen Haustuche können wegen der grossen Kosten nicht bis Blawbeyren verschickt werden, sondern werden dann lieber den Bauernbleichen in den Dörfern überlassen, womit den württ. Untertanen vielerlei Schaden und Beschwerden zugezogen werden. Der Rat hofft, dass bei gegenwärtiger Erneuerung seiner Schirmspflicht der Reutlinger Bleicher bei seinen schirmsgemässen alten Rechten erhalten wird.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3835
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen
Bemerkungen: Konz. des Joh. Georg Beger
Genetisches Stadium: Konz.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Bleicher
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1729 Februar 18
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1729 Februar 18