Bestand

KK Gütersloh (Bestand)

Der Bestand 4.264 wurde 2014-2015 verzeichnet. Es umfasst insgesamt 725 Verzeichnungseinheiten, darunter 23 Karten und Pläne. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1835 bis 2012.Der weit zurückreichende Überlieferungszeitraum täuscht über das tatsächliche Alter des Kirchenkreises hinweg, der als einer der jüngsten Kirchenkreise in der westfälischen Landeskirche erst 1949 gegründet wurde. Bei den ältesten Archivalien handelt sich um zwei Akten mit den Verhandlungen der Kreissynode Bielefeld, aus der der Kirchenkreis Gütersloh durch Teilung hervorging. Der zeitliche Schwerpunkt des vorliegenden Archivbestandes beginnt erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Inhaltlich überwiegt deutlich die Aktenüberlieferung der Superintendentur mit Verhandlungen der Kreissynode und ihrer Ausschüsse, Pfarrkonferenzen und Visitationen. Die Unterlagen zur Finanzverwaltung (resp. Haushaltsplänen oder Jahresrechnungen) sowie die Akten der Bau- und Liegenschaftsabteilung befinden sich noch in der kreiskirchlichen Verwaltung und werden das Archiv zu gegebener Zeit bereichern.Eine weitere Besonderheit des Bestandes liegt in der Struktur der vorgefundenen Akten: Anders als in anderen kreiskirchlichen Verwaltungen lag keine Aktenführung mit Ortsakten nach Kirchengemeinden als Ordnungsprinzip vor, sondern die Vorgänge zu den Gemeinden waren in den Sachakten vermischt. Daher konnte in der Gliederung des Archivbestandes keine Systematik zugrunde gelegt werden, die eine einfache Suche nach Orten ermöglicht. Bei der Suche nach Ortsbetreffen wird es daher immer nötig sein, den gesamten Archivbestand im Blick zu haben.Wo möglich, sind die Orte in den Titelaufnahmen der Sachakten erwähnt, v.a. bei den in diesem Bestand vorliegenden Bauakten und bei den Sammelakten mit verschiedenen Betreffen zur Verwaltung.Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeich-nungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Akten-titels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbe-wahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von West-falen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbe-wahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchli-chem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperr-frist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassati-onsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewah-rung- und Kassationsplans vom 01.07.2014.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.264 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.264 Nr. …"Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner GemeindenDer Ev. Kirchenkreis Gütersloh wurde zum 1.1.1949 durch Teilung des Kirchenkreises Bielefeld errichtet (KABl. 1949 S. 29). Von den heute 17 Kirchengemeinden stammen 11 aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg, 4 darunter gehen auf vorreformatorische Ursprünge zurück: Brackwede, Gütersloh, Isselhorst und Rheda. In diesen Gemeinden hatte das lutherische Bekenntnis bereits bis Mitte des 16. Jahrhunderts Einzug gehalten. Brackwede in der Grafschaft Ravensberg sah sich einem religiös toleranten und seit 1609 - seitdem die Grafschaft unter preußischer Herrschaft stand - sogar einem evangelischen Landesherren gegenüber. Isselhorst unterstand zwar dem Kloster Marienfeld als Patron und gehörte zum katholischen Bistum Münster, löste sich jedoch aus den Bindungen an das Bistum und folgte konfessionell der Grafschaft Ravensberg. Die Herrschaft Rheda hatte mit dem Grafen zu Tecklenburg (später: Bentheim-Tecklenburg) einen Landesherrn, der das lutherische Bekenntnis nicht nur duldete, sondern selbst frühzeitig einführte. Mit dessen Hinwendung zur reformierten Konfession 1588 wurde auch Rheda reformiert, bis es sich in preußischer Zeit 1817 der Union anschloss. Das Kirch-piel Gütersloh, unter dem Patronat des Wiedenbrücker Kollegiatstiftes, war zwischen den Herrschaftsansprüchen der Grafen von Bentheim-Tecklenburg und des Fürstbistums Osnabrück geteilt. Dies zog jahrhundertelange Konflikte nach sich, besonders unter den Nachfolgern des dem Luthertum zugewandten Osnabrücker Fürstbischofs Franz von Waldeck. Das evangelische Bekenntnis widersetzte sich der Gegenreformation durch die katholischen Bischöfe mit Kompromissen. In den übrigen Gebieten des heutigen Kirchenkreises Gütersloh, in den Regionen Gütersloh und Beckum, die seinerzeit zu den Territorien des Fürstbistums Osnabrück, des Bistums Münster und der Grafschaft Rietberg gehörten, waren frühe reformatorische Bewegungen im Zuge der Gegenreformation des 17. Jahrhunderts durch die Landesherren ausgesetzt worden, so auch in Wiedenbrück, Rietberg, Beckum, Ennigerloh oder Wadersloh. Eine Sonderstellung kommt der Kirchengemeinde Friedrichsdorf zu, die 1793 - damals noch auf dem Gebiet des Fürstbistums Osnabrück - durch die bäuerliche Ansiedlung evangelischer und katholischer Kolonisten entstanden ist.Zu weiteren evangelischen Gemeindegründungen kam es erst, nachdem die westfälischen Gebiete auf dem Wiener Kongress 1815 an das Königreich Preußen gefallen waren. Die neue preußische Provinz Westfalen war auch kirchliche Verwaltungseinheit. 1818 wurden innerhalb der Kirchenprovinz Diözesen gebildet - Brackwede, Gütersloh, Friedrichsdorf, Isselhorst und Rheda gehörten zur Kreissynode Bielefeld. Eine Wiederbelebung evangelischen Lebens zeigte sich Mitte des 19. Jahrhunderts durch den Zuzug von preußischen Beamten, von evangelischen Bauarbeitern und Bediensteten der Köln-Mindener-Eisenbahn mit ihren Familien oder wie in Wiedenbrück seit der Stationierung einer Garnison mit einer eigenen Kirche. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts zog die sich entwickelnde Zementindustrie und die Holter Eisenhütte viele evangelische Arbeitskräfte an. Die Entstehung einer evangelischen Diaspora leitete die Errichtung selbständiger Gemeinden im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts ein:Wiedenbrück 1865 als Filialgemeinde zu Rheda (zuvor Gastgemeinde zu Rheda), seit 1874 mit einer eigenen Pfarrstelle selbständig, 1884-1950 pfarramtliche Verbindung mit Rietberg,Senne II 1873 durch Abtrennung von der Kirchengemeinde Ubbedissen( heute Kirchenkreis Bielefeld), bis 1950 in pfarramtlicher Verbindung mit Holte - seit 1965: Kirchengemeinde Sennestadt,Rietberg 1884, bis 1950 in pfarramtlicher Verbindung zu Wiedenbrück,Oelde und Beckum 1888 unter Aufhebung des gemeinsamen Gastverhältnisses zu Rheda,Holte 1889 unter Aufhebung des Gastverhältnisses zur Kirchengemeinde Friedrichsdorf und (bis 1950) in pfarramtlicher Verbindung zu Senne II - seit 1988: Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock,Ummeln 1895 durch Auspfarrung aus Brackwede.Eine vergleichbare Phase von Gemeindegründungen vollzog sich nach dem Zweiten Weltkrieg infolge des Bevölkerungsanstiegs v.a. durch den Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen. Durch Auspfarrungen entstanden die selbständigen Kirchengemeinden:Wadersloh-Liesborn 1952 durch Auspfarrung aus Oelde - seit 2007: Kirchengemeinde Wadersloh,Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede, Christus-Kirchengemeinde Senne I, Friedrens-Kirchengemeinde Senne I und Johannes-Kirchengemeinde Quelle-Brock 1958 durch Aufteilung der Kirchengemeinde Brackwede,Luther-Kirchengemeinde Senne I 1963 durch Auspfarrung aus Friedrichsdorf,Ennigerloh und Neubeckum 1964 durch Auspfarrung aus Oelde,Verl 1972 durch Teilung der Kirchengemeinde Friedrichsdorf. Um sich bei der Finanzverwaltung zu entlasten, schlossen sich einige der neugegründeten Kirchengemeinden zu Gemeindeverbänden zusammen: 1958 bildeten die Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede, die Johannes-Kirchengemeinde Quelle-Brock sowie die Christus- und Friedens-Kirchengemeinde Senne I den Verband der Ev. Kirchengemeinden in Brackwede. 1963 wurde noch die neuerrichtete Luther-Kirchengemeinde Senne I aufgenom-men, 1972 und 1975 schlossen sich Ummeln und Sennestadt an. Die Kirchengemeinde Holte hatte ihre Kassenverwaltung 1964 vorübergehend dem Gemeindeverband übertragen. 1964 bildeten die Kirchengemeinden Ennigerloh, Neubeckum und Oelde den Verband der Ev. Kirchengemeinden in Oelde (2015 aufgelöst). Zu den Verbandsaufgaben zählte u.a. die Erhebung der Kirchensteuern nach einheitlichen Sätzen, die Bereitstellung von Mitteln für Gebäude und den Erwerb von Grundstücken, die Bildung von Rücklagen zur Finanzierung und Unterhaltung von Bauten und sonstigen Gesamtaufgaben, die Pfarrerbesoldung sowie die Aufbringung und Abführung der kirchlichen Umlagen (Vgl. KABl. 1959 S. 4-7, KABl. 1964 S. 14-16, zur Auflösung des Gesamtverbandes Oelde: KABl. 2015 S. 93).Auch die kreiskirchliche Verwaltung befand sich im Aufbau. 1966 wurde die Stelle eines Verwaltungsleiters in der Superintendentur eingerichtet. Der Superintendent warb besonders bei den kleinen Gemeinden um den Anschluss ihrer Verwaltung an die kreiskirchliche Verwaltung. Die Kirchengemeinden Friedrichsdorf, Isselhorst und Verl folgten diesem Aufruf 1974, zwei Jahre später wurde das Kreiskirchenamt eingerichtet. Demographischer Wandel, sinkende Gemeindegliederzahlen und rückläufige Finanzen führten in jüngerer Vergangenheit zu Vereinigungen von Kirchengemeinden: 2006 schlossen sich die Christus-, Friedens- und Lutherkirchengemeinde Senne I zur Emmaus-Kirchengemeinde Senne zusammen, 2007 wurden Rheda und Wiedenbrück zur Versöhnungskirchengemeinde Rheda-Wiedenbrück vereinigt (KABl. 2006 S. 211 und 2007 S. 200).Superintendenten im Kirchenkreis Gütersloh waren:1949 - 1964 Heinrich Lohmann1964 - 1969 Dr. Eduard Gronau1969 - 1988 Joachim Hennig-Cardinal von Widdern1988 - 1996 Dieter Kratzenstein1996 - 2009 Dr. Detlef Reichert2009 - 2013 Christian Heine-GöttelmannSeit 2014 Frank SchneiderBielefeld, im Februar 2016(Ingrun Osterfinke)Literatur:50 Jahre Kirchenkreis Gütersloh, hrsg. im Auftr. des Kirchenkreises Gütersloh von Detlef Reichert und Klaus Bitter, Bielefeld 1999.Neuser, Wilhelm H.: Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grunriss (Beiträge zur Westfälischen Kir-chengeschichte Bd. 22), Bielefeld 2002.Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Bd. 1 bis Bd. 4 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bd. 11, 12, 23 und 24), Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, Bielefeld 2008, 2017, 2019 und 2020 sowie die dort erwähnten Festschriften der einzelnen Gemeinden.„Sammlung Jesse“ (LKA EKvW A 6-02) im Landeskirchlichen Archiv.

Form und Inhalt: Der Bestand 4.264 wurde 2014-2015 verzeichnet. Es umfasst insgesamt 722 Verzeichnungseinheiten, darunter 23 Karten und Pläne. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeit-raum von 1835 bis 2012.
Der weit zurückreichende Überlieferungszeitraum täuscht über das tatsächliche Alter des Kirchenkreises hinweg, der als einer der jüngsten Kirchenkreise in der westfälischen Landeskirche erst 1949 gegründet wurde. Bei den ältesten Archivalien handelt sich um zwei Akten mit den Verhandlungen der Kreissynode Bielefeld, aus der der Kirchenkreis Gütersloh durch Teilung hervorging. Der zeitliche Schwerpunkt des vorliegenden Archivbestandes beginnt erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Inhaltlich überwiegt deutlich die Aktenüberlieferung der Superintendentur mit Verhandlungen der Kreissynode und ihrer Ausschüsse, Pfarrkonferenzen und Visitationen. Die Unterlagen zur Finanzverwaltung (resp. Haushaltsplänen oder Jahresrechnungen) sowie die Akten der Bau- und Liegenschaftsabteilung befinden sich noch in der kreiskirchlichen Verwaltung und werden das Archiv zu gegebener Zeit bereichern.
Eine weitere Besonderheit des Bestandes liegt in der Struktur der vorgefundenen Akten: Anders als in anderen kreiskirchlichen Verwaltungen lag keine Aktenführung mit Ortsakten nach Kirchengemeinden als Ordnungsprinzip vor, sondern die Vorgänge zu den Gemeinden waren in den Sachakten vermischt. Daher konnte in der Gliederung des Archivbestandes keine Systematik zugrunde gelegt werden, die eine einfache Suche nach Orten ermöglicht. Bei der Suche nach Ortsbetreffen wird es daher immer nötig sein, den gesamten Archivbestand im Blick zu haben.Wo möglich, sind die Orte in den Titelaufnahmen der Sachakten erwähnt, v.a. bei den in diesem Bestand vorliegenden Bauakten und bei den Sammelakten mit verschiedenen Betreffen zur Verwaltung.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeich-nungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Akten-titels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbe-wahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von West-falen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbe-wahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchli-chem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperr-frist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassati-onsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewah-rung- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.264 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.264 Nr. "
Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden
Der Ev. Kirchenkreis Gütersloh wurde zum 1.1.1949 durch Teilung des Kirchenkreises Bielefeld errichtet (KABl. 1949 S. 29). Von den heute 17 Kirchengemeinden stammen 11 aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg, 4 darunter gehen auf vorreformatorische Ursprünge zurück: Brackwede, Gütersloh, Isselhorst und Rheda. In diesen Gemeinden hatte das lutherische Bekenntnis bereits bis Mitte des 16. Jahrhunderts Einzug gehalten. Brackwede in der Grafschaft Ravensberg sah sich einem religiös toleranten und seit 1609 - seitdem die Grafschaft unter preußischer Herrschaft stand - sogar einem evangelischen Landesherren gegenüber. Isselhorst unterstand zwar dem Kloster Marienfeld als Patron und gehörte zum katholischen Bistum Münster, löste sich jedoch aus den Bindungen an das Bistum und folgte konfessionell der Grafschaft Ravensberg. Die Herrschaft Rheda hatte mit dem Grafen zu Tecklenburg (später: Bentheim-Tecklenburg) einen Landesherrn, der das lutherische Bekenntnis nicht nur duldete, sondern selbst frühzeitig einführte. Mit dessen Hinwendung zur reformierten Konfession 1588 wurde auch Rheda reformiert, bis es sich in preußischer Zeit 1817 der Union anschloss. Das Kirch-piel Gütersloh, unter dem Patronat des Wiedenbrücker Kollegiatstiftes, war zwischen den Herrschaftsansprüchen der Grafen von Bentheim-Tecklenburg und des Fürstbistums Osnabrück geteilt. Dies zog jahrhundertelange Konflikte nach sich, besonders unter den Nachfolgern des dem Luthertum zugewandten Osnabrücker Fürstbischofs Franz von Waldeck. Das evangelische Bekenntnis widersetzte sich der Gegenreformation durch die katholischen Bischöfe mit Kompromissen. In den übrigen Gebieten des heutigen Kirchenkreises Gütersloh, in den Regionen Gütersloh und Beckum, die seinerzeit zu den Territorien des Fürstbistums Osnabrück, des Bistums Münster und der Grafschaft Rietberg gehörten, waren frühe reformatorische Bewegungen im Zuge der Gegenreformation des 17. Jahrhunderts durch die Landesherren ausgesetzt worden, so auch in Wiedenbrück, Rietberg, Beckum, Ennigerloh oder Wadersloh. Eine Sonderstellung kommt der Kirchengemeinde Friedrichsdorf zu, die 1793 - damals noch auf dem Gebiet des Fürstbistums Osnabrück - durch die bäuerliche Ansiedlung evangelischer und katholischer Kolonisten entstanden ist.
Zu weiteren evangelischen Gemeindegründungen kam es erst, nachdem die westfälischen Gebiete auf dem Wiener Kongress 1815 an das Königreich Preußen gefallen waren. Die neue preußische Provinz Westfalen war auch kirchliche Verwaltungseinheit. 1818 wurden innerhalb der Kirchenprovinz Diözesen gebildet - Brackwede, Gütersloh, Friedrichsdorf, Isselhorst und Rheda gehörten zur Kreissynode Bielefeld. Eine Wiederbelebung evangelischen Lebens zeigte sich Mitte des 19. Jahrhunderts durch den Zuzug von preußischen Beamten, von evangelischen Bauarbeitern und Bediensteten der Köln-Mindener-Eisenbahn mit ihren Familien oder wie in Wiedenbrück seit der Stationierung einer Garnison mit einer eigenen Kirche. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts zog die sich entwickelnde Zementindustrie und die Holter Eisenhütte viele evangelische Arbeitskräfte an. Die Entstehung einer evangelischen Diaspora leitete die Errichtung selbständiger Gemeinden im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts ein:
Wiedenbrück 1865 als Filialgemeinde zu Rheda (zuvor Gastgemeinde zu Rheda), seit 1874 mit einer eigenen Pfarrstelle selbständig, 1884-1950 pfarramtliche Verbindung mit Rietberg,
Senne II 1873 durch Abtrennung von der Kirchengemeinde Ubbedissen( heute Kirchenkreis Bielefeld), bis 1950 in pfarramtlicher Verbindung mit Holte - seit 1965: Kirchengemeinde Sennestadt,
Rietberg 1884, bis 1950 in pfarramtlicher Verbindung zu Wiedenbrück,
Oelde und Beckum 1888 unter Aufhebung des gemeinsamen Gastverhältnisses zu Rheda,
Holte 1889 unter Aufhebung des Gastverhältnisses zur Kirchengemeinde Friedrichsdorf und (bis 1950) in pfarramtlicher Verbindung zu Senne II - seit 1988: Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock,
Ummeln 1895 durch Auspfarrung aus Brackwede.
Eine vergleichbare Phase von Gemeindegründungen vollzog sich nach dem Zweiten Weltkrieg infolge des Bevölkerungsanstiegs v.a. durch den Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen. Durch Auspfarrungen entstanden die selbständigen Kirchengemeinden:
Wadersloh-Liesborn 1952 durch Auspfarrung aus Oelde - seit 2007: Kirchengemeinde Wadersloh,
Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede, Christus-Kirchengemeinde Senne I, Friedrens-Kirchengemeinde Senne I und Johannes-Kirchengemeinde Quelle-Brock 1958 durch Aufteilung der Kirchengemeinde Brackwede,
Luther-Kirchengemeinde Senne I 1963 durch Auspfarrung aus Friedrichsdorf,
Ennigerloh und Neubeckum 1964 durch Auspfarrung aus Oelde,
Verl 1972 durch Teilung der Kirchengemeinde Friedrichsdorf.

Um sich bei der Finanzverwaltung zu entlasten, schlossen sich einige der neugegründeten Kirchengemeinden zu Gemeindeverbänden zusammen: 1958 bildeten die Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede, die Johannes-Kirchengemeinde Quelle-Brock sowie die Christus- und Friedens-Kirchengemeinde Senne I den Verband der Ev. Kirchengemeinden in Brackwede. 1963 wurde noch die neuerrichtete Luther-Kirchengemeinde Senne I aufgenom-men, 1972 und 1975 schlossen sich Ummeln und Sennestadt an. Die Kirchengemeinde Holte hatte ihre Kassenverwaltung 1964 vorübergehend dem Gemeindeverband übertragen. 1964 bildeten die Kirchengemeinden Ennigerloh, Neubeckum und Oelde den Verband der Ev. Kirchengemeinden in Oelde (2015 aufgelöst).
Zu den Verbandsaufgaben zählte u.a. die Erhebung der Kirchensteuern nach einheitlichen Sätzen, die Bereitstellung von Mitteln für Gebäude und den Erwerb von Grundstücken, die Bildung von Rücklagen zur Finanzierung und Unterhaltung von Bauten und sonstigen Gesamtaufgaben, die Pfarrerbesoldung sowie die Aufbringung und Abführung der kirchlichen Umlagen (Vgl. KABl. 1959 S. 4-7, KABl. 1964 S. 14-16, zur Auflösung des Gesamtverbandes Oelde: KABl. 2015 S. 93).
Auch die kreiskirchliche Verwaltung befand sich im Aufbau. 1966 wurde die Stelle eines Verwaltungsleiters in der Superintendentur eingerichtet. Der Superintendent warb besonders bei den kleinen Gemeinden um den Anschluss ihrer Verwaltung an die kreiskirchliche Verwaltung. Die Kirchengemeinden Friedrichsdorf, Isselhorst und Verl folgten diesem Aufruf 1974, zwei Jahre später wurde das Kreiskirchenamt eingerichtet.
Demographischer Wandel, sinkende Gemeindegliederzahlen und rückläufige Finanzen führten in jüngerer Vergangenheit zu Vereinigungen von Kirchengemeinden: 2006 schlossen sich die Christus-, Friedens- und Lutherkirchengemeinde Senne I zur Emmaus-Kirchengemeinde Senne zusammen, 2007 wurden Rheda und Wiedenbrück zur Versöhnungskirchengemeinde Rheda-Wiedenbrück vereinigt (KABl. 2006 S. 211 und 2007 S. 200).
Superintendenten im Kirchenkreis Gütersloh waren:
1949 - 1964 Heinrich Lohmann
1964 - 1969 Dr. Eduard Gronau
1969 - 1988 Joachim Hennig-Cardinal von Widdern
1988 - 1996 Dieter Kratzenstein
1996 - 2009 Dr. Detlef Reichert
2009 - 2013 Christian Heine-Göttelmann
Seit 2014 Frank Schneider
Bielefeld, im Februar 2016
(Ingrun Osterfinke)
Literatur:
50 Jahre Kirchenkreis Gütersloh, hrsg. im Auftr. des Kirchenkreises Gütersloh von Detlef Reichert und Klaus Bitter, Bielefeld 1999.
Neuser, Wilhelm H.: Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grunriss (Beiträge zur Westfälischen Kir-chengeschichte Bd. 22), Bielefeld 2002.
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Bd. 1 bis Bd. 4 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bd. 11, 12, 23 und 24), Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, Bielefeld 2008, 2017, 2019 und 2020 sowie die dort erwähnten Festschriften der einzelnen Gemeinden.
”Sammlung Jesse“ (LKA EKvW A 6-02) im Landeskirchlichen Archiv.

Bestandssignatur
4.264

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise

Bestandslaufzeit
1835 - 2012

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23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1835 - 2012

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