Archivale

Reutlinger Schreiben an den württ. Regierungsrat

Regest: Auf die Reutlinger Vorstellung vom 18. Februar ist die fürstl. Entschliessung an die Vögte in Urach und Blawbeyren ergangen, dass der Reutlinger Bleiche das schirmsherkömmliche mutuelle (= gegenseitige) Commercien-Recht um so weniger zu verhindern sei, als Reutlingen selbst jedem Bürger freistellt, seine in Reutlingen gewobene Leinwand in Urach bleichen zu lassen. Der Reutlinger Bleicher hat auch nur darum nachgesucht, die grobe, allgemeine Haus- und Gebrauchstücher aus Stadt und Amt Tübingen, nicht aber die zarte, der Uracher und Blawbeyrer Bleich- und Handels-Societät anständige (= anstehende, geeignete) Leinwand bleichen zu dürfen. Nun hat aber der Reutlinger Bleicher gemeldet, dass nach eidlicher Aussage von Tübinger Amtsangehörigen die Confiscation aller auf die Reutlinger Bleiche in diesem Jahr gebrachten Tücher angekündigt sei. Es wird daher gebeten, doch die herzogliche Resolution unverändert beizubehalten, die wenigen aus Tübingen auf die Reutlinger Bleiche gelangten Tücher den Eigentümern wieder auszuliefern und auch künftig den Verkehr zwischen den württ. Untertanen und der Reutlinger Bleiche nicht aufzuhalten.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3840
Umfang
3 S.
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen

Bemerkungen: von der Hand des Joh. Georg Beger

Genetisches Stadium: Konz.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Bleicher
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1729 August 20

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1729 August 20

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