Akten
Querulationis Auseinandersetzung um Übertragung von Lehen
Kläger: (2) Hofrat Langen und Landsyndikus Haselberg als Vormünder der gräflich-Küssowschen Allodialherrschaft und Besitzer der Küssowschen Lehen
Beklagter: Baron Arend Nicolaus von Höpken für sich und namens seiner Brüder
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Peter Matthias Haselberg (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Johann Kempe (A), Johann Franz von Palthen (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 15.05. um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 16.05. legen die Kl. am 06.07. ihren Schriftsatz vor. Am 01.06. bittet der Bekl. darum, den Kl.n keine Fristverlängerung zu gewähren und wird am 02.06. auf den Bescheid vom 16.05. verwiesen. In ihrem Schriftsatz beklagen die Kl., daß der Bekl. nicht aufgeschlüsselt hat, auf welche Lehen er Anspruch erhebt und keine Beweise dafür beibringt, sondern einfach mit dem Kgl. Expektanzbrief alle Lehen, "die der letztere Possessor zu Lehen getragen" für sich reklamiert. Die Kl. gehen davon aus, daß die Lehen ihr Allodium sind und bitten darum, den Bekl. anzuweisen, zunächst seine Ansprüche aufzuschlüsseln und zu bewesien, bevor sie, wie vom Hofgericht gefordert beweisen, daß die Lehen ihr Allodium sind. Das Tribunal erläßt am 07.09. ein Reskript an das Hofgericht zur Einsendung der Akten. Am 19.10. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringend er Akten, die sie am 23.10. erhalten. Am 09.11. bitten die Kl. um ein geschärftes Mandat an das Hofgericht zum Einsenden der Akten, das am 10.11. 1761mit 3wöchiger Frist ergeht. Am 01.01.1762 bittet der Bekl. um zügige Entscheidung, am 25.01. bitten die Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 29.01. auf den 03.02. ansetzt. Am 26.04.1762 bestätigt das Tribunal das Hofgerichtsurteil, fordert den Bekl. aber zum Beweis auf, daß der König 1723 bei seiner Expektanz auf die Küssowschen Lehngüter auch diejenigen Güter gemeint habe, die Küssow nur "jure crediti" besessen habe. Am 04.06. bitten die Kl. um Deklaration des Urteils, am 12.06. fordert das Tribunal sie auf, "die eigentliche beschaffenheit der Güter" zu beweisen. Am 25.06. bittet der Bekl. um Übersendung der Akten an das Hofgericht zur Ausführung des Urteils, am 26.06. sagt das Tribunal dies zu. Am 08.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung, um Rechtsmittel gegen das Urteil einreichen zu können. Das Tribunal billigt die Frist am 08.07. zu. Am 15.07. bitten die Kl. um Erklärung, wie sie den Beweis zu führen hätten und werden vom Tribunal am 03.08. entsprechend angewiesen. Am 02.09. bittet der Bekl., durch diese Fragen nicht die Hauptsache aufzuhalten und Vorschläge für Kommissare zur Taxation der Güter machen zu dürfen. Das Tribunal sagt am 07.09. zu, keine weiteren Fristverlängerungen zu gewähren. Am 13.09. bitten die Kl., nur die Urkunden vorlegen zu müssen, die unmittelbar Aufschluß über die Lehen geben und keine, die in persönlichem Bezug zum Vasallen stehen. Am 18.10. und 19.11.1762 bittet der Bekl. um baldige Entscheidung über die Anfrage der Kl. und Verweis der Sache an das Hofgericht zur Taxation. Am 24.01.1763 verweist das Tribunal den Fall unter Hinweis auf ein Kgl. Reskript vom 29.11.1762, das klarstellt, daß alle Küssowschen Lehen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Lehensexpektanz an Höpke im Besitz Küssows waren, in den Fall einbezogen werden sollen, an das Hofgericht.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1760 2. Pommersches Hofgericht 1760-1761 3. Tribunal 1761-1763
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 20.12.1760 und 15.04.1761; von Notar Johann Abraham Battus aufgenommene Appellation vom 21.04.1761; Ladung des Pommerschen Hofgerichts vom 17.12.1757; Bestätigung der Pommerschen Landesregierung für die Küssower "altväterlichen" Lehen vom 16.10.1672; Lehensbrief Bogislaw XIV. vom 26.04.1626; Bestätigung der Pommerschen Landesregierung über die neuen Lehen des Hans, Erasmus und Michel Gebrüder von Küssow vom 24.10.1672; Prozeßvollmachten des Bekl. für Palthen vom 29.09.1761 und der Kl. für Dr. Ungnade vom 15.11.1762; Rationes decidendi des Hofgerichts;
- Reference number
-
(1) 0432
- Former reference number
-
Rep. 29, Nr. 551
- Context
-
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.11. 1. Kläger K
- Holding
-
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Date of creation
-
(1626-1761) 15.05.1761-05.02.1763
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:04 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1626-1761) 15.05.1761-05.02.1763