Gerichtsakten
Querulationis Auseinandersetzung um
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat von Demmin (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Landrat Felix Dietrich von Behr zu Beestland (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: N N Colhard (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 08.04. und 24.05. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 09.04. und 27.05. legen die Kl. am 03.07. ihren Schriftsatz vor. Demmin grenzt an das Gut Beestland, 1687 entflammt bei der Viehhütung ein Grenzstreit, der erst 1719 durch ein Urteil des Hofgerichts Stargard auf der Grundlage eines Gutachtens der Juristenfakultät Marburg zugunsten Demmins geklärt wird. Der Vorgänger des Bekl. versuchte, dieses Urteil durch eine Querulatio nullitatis aufheben zu lassen, ist aber abgewiesen worden, so daß Demmin seit 1719 ungestört Weide, Wald und Mastgerechtigkeit in dem strittigen Gebiet nutzt. Nach Übernahme des Gutes durch den Bekl. hat dieser 1742 vor dem Hofgericht erneut auf die Nutzungsrechte in dem Gebiet geklagt und hat erreicht, daß die Kl. sich während anhängigen Prozesses der Nutzungsrechte enthalten sollen. Dagegen appellieren sie an das Tribunal und weisen auf ihre alten Rechte hin, um deren Schutz sie bitten. Das Tribunal fordert am 03.09. die Akten der Vorinstanz an, am 24.10. bitten die Kl. um Eröffnung der am 14.10. eingekommenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am selben Tag auf den 29.10.1743 ansetzt. Am 20.01. und 13.04.1744 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 06.07.1744 bestätigt das Tribunal das Hofgerichtsurteil und sendet die Akten an das Hofgericht zurück. Am 27.10.1744 werden die Akten in Greifswald abgeliefert
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1742-1743 2. Tribunal 1743
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Samuel Lange aufgenommene Appellation vom 26.02.1743; Hofgerichtsmandate an den Demminer Rat vom 23.02. und 23.03.1743; Urteil des Stargarder Hofgerichts in Sachen Bürgermeister und Rat zu Demmin vs. Witwe des Kapitäns von Walsleben in pcto pignorationis et turbationis vom 15.03.1719 = Rechtsgutachten der Juristenfakultät Marburg; Bescheid des Stargarder Hofgerichts vom 05.06.1719; Auszug aus einem Schreiben des Friedrich Julius von Hoben zu Beestland an den Demminer Bürgermeister Thesendorf vom 28.08.1716; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Schlaff vom 22.09.1743; von Tribunalsbote C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 23.06.1744; von N N Haselberg ausgestellte Quittung über Empfang der Hofgerichtsakten vom 27.10.1744
- Reference number
-
Stadtarchiv Wismar, (1) 0154
- Former reference number
-
Rep. 29, Nr. 403
- Context
-
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.04. 1. Kläger D
- Holding
-
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Date of creation
-
(1716-1743) 08.04.1743-08.07.1744 (1744)
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
22.05.2023, 2:46 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1716-1743) 08.04.1743-08.07.1744 (1744)