Archivbestand
KK Münster (Bestand)
Zum Bestand:Das Archiv des Ev. Kirchenkreises Münster wurde 2000, 2009/10 und 2018/20 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 3178 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1810 bis 2013 erstrecken. Der deutlich überwiegende Teil der Überlieferung beginnt erst in der Nachkriegszeit und mit dem zunehmenden Ausbau der kreiskirchlichen Verwaltung in den 1960er/1970er Jahren. Die Verzeichnung des Schriftgutes erfolgte im Landeskirchlichen Archiv in mehreren Etappen: Während im Jahr 2000 zunächst der neuere Teil der kreiskirchlichen Verwaltung mit Hilfe des Datenbankprogramms AUGIAS erfasst wurde, blieb der ältere Teil als "Kreissynodal- und Superintendenturarchiv" bestehen. Da jedoch eine Vermischung beider Bestände bereits stattgefunden hatte und der ältere Teil später sogar Zuwächse aus neuerer Zeit aufwies, wurden beide Teile 2009 schließlich bei der Aufnahme auch des ehemaligen "Superintendenturarchivs" in das Datenbankprogramm in einem Archivbestand unter einheitlicher Gliederung vereint. 2018-2020 erfolgte ein weiterer Nachtrag und die Übertragung in die Archivsoftware ACTApro.Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern, Hängeheftern oder - bei den Akten des 19. Jahrhunderts - in Fadenheftung vor. Die Akten trugen Aktenzeichen aus unterschiedlichen Registraturordnungen, einige hatten überhaupt keine Einbindung in einen Registraturplan erfahren. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung an, wie sie sich aus der Bestandsgliederung ergibt. Grob könnte man hier in die Akten der zentralen Verwaltung und die Ortsakten zu den Kirchengemeinden unterscheiden. Sowohl alte nach Registraturplan vergebene Aktenzzeichen als auch alte Archivsignaturen (falls vorhanden) bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden. Die bei den Ortsakten aufgeführten Kirchengemeinden spiegeln den tatsächlich vorgefundene Aktenbestand wider: Daher finden sich hier auch Kirchengemeinden, die nicht mehr existieren, wie die ehemalige, 1962 aufgeteilte Großkirchengemeinde Münster, und weitere erst kürzlich aufgelöste Kirchengemeinden.Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archvalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz – ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 (2) ArchivG zu-sätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.301 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.301 Nr. ...".Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden: Der Kirchenkreis Münster wurde 1872 auf Antrag der Westfälischen Provinzialsynode aus Teilen der Kirchenkreise Tecklenburg (Kirchengemeinden Coesfeld, Dülmen, Haltern, Lüdinghausen, Ahaus-Vreden, Münster und Warendorf) und Bochum (Kirchengemeinden Recklinghausen und Dorsten) errichtet (KABl. 1872 S. 93f.). Hinzu kamen außerdem die Kirchengemeinden Anholt, Suderwick, Werth, Bocholt und Gemen-Oeding, die bis dahin in geistlicher Aufsicht der Subsynode Wesel und somit der Rheinischen Kirche angeschlossen waren, da sie zu den übrigen westfälischen Parochien so weit entfernt lagen, aber verwaltungsmäßig weiterhin dem westfälischen Konsistorium unterstanden (Johann Friedrich Gerhard Goeters: Die einstige Subsynode Wesel, in: Aus dem Lande der Synoden, Lübbecke 1996, S. 133ff.). 1906 entstand durch Abspaltung der Kirchengemeinden Recklinghausen, Bottrop, Bruch, Buer, Dorsten, Erle-Middelich, Gladbeck, Herten, Horst, Osterfeld, Resse, Scherlebeck und Waltrop-Datteln die neue Kreissynode Recklinghausen (KABl. 1906 S. 69). 1933 kamen die Kirchengemeinden Burgsteinfurt, Gronau, Ochtrup, Greven und Emsdetten aus dem Kirchenkreis Tecklenburg hinzu (KABl. 1933 S. 47f.). Knapp 20 Jahre später, 1953, wurde der Kirchenkreis Münster nochmals geteilt, und die Kirchengemeinden Ahaus, Anholt, Bocholt, Burgsteinfurt, Coesfeld, Dülmen, Emsdetten, Gemen, Gronau, Ochtrup, Oeding, Suderwick, Vreden und Werth bildeten den neugegründeten Kirchenkreis Steinfurt (KABl. 1953 S. 3).Von den heute 24 Kirchengemeinden des Kirchenkreises wurden lediglich vier vor dem Zweiten Weltkrieg gegründet: Münster, 1805 errichtet (Murken, 2017, S. 536),Warendorf,1828 errichtet (Murken, 2019, S. 644),Lüdinghausen, 1858 errichtet (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg 1858 S. 529f.), undGreven, 1894 errichtet durch Auspfarrung aus der Kirchengemeinde Emsdetten/heute Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken (KABl. 1894 S. 35), bis 1948 mit dieser in pfarramtlicher Verbindung (KABl. 1948 S. 61).Erst nach 1950 ergaben sich - nicht zuletzt infolge des Zuzugs vieler Heimatvertriebener - zahlreiche Neugründungen von Kirchengemeinden durch Abspaltungen, überwiegend aus der alten Großkirchengemeinde Münster. So entstanden 1954 hier die Kirchengemeinden Hiltrup, Telgte und Wolbeck (KABl. 1954 S. 72f.). Die neue Kirchengemeinde Telgte wurde durch Auspfarrungen aus der Kirchengemeinde Münster, der Kirchengemeinde Warendorf, der Kirchengemeinde Greven und der zum Kirchenkreis Tecklenburg gehörenden Kirchengemeinde Ladbergen gebildet. 1962 teilte man die alte Großkirchengemeinde Münster in 6 neue Gemeinden: Apostel-Kirchengemeinde Münster, Auferstehungs-Kirchengemeinde Münster, Erlöser-Kirchengemeinde Münster, Matthäus-Kirchengemeinde Münster, Trinitatis-Kirchengemeinde Münster und Kirchengemeinde Roxel (KABl. 1962 S. 65). Weitere Kirchengemeindegründungen folgten durch Auspfarrungen:Aus der Apostel-Kirchengemeinde Münster 1966 die Markus-Kirchengemeinde (KABl. 1966 S. 14f.) und aus ihr 1994 die Lukas-Kirchengemeinde Münster (KABl. 1994 S.16f.), aus der Matthäus-Kirchengemeinde Münster 1971 die Jakobus-Kirchengemeinde (KABl. 1971 S. 59f.),aus der Kirchengemeinde Roxel 1989 die Kirchengemeinden Havixbeck und Nienberge (KABl. 1989 S. 10),aus der Kirchengemeinde Hiltrup 1962 die Kirchengemeinde Drensteinfurt (KABl. 1961 S. 149),aus der Kirchengemeinde Telgte 1988 die Kirchengemeinde Handorf (KABl. 1988 S. 190),aus der Kirchengemeinde Wolbeck 1979 die Friedens-Kirchengemeinde Münster (KABl. 1979 S. 52f.),aus der Kirchengemeinde Warendorf 1956 die Kirchengemeinde Freckenhorst KABl. 1957 S. 23f.) und 1981 die Kirchengemeinde Sassenberg (KABl. 1981 S. 60),aus der Kirchengemeinde Lüdinghausen 1967 die Kirchengemeinde Olfen (seit 1971 "Olfen-Seppenrade, KABl. 1968 S. 6 und 1971 S. 122) und die Kirchengemeinde Ascheberg, aus der 1976 wiederum die Kirchengemeinde Senden ausgepfarrt wurde (KABl. 1976 S. 8).Rückläufige Gemeindegliederzahlen und Finanzen hatten in jüngerer Zeit im Stadtgebiet Münster Vereinigungen zur Folge: Im Jahr 2007 vereinigten sich die Lydia-Kirchengemeinde Nienberge und die Markus-Kirchengemeinde Münster zur Emmaus-Kirchengemeinde Münster (seit 2013 wieder "Markus-Kirchengemeinde Münster" KABl. 2007 S. 118f. und KABl. 2013 S. 221), aus der Jakobus-Kirchengemeinde und Teilen der Matthäus-Kirchengemeinde und Trinitatis-Kirchengemeinde entstand die neue Thomas-Kirchengemeinde Münster, während die verbliebene Trinitatis-Kirchengemeinde den Namen "Johannes-Kirchengemeinde Münster" erhielt (KABl. 2006 S. 310f.), und aus der Kirchengemeinde Olfen wurde der Gemeindeteil Seppenrade in die Kirchengemeinde Lüdinghausen zurückgepfarrt (KABl. 2006 S. 311f.). Eine Fusion von Warendorf und Freckenhorst 2007 (KABl. 2007 S. 60f.) wurde 2012 wieder geändert, indem Everswinkle-Freckenhorst als neue Gemeinde wieder ausgepfarrt wurde (KABl. 2012 S. 239f.). 2018 vereinigten sich Ascheberg und Drensteinfurt zur Kirchengemeinde Ascheberg-Drensteinfurt (KABl. 2017 S. 220).Die 1962 aus der ehemaligen Großkirchengemeinde Münster hervorgegangenen 6 Kirchengemeinden hatten sich in einem Stadtverband zusammengeschlossen. Zu seinen Aufgaben zählte neben dem Finanzausgleich u.a. die Erhebung der Kirchensteuern nach einheitlichen Sätzen, die Gesamtplanung im Hinblick auf Bau und Erwerb kirchlicher Gebäude sowie die Bereitstellung der notwendigen Mittel und die Pfarrbesoldung (KABl. 1962 S. 67-70). Überlegungen über die Umstrukturierung der Erfüllung zentraler Aufgaben für alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises führten 1971 zur Bildung des Gesamtverbandes der Evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Münster, der den Stadtverband ablöste (KABl. 1971 S. 75-79, Vgl. auch im vorliegenden Archivbestand die Archivalien unter Klassifikationgruppe Stadtverband und Gesamtverband). Zur Wahrnehmung der gemeinsamen Verwaltung, wie sie in der Urkunde über die Bildung des Gesamtverbandes und in seiner Satzung vorgesehen war, nahm das Kreiskirchenamt gleichzeitig seine Arbeit auf.Literatur:Jens Murken, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 2, Bielefeld 2017Jens Murken, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 3, Bielefeld 2019
- Bestandssignatur
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4.301
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise
- Bestandslaufzeit
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1810-2013
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
05.11.2025, 14:00 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1810-2013