Bestand
KK Halle (Bestand)
Das Archiv des Ev. Kirchenkreises Halle wurde 1963 erstmals durch Herrn Achivar Dr. Koechling aus Münster/Westf. verzeichnet, seit der Deponierung 1978 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen mit mehreren Nachträgen erweitert und 2007 im Zuge eines weiteren größeren Nachtrags komplett überarbeitet. Die Überlieferung umfasst nun insgesamt 831 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1585 bis 2002.Mit den beiden ältesten Dokumenten, Verzeichnisse der zur Steinhagener Pastorie gehörenden Ländereien und Einkünfte, aus den Jahren 1585 und 1665 liegen besonders frühe Unterlagen zur Verwaltung des Kirchenvermögens vor1. Die Grundgesamtheit des Bestandes beginnt eigentlich erst Mitte des 19. Jahrhunderts, als die Kreissynode Halle 1841 durch Ausgliederung aus der Synode Bielefeld errichtet wurde2. Ältere Akten sind vornehmlich bei den Ortsakten der Synode zu den Haller Kirchengemeinden zu finden, da sie vermutlich nach der Aufteilung von der Synode Bielefeld nach Halle abgegeben worden waren. Von den im Findbuch aufgeführten 11 Kirchengemeinden zählen heute noch 8 zum Kirchenkreis Halle, die Kirchengemeinden Spenge und Wallenbrück wechselten 1964 zum Kirchenkreis Herford3 (zudem sie bereits 1815-1841 gehört hatten), die Kirchengemeinde Hörste wurde 1971 aufgehoben und in die Kirchengemeinde Halle eingegliedert4. Bis auf die Kirchengemeinden Harsewinkel, die 1954 durch Auspfarrung aus Brockhagen ihre Selbständigkeit erlangte5 und Brockhagen, die wiederum bereits im Jahr 1568 aus Halle ausgepfarrt wurde6, stammen alle Kirchengemeinden aus vorreformatorischer Zeit. Inhaltlich erstreckt sich die Überlieferung auf alle Bereiche der synodalen Verwaltung, lediglich bei der neuesten Aktenübernahme sind die jüngeren Unterlagen der Bau- und Finanzverwaltung bisher noch in der Altregistratur des Kreiskirchenamtes in Halle verblieben.Da das Schriftgut durch diverse Vorverzeichnungen mit Signaturen nach verschiedenen Systemen versehen worden war und die neueren Akten gar keine Einbindung in einen Registraturplan aufwiesen, bot sich eine einheitliche Neuordnung (und Umsignierung der bereits verzeichneten Archivalien) an, wobei wieder eine Unterteilung in die Akten der zentralen kreiskirchlichen Verwaltung (Hauptgruppen 1-9) und die zu den jeweiligen Kirchengemeinde-Betreffen geführten Ortsakten (Hauptgruppe 10) vorgenommen wurde. Die Gliederung ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Findbuches. Die alten Signaturen der Archivalien lassen sich anhand der im Findbuch aufgeführten ?Altsignaturen? (s.u.) nachvollziehen. Anhand der im Anhang enthaltenen Konkordanz ist außerdem ein direkter Zugriff nach den alten Archivsignaturen gewährleistet.Im Findbuch sind die gültigen Archivsignaturen ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ?Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch? eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ?Darin? sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Altsignatur, falls sie auf der Akte vermerkt war. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archvialien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz ? ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Mit dem Zusatz "GESPERRT" gekennzeichnete Archivalien sind personenbezogen und unterliegen zusätzlichen Sperrfristen gemäß ᄃ 7 ArchG. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.33 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.33 Nr. ...".Bielefeld, im März 2008 (Ingrun Osterfinke)1 LkA EKvW 4.33 Nr. 3332 s. Abl. Kgl. Reg. Minden 1841 S. 24 f.3 s. KAbl. 1964, S. 494 s. KAbl. 1971, S. 2015 s. KAbl. 1955 S. 4
- Bestandssignatur
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4.33
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise
- Bestandslaufzeit
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1585 - 2002
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1585 - 2002