Akte

Querulationis Auseinandersetzung um Übertragung des Gutes Pütnitz

Kläger: (2) Johann Friedrich von Dechow (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Witwe des mecklenburgischen Landmarschalls Baltzer Carl von Dechow namens ihrer Kinder bzw. der gemeinsame Anwalt ihres Konkursverfahrens (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: L. Haselberg (A), Dr. Joachim Christian Ungnade (P) Bekl.: N N Lange (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 22.04.1768 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 23.04. legt der Kl. am 10.05. seinen Schriftsatz vor. Die Bekl., die das Gut Pütnitz nach dem Tod ihres Mannes weiterhin genutzt und heruntergewirtschaftet hat, mußte ihren Konkurs erklären, der Kl. hat vor dem Hofgericht angeboten, die Schuldner zu bezahlen, wenn ihm das Gut ausgeliefert würde. Das Hofgericht fordert den Kl. jedoch zur Stellung einer Kaution auf, obwohl der gemeine Anwalt des Konkurses anerkannt hat, daß er in der Lage ist, die auf dem Gut lastenden Schulden zu bezahlen. Dagegen appelliert er vor dem Tribunal, bringt aber zusätzlich Bürgschaftserklärungen des Tribunalspräsidenten von Schwerin und des Landrates von Thun auf Tribohm bei. Ungeachtet dieser Bürgschaften soll ihm Pütnitz erst übertragen werden, wenn er alle darauf haftenden Schulden wirklich bezahlt hat. Dagegen appelliert der Kl. und bittet darum, die Bürgschaften für ausreichend anzusehen. Das Tribunal erläßt daraufhin am 31.05. ein Reskript an das Hofgericht mit der Aufforderung, "das Gravamen von selbsten zu heben.". Am gleichen Tag fordert das Tribunal den Kl. auf, Ansprüche der Gläubiger der Bekl. betreffend Pütnitz gegebenenfalls zu befriedigen. Am 23.06.beschwert sich der gemeinsame Anwalt des Dechowschen Konkurses darüber, daß der auf Pütnitz wirtschaftende Verwalter Langen angewiesen worden sei, das Gut binnen 8 Tagen zu räumen und fordert zunächst die baare Bezahlung aller Forderungen. Das Tribunal bestätigt am 28.06.1768 sein Urteil vom 31.05.1768.

Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1768 2. Tribunal 1768

Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 27.06., 25.08., 12.09., 07. und 10.10.1767, 05. und 12.03., 20. und 29.04. sowie vom 11.06.1768; vom Greifswalder Notar Johann Abraham Battus aufgenommene Appellationen vom 10. und 14.03. sowie vom 30.04.1768, Erteilung einer Kommission des Greifswalder Hofgerichts an N N von Zander zu Barth und den Eigentümer Meincke zu Kedenhagen vom 20.05.1767; Bürgschaftserklärung des Trribunalspräsidenten von Schwerin und des v. Thun vom 05.04.1768; Meinungsäußerungen der Gläubiger des Dechowschen Konkurses vom 14. und 18.06.1768

Archivaliensignatur
(1) 0165
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 409

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.04. 1. Kläger D
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1767-1768) 22.04.1768-29.06.1768

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:29 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1767-1768) 22.04.1768-29.06.1768

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