Akten
Querulationis Auseinandersetzung um Übertragung von Lehen
Kläger: (2) Baron Arend Nicolaus von Höpken für sich und namens seiner Brüder
Beklagter: Vormünder der institutionalisierten Allodialerben und Besitzer der Küssowschen Lehen
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Kempe (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.:
Fallbeschreibung: Im Jahre 1723 hat Friedrich I. dem Vater des Kl.s alle Lehen, die der Graf von Küssow in Schwedisch-Vorpommern besaß, bei dessen Todesfall versprochen. Als Küssow 1757 verstarb, meldeten sich der Kl. und dessen Brüder beim Hofgericht und baten um die lehensrechtliche Einsetzung in Quitzin mit Zubehör. Der Krieg und die Ausflüchte der Bekl. haben dies bis 1760 verzögert, schließlich hat das Hofgericht beschlossen, den Rat einer auswärtigen Juristenfakultät einzuholen. Dagegen queruliert der Kl. an das Tribunal und bittet das Hofgericht anzuweisen, den Fall selbst zu entscheiden, da das Pommersche Lehnsrecht sehr unterschiedlich von dem im restlichen Alten Reich und so kompliziert sei, daß es für Auswärtige nicht zu durchschauen wäre. Am 24.10.1760 weist das Tribunal das Hofgericht an, eine Entscheidung zu fällen
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1760 2. Tribunal 1760
Prozessbeilagen: (7) von König Friedrich I. von Schweden erteilte Lehnsexpektanz für Freiherrn Daniel Niclas von Höpken vom 29.09.1723; Hofgerichtsurteile vom 27.08.1760; vom Stralsunder Notar F.S. Anders aufgenommene Appellation vom 05.09.1760; Bescheid der Landesmatrikelkommission vom 07.10.1706
- Reference number
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(1) 0431
- Former reference number
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Rep. 29, Nr. 551
- Context
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
- Holding
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Date of creation
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(1706-1760) 02.10.1760-25.10.1760
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09.05.2025, 3:03 PM CEST
Data provider
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Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1706-1760) 02.10.1760-25.10.1760