Archivale

Reutlinger Schreiben an den herzogl. Regierungsrat

Regest: Der Rat hat der herzogl. Regierung schon vor einem Jahr vorgestellt, dass Reutlingen seit unvordenklichen Zeiten eine besondere Bleiche hat. Er bittet, in Kraft des wechselseitigen Handels und Wandels wie bis dahin den württ. Untertanen wenigstens des Tübinger Amts wieder zu gestatten, dass sie ihre gröberen Tuche in Reutlingen bleichen lassen, wie auch Reutlingen gestattet, dass seine Bürger ihre zarten Tuche mehreren Teils in Urach bleichen lassen und dass der Uracher Bleicher ungehindert in Reutlingen Asche aufkaufen, von Haus zu Haus fahren und sie aufladen darf. Wenn den Untertanen des Tübinger Amts die schirmsgemässe Freiheit wieder verwilligt wird, auf die hiesige Bleiche Tuch zu geben, so geschieht den privilegierten Bleichen zu Urach und Blawbeyren kein Abbruch. Die zu Urach bekommt mehr Tuche, als sie annehmen kann. Besonders die groben und gemeinen Haustuche können wegen der grossen Kosten nicht bis Blawbeyren verschickt werden, sondern werden dann lieber den Bauernbleichen in den Dörfern überlassen, womit den württ. Untertanen vielerlei Schaden und Beschwerden zugezogen werden. Der Rat hofft, dass bei gegenwärtiger Erneuerung seiner Schirmspflicht der Reutlinger Bleicher bei seinen schirmsgemässen alten Rechten erhalten wird.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3835
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen

Bemerkungen: Konz. des Joh. Georg Beger

Genetisches Stadium: Konz.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Bleicher
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1729 Februar 18

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1729 Februar 18

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