Bestand

Grafschaft Virneburg - Urkunden (Bestand)

Vorwort: Mit dem Erwerb der Archivalien der beiden Fürstenhäuser Löwenstein-Wertheim durch das Land Baden-Württemberg im Jahr 1975 sind drei standesherrliche Archivkörper in die Zuständigkeit der Staatlichen Archivverwaltung des Landes gelangt, deren Inhalt und Struktur unmittelbar in die Zeit des Alten Reiches zurückreichen und dessen Verfassungsverhältnisse widerzuspiegeln vermögen. Beispielhaft gilt dies für die Archivalien der Eifelgrafschaft Virneburg in der Abteilung Freudenbergsches Archiv des Staatsarchivs Wertheim. Der Bestand der Virneburger Urkunden weist zusätzlich eine Fülle von Urkunden älterer Herrschaften auf, und die Virneburger Akten und Rechnungen dokumentieren das Schicksal eines fernab liegenden Besitzsplitters eines ohnehin kleinen Territoriums. Die Virneburger Archivalien bezeugen zudem die enge Verflechtung des zweisprachigen Eifel-Ardennenraums unter Einschluß von Luxemburg und Lothringen, eine erst im 19. Jahrhundert durch willkürliche Grenzziehungen zerschnittene Gemeinsamkeit, auf die man sich heute aber wieder besinnt. Um so gebotener erschien es, mit der Erarbeitung und Veröffentlichung dieses Inventars weitere Kreise auf den reichhaltigen Fundus an Quellen, den das Staatsarchiv Wertheim zur Erforschung der Rechts- und Verfassungsgeschichte, der Kirchengeschichte sowie der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte dieses Raumes beisteuern kann, hinzuweisen und der lokalen Forschung, die schon längst Notiz von diesen für sie entlegenen Archivalien genommen hatte, die Arbeit zu erleichtern. So gelang es denn auch, für die Bewilligung von Mitteln für eine Neuverzeichnung der zuvor nur unzureichend und teilweise erschlossenen Bestände wegen deren überregionaler Bedeutung die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu gewinnen. Ihr gilt dafür mein besonderer Dank, zumal sie bis zur Fertigstellung des freilich nachträglich noch angereicherten Verzeichnungsprojekts große Geduld bewies. Die in diesem Rahmen von 1988 bis 1991 durchgeführte Verzeichnungsarbeit des wissenschaftlichen Angestellten Dr. Rüdiger Lenz wurde geleitet von der Landesarchivdirektion (Dr. Gerhard Taddey). Nach dem Ausscheiden von Dr. Lenz konnte Frau Dr. Irmtraut Eder-Stein für weitere Regestierungsarbeiten gewonnen werden, während dem Fachpersonal des Staatsarchivs (Archivamtfrau Martina Heine und Dr. Volker Rödel) die Vollendung der Verzeichnungsarbeiten an den Akten bzw. Urkunden sowie die redaktionelle Fertigstellung der beiden Inventarbände oblag. Ihnen allen danke ich für ihre Arbeit und erhoffe mir, daß der historisch-landeskundlichen Forschung in einer fern von Baden-Württemberg gelegenen bedeutenden Geschichtslandschaft Nutzen daraus erwachse. Stuttgart, im August 1999 Professor Dr. Wilfried Schöntag Präsident der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg

1. Die Grafschaft Virneburg: Da die im Gebiet des alten Mayengaues gelegene Grafschaft Virneburg ihrerseits von den Grafen von Sayn als Afterlehen der Pfalzgrafschaft bei Rhein zu Lehen ging, dürfte es sich lediglich um einen Gerichtsbezirk, beschränkt auf das Nitzbachtal um die bereits 1052 erwähnte Virneburg, gehandelt haben. Das Grafengeschlecht, das erstmals 1112 sicher bezeugt ist, vermochte offenbar die Amtsgrafschaft zu allodialisieren und mit Lehensbesitz abzurunden. Zu den ältesten Besitzungen gehören die Vogteien Nachtsheim und Mertloch; zu Anfang des 13. Jahrhunderts wird die Burg Monreal als zweiter Sitz hinzugekommen sein. In jener Zeit griff man auch mit dem Erwerb eines Teils der Schaumburg rechtsrheinisch in das untere Lahngebiet aus. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts war auch die Herrschaft Wied zeitweilig im Besitz des Geschlechts. Unmittelbar von der Pfalzgrafschaft zu Lehen ging die Münstermaifelder Pellenz. Obwohl das Geschlecht an Bedeutung gewann und im 14. Jahrhundert einen Kölner und einen Mainzer Erzbischof sowie einen Bischof zu Utrecht stellte, gelang es Erzbischof Balduin von Trier, sich 1339 einen Teil der Stammburg zu Lehen auftragen zu lassen, ein Vorgang, der später ebenso wie die Lehenseigenschaft der großen Pellenz zu Streitigkeiten mit dem Erzstift führte. Im 15. Jahrhundert konnte durch Heirat die Herrschaft Falkenstein am Donnersberg erworben und zeitweise behauptet werden. In gleicher Weise kamen schließlich noch die Herrschaft Saffenburg mit dem Schloß Gelsdorf sowie die Grafschaft Neuenahr als kurkölnisches bzw. jülichsches Lehen hinzu. Den Gipfel seiner Bedeutung erreichte das Geschlecht in der Person Graf Ruprechts IV. (+ 1444), dem dank politischen und militärischen Geschicks vorübergehend große Erwerbungen gelangen. Der Radius seiner mit der Mitgliedschaft im Orden des Goldenen Vlieses gewürdigten Aktivitäten erstreckte sich vom Mittelrhein bis zum Ärmelkanal. Demgemäß wurden in der Folge auch Ehen mit den brabantischen bzw. lothringischen Adelsgeschlechtern Sombreff bzw. Rodemachern geschlossen, wodurch Besitz in Brabant sowie kurzzeitig auch die Herrschaften Kronenburg und Neuerburg hinzukamen. Der Niedergang des Geschlechts, dokumentiert durch zahlreiche Schuldverschreibungen, setzte jedoch noch im 15. Jahrhundert ein. Es erlosch 1545. Gestützt auf Heiratsverbindungen des 15. Jahrhunderts, versuchten die Grafenhäuser Wied und Manderscheid-Schleiden, das fast nur noch aus Lehen bestehende Erbe einvernehmlich an sich zu bringen. Das Erzstift Trier behielt jedoch die große und kleine Pellenz, die Kirchspiele Langenfeld und Masburg sowie die Dörfer Nachtsheim und Boos ein. Ebenso besetzte es Monreal als erledigtes Lehen. Nachdem Wied 1549 abgefunden worden war, verglich sich Manderscheid-Schleiden mit dem Erzstift Trier, zumal Kaiser Karl V. als Herzog von Luxemburg inzwischen durch eine Belehnung eine luxemburgische Lehenshoheit über die Grafschaft postuliert hatte. 1554 schließlich wurde Graf Dietrich V. von Manderscheid-Schleiden mit dem Haus und der reduzierten und in ihrer Gerichtshoheit eingeschränkten Grafschaft Virneburg als einem kurtrierischen Erblehen belehnt. Ebenso konnte er die kurkölnischen Lehen Saffenburg und Gelsdorf erlangen. Sein Sohn Dietrich VI., der als Schwager des letzten Grafen von Wertheim in dieser Grafschaft mitregierte, starb 1593 kinderlos und wurde von seinen sechs Nichten, vertreten durch deren auf Virneburg residierende Mutter Magdalena, Witwe Graf Joachims, beerbt. Eine Schwester der beiden letzten Grafen von Manderscheid-Schleiden war mit Graf Philipp von der Marck verheiratet, der nun für seine Frau ebenfalls Erbansprüche erhob und auch mit Gewalt durchsetzte. Die älteste der sechs Erbtöchter, Elisabeth, war seit 1592 mit Graf Christoph Ludwig zu Löwenstein-Wertheim vermählt, der nun 1593 vom Trierer Erzbischof mit Burg und Grafschaft Virneburg belehnt wurde, welche jedoch zunächst im gemeinsamen Besitz der Erben verblieben. Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich 1613 mit Graf Philipp von der Marck, dem die Hälfte des manderscheid-schleidenschen Erbes zugesprochen wurde, darunter die ehemals virneburgischen Besitzungen in Brabant und Saffenburg mit Gelsdorf. Die andere Hälfte wurde in sechs Lose geteilt und 1615 verlost. Durch nachfolgenden Tausch gelangte schließlich die Grafschaft Virneburg endgültig in den Besitz der Gräfin Elisabeth zu Löwenstein-Wertheim. 1623 wurde ihr ältester Sohn damit belehnt, jedoch kam sie erst 1644 in die Verfügung des Grafenhauses , nachdem gerichtlich geltend gemachte Erbansprüche weiterer manderscheid-schleidenscher Nachfahren nach einer Sequestration abgegolten waren. Noch bis 1680 wurden Erbansprüche des Hauses Solms finanziell befriedigt. Die Grafschaft verblieb bis zum Einmarsch der französischen Revolutionstruppen de facto und bis zum Reichsdeputationshauptschluß 1803 de iure im Besitz der evangelischen Linie des Grafenhauses Löwenstein-Wertheim, das sich ihretwegen "-Virneburg" zubenannte. Die katholische, sich nach der aus der Stolberg-Königsteinschen Erbschaft herrührenden Ardennengrafschaft Rochefort nennende Linie des Hauses Löwenstein-Wertheim war ebenfalls indirekt in die Erbschaftsprobleme nach dem Erlöschen des Hauses Manderscheid-Schleiden einbezogen. Eine Tochter des Grafen Philipp von der Marck, der sich 1593 Teile des Erbes angeeignet hatte, Josina, war mit dem Begründer dieser Linie, Graf Johann Dietrich, verheiratet. Als das Haus von der Marck 1674 in legitimer männlicher Linie ausstarb, gehörte Löwenstein-Wertheim-Rochefort zu den Erbberechtigten und stritt mit dem darin konkurrierenden Haus Arenberg bis weit ins 19. Jahrhundert hinein um die Herrschaft Saffenburg. Ähnliches gilt für die vor 1593 ebenfalls manderscheidschen Herrschaften Kerpen und Kasselburg, die auf einem anderen Erbweg 1674 ebenfalls arenbergisch geworden waren, aber von Löwenstein-Wertheim beansprucht wurden. Eine erst 1773 ausgestorbene minderberechtigte Linie des Hauses von der Marck, die den Besitz der Herrschaft Schleiden als eines zu den habsburgischen Niederlanden gehörigen Lehens hatte behaupten können, wurde dank einer Ehe ebenfalls vom Haus Arenberg beerbt. Zu alledem ist Schriftgut erwachsen, entweder als aussagekräftige Prozeßakten oder als unmittelbares Verwaltungsschriftgut, da z.B. Graf Dietrich VI. von Manderscheid seine Herrschaft Schleiden über längere Zeit hinweg von Wertheim aus verwaltete und offenbar auch aus Sicherstellungs- oder Beweisgründen originales Verwaltungsschriftgut aus den anderen genannten Herrschaften den Weg nach Wertheim fand.

2. Archiv und Archivalien der Grafschaft: Virneburger Urkunden wurden zum ersten Mal erwähnt, als die Brüder Ruprecht V. und Wilhelm 1445 ihre Besitzungen und demgemäß auch die brieve teilten. Wilhelm konnte demnach ein Archiv an seinem damaligen Wohnsitz Falkenstein (am Donnersberg) führen; jedoch verblieben die den gemeinschaftlichen Besitz betreffenden Urkunden in der Burg Monreal, wo sich wahrscheinlich schon seit längerer Zeit das gräfliche Archiv befand. Eine ähnliche Teilungsvereinbarung trafen 1514 die Brüder Philipp III. und Kuno, wobei für des letzteren Urkunden Sombreff in Brabant als Aufbewahrungsort genannt ist; indessen durften ohne Wissen des jeweils anderen Bruders keine brieve abhendig gemacht werden. Als Graf Kuno 1545 als letzter seines Geschlechts verstarb, befand sich wohl die Masse der virneburgschen Archivalien wieder auf Burg Monreal; einem 1558 angelegten Verzeichnis, das jedoch nur wenige Urkunden aufweist, ist zu entnehmen, daß jedoch in Mecheln Archivalien zurückgelassen worden waren, die hauptsächlich die Grafschaft Neuenahr betrafen. Als Kurtrier die Herrschaft Monreal als erledigtes Lehen einzog, geriet damit auch das Archiv unter seine Verfügung. Man war jedoch bereit, es 1546 im Beisein der Allodialerbberechtigten zu öffnen und ein Inventar anzulegen. Die Urkunden befanden sich in zwei Kisten, weitere in der schreiberey unnd gewolbß; in diesem Archivgewölbe gab es auch Laden in Schränken. Im Zuge der Verhandlungen über die Erbfolge forderte Graf Dietrich IV. von Manderscheid-Schleiden noch 1546 das Erzstift Trier zur Herausgabe des Archivs auf. Dieses verpflichtete sich 1549, diejenigen Archivalien auszuliefern, die auf die an Manderscheid-Schleiden fallenden Territorialteile entfielen. Der darüber 1554 geschlossene Vertrag benannte diese, nämlich Burg und Grafschaft Virneburg, die Vogteien Nachtsheim und Boos und das Kirchspiel Langenfeld. Über die am 28. März 1555 erfolgte Auslieferung der Archivalien an Graf Dietrich V. von Manderscheid-Schleiden wurde ein Inventar angelegt, das 103 Urkunden aufführt. Die Masse der übrigen auf Burg Monreal lagernden Archivalien dürfte spätestens damals in das kurtrierische Archiv auf dem Ehrenbreitstein verbracht worden sein; diese Archivalien dürften, soweit erhalten, heute die Bestandsgruppe 34 des Landeshauptarchivs Koblenz ausmachen. Jedoch blieb ein Rest von Archivalien bzw. Registraturgut auf Burg Monreal zurück, für den wiederum Öffnung und gemeinsame Sichtung vereinbart wurde; zudem gestand das Erzstift die Auslieferung der die Herrschaften Saffenburg und Gelsdorf betreffenden Archivalien zu. Über die nachfolgende Auslieferung im Jahr 1563 gibt es ebenfalls ein Verzeichnis. 1568 wurden erneut Archivalien, die verschlossen auf Burg Monreal gelegen hatten, an Manderscheid-Schleiden übergeben, das auf diese kurtrierische Hinhaltetaktik mit der Erwirkung einer reichskammergerichtlichen Vollstreckungsanordnung reagierte. Daraufhin wurde die Durchsicht aller in Monreal lagernden Archivalien durch einen manderscheidschen Beauftragten zugestanden und die Erstellung eines Inventars aller in kurtrierische Verfügung - also auch der nach Ehrenbreitstein gelangten - Archivalien durch einen Notar vereinbart. Außerdem wurden - letztmalig - einige Archivalien übergeben. Als Aufnahmeort der Virneburger Archivalien kam das Archiv in der Burg Schleiden in Frage, wo sie in oder bei der schreiberie aufbewahrt wurden. Dort gab es bald nach 1554, als die Grafschaft an Graf Dietrich V. gefallen war, auch eine virnenburgische ladt. Als nach dem Aussterben der Linie Schleiden Graf Philipp von der Marck 1593 Schleiden im Handstreich nahm, ließ er auch das Archiv aufbrechen und Teile davon in seine Besitzung Seraing(-le-château) bringen, darunter, wie eine Aufstellung dieser Verluste ausweist, auch virneburgische Archivalien. Soweit davon Urkunden betroffen waren und noch im Arenbergschen Archiv in Enghien (Belgien) erhalten sind, dürften sie in dem von Christian Renger und Johannes Mötsch bearbeiteten und jüngst publizierten Regestenwerk der Arenbergschen Urkunden enthalten sein. Eine mit Virneburg bezeichnete Kiste, die im frawen zymmer untergebracht gewesen war, entging allerdings dieser Plünderung. Weitere virneburgsche Archivalien wurden vermutlich 1613, als die Ansprüche Graf Philipps von den übrigen Erben befriedigt worden waren, wieder ausgeliefert. Bei dieser Gelegenheit dürften auch viele manderscheidsche Urkunden, die diesem Haus aus den Archiven der Herrschaften Rodemachern, Bolchen, Kronenburg, Neuerburg und Esch a. d. Sauer zugefallen waren, mit ausgeliefert worden und in diesem Überlieferungszusammenhang verblieben sein (vgl. Schaubild 3), so daß der Bestand der Virneburger Urkunden auch für die Geschichte der Westeifel, Luxemburgs und des nördlichen Lothringen Bedeutung besitzt, während die ältere Geschichte der Grafschaft darin unterrepräsentiert ist. Als Graf Dietrich VI. von Manderscheid-Schleiden 1570 die Restgrafschaft Virneburg an seinen Bruder Joachim abtrat, wurde die Virneburg zur Nebenresidenz und demgemäß auch mit einer Kanzlei ausgestattet. 1604 ist zum ersten Mal vom virneburgisch archivum die Rede. Dieses müßte die von Kurtrier ausgelieferten alt-virneburgischen Archivalien sowie das inzwischen angefallene Schriftgut enthalten und die 1613 zurückgegebenen Archivalien aufgenommen haben; denn nach der 1615 erfolgten Inbesitznahme der Grafschaft durch Gräfin Elisabeth und ihren Gemahl Graf Christoph Ludwig zu Löwenstein-Wertheim wurde der dort eingesetzte Virneburger Landvogt Johann Hilgers von der neuen Herrschaft und allen übrigen manderscheidschen Erben beauftragt, diejenigen Archivalien, die in gemeinschaftlichem Besitz verbleiben sollten, von den übrigen zu trennen und zu inventarisieren, alle anderen aber unter die übrigen Erben entsprechend zu verteilen. Wenn diese Anweisung auch, was sogleich beklagt wurde, die Unübersichtlichkeit der Überlieferungsverhältnisse nur noch vergrößerte, scheint sie doch ein wertvolles Inventar hervorgebracht zu haben, das nach Sachgesichtspunkten gegliedert ist und weit über 500 Archivalien, in der Mehrzahl Urkunden oder Abschriften davon, aus der Zeit von 1192 bis 1618 verzeichnet und sogar Angaben über die Beschaffenheit macht. In der Folge wurden sowohl die Kanzlei als auch das Archiv auf der Burg besser ausgestattet. Ein Kopialbuch wurde angelegt, ebenso weitere Verzeichnisse, auch über Rechnungsserien. Um es vor Kriegshandlungen zu schützen, wurde das Archiv 1633 über Koblenz nach Frankfurt in Sicherheit gebracht und dem bereits dorthin geflüchteten Wertheimer Archiv beigefügt. Laufend benötigtes Schriftgut wurde nach Mayen und von dort teilweise nach Köln verbracht. Die nach der Aufhebung der Sequesterverwaltung 1644 vorgesehene Rückführung des Archivs scheiterte zunächst nicht nur an den anhaltenden Kriegshandlungen, sondern vor allem daran, daß der dazu beauftragte Rat das Archiv an seinem Flüchtungsort mit Archivalien der Grafschaft Löwenstein und der Ardennenbesitzungen Rochefort und Herbimont vermischt vorfand. Umgekehrt waren Virneburger Archivalien bei Rückführungen von Frankfurt bis nach Wertheim und Löwenstein gelangt. Erst nach und nach gelangte dasjenige Schriftgut nach Virneburg zurück, das man dort zu benötigen glaubte. Über die Masse wurden offenbar in Wertheim, wohin man das Archiv mit dem Wertheimer zu einem unbekannten Zeitpunkt verbracht hatte, Repertorien angelegt, ebenso auch in Virneburg über das dorthin zurückgelangte Archiv- und zwischenzeitlich angefallene Registraturgut. Ein eigentliches Archiv hat es aber in Virneburg nicht mehr gegeben, da selbst die Amtsrechnungen, die man zur Prüfung nach Wertheim einreichte, dort anschließend dem Archiv der Kammer einverleibt wurden. Für die Virneburger Kanzlei sind Registraturpläne aus dem späten 17. Jahrhundert überliefert, in denen sich die Rubriken jedoch vielfach überschneiden. Nach der Zerstörung der Burg 1689 fand die Kanzlei schließlich in dem im frühen 18. Jahrhundert errichteten Amtshaus eine Bleibe. 1719 war Schriftgut aus der Zeit seit 1624 aufgelaufen, außerdem waren Kopien von Weistümern und einige ältere Rechnungen vorhanden; Urkunden fehlten. Die Aktenverluste beim Brand der Burg müssen zeitgenössischen Äußerungen zufolge beträchtlich gewesen sein. 1770 war bei einem Amtswechsel die Registratur so in Unordnung geraten, daß das hiesige ambts archiv oder vielmehr repositorium in einem Repertorium neu erfaßt werden mußte; spätestens ab diesem Zeitpunkt wurden Akten regelmäßig nach Wertheim zur Archivierung abgegeben. Diese Praxis muß auch noch zeitweise während der Besetzung des Rheinlands durch französische Revolutionstruppen aufrechterhalten worden sein, da sich auch Schriftgut aus den 1790er Jahren vorfindet. Nach der Abtretung der linksrheinischen Lande an Frankreich wurde das Schriftgut der laufenden Amtsregistratur 1801 dem Tribunal des Arrondissementhauptorts Bonn zugeführt. Seit 1803 laufende Bemühungen Frankreichs um Auslieferung der Archivalien der von beiden Linien des Hauses Löwenstein-Wertheim abgetretenen linksrheinischen Besitzungen wurden zunächst dilatorisch behandelt, führten aber zu der gleich zu erwähnenden Bestandsbildungsmaßnahme. Als schließlich 1812 ein Präfekturrat aus Mainz deswegen in Wertheim persönlich intervenierte, dabei aber nur moderate Forderungen vorbrachte, übergab man ihm insgesamt 83 Faszikel und einige Rechnungen. Das Königreich Preußen als Rechtsnachfolger wurde nur in einem Fall, 1829, wegen Waldrechten im Mayener Stadtwald vorstellig und erhielt eine Akte. Das nach Wertheim verbrachte virneburgische Schriftgut wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zusammen mit dem dort bei den löwenstein-wertheim-virneburgschen Zentralbehörden (Kanzlei, Regierung und Kammer) erwachsenen, soweit dieses Virneburg betraf, von verschiedenen Registraturkräften verzeichnet. Basierend auf dieser Verzeichnung, deren Titel übernommen oder modifiziert wurden, nahm ein unbekannter Bediensteter zwischen 1803 und 1808 eine Bestandsbildung in der Weise vor, daß er die Akten in 18 Rubriken einordnete und für jede Rubrik ein eigenes Repertorium anlegte, wobei sieben kleine Rubriken zu einem Heft zusammengefaßt wurden. Diese Strukturen blieben bis in die jüngste Zeit erhalten (vgl. die Vorbemerkung zu Band II). In den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts wurden die Urkunden des Archivs des Hauses Löwenstein-Wertheim-(nunmehr)Freudenberg, die sich vermutlich noch alle in oder bei den Akten befanden, von dem Apotheker und Archivpfleger Dr. Karl Wagner zu Urkundenselekten vereinigt. Seine seit 1885 vorgenommene Regestierung verzichtete noch auf Ortsidentifikationen und verkannte auch den Trierer Datierungsstil. Nachdem er zuerst Lehensurkunden regestiert hatte (nachmals die Gruppen VIII und IX), nahm er 1889 die Regestierungsarbeit an den "Urkunden Virneburg-Manderscheid-Löwenstein" - mit dieser Bezeichnung die Abfolge der die Grafschaft regierenden Geschlechter richtig wiedergebend - auf und schuf eine Einteilung in sechs Rubriken, verteilt auf zwei Repertorien: I Kaiserliche und königliche Privilegien und Mandate, Bestallungen, Burgfrieden, Bündnisse für Krieg und Frieden II Ehepakte, Morgengaben und Wittumsverträge III Spruchbriefe, Vergleiche, Erbteilungen, Schenkungen, Verträge IV Kirchen und Klöster V Kauf- und Schuldbriefe, Quittungen, Bürgschaften VI Schadlosbriefe für geleistete Bürgschaften. Der von 1905 bis 1910 in Wertheim tätige fürstliche Archivar Dr. Friedrich Wecken, der die Repertorien aller erschlossenen Aktenbestände durchnumerierte, vergab dabei den im frühen 19. Jahrhundert angelegten Repertorien der Virneburger Akten die Nummern 103 bis 114, was seither Gültigkeit behielt. Im Zuge dieser Maßnahme fügte Wecken neu in den Akten aufgefundene Urkunden ohne Regestierung dem Urkundenbestand an und gliederte die Lehensurkunden in die von ihm geschaffenen Gruppen "Passivlehen des Hauses Löwenstein" bzw. "Hausurkunden" um. Der nur von 1911 bis 1913 tätige Archivar Dr. Georg Fink nahm während dieser Zeit eine Neuverzeichnung der Virneburger Akten vor, die 500 Konvolute betraf und auch 150 Rechnungsbände einschloß, jedoch unvollendet blieb. Diese Arbeit bedeutete in vielerlei Hinsicht einen Rückschritt, da Fink alle Akten auch innerhalb seiner Rubriken (A Haussachen, B Lehenssachen, C Regierungssachen, D Kultus, E Justizsachen, F Kammer- und Rentsachen, G Forst-, Jagd- und Fischereisachen, H Zunftsachen, I Kriegssachen und K Reichs- und Kreissachen) nach Sachgruppen und chronologischen Gesichtspunkten umgliederte. Der Umfang der Akten wurde zum Teil geändert bzw. wurde diese in kleinere Einheiten aufgeteilt, sogar einzelne Schriftstücke wurden herausgelöst und anderen Akten beigefügt. Auch die seinem Findbuch beigegebene Konkordanz ermöglicht es nicht, die alten Einheiten in jedem Fall wieder herzustellen. Indessen erfaßte seine Verzeichnung auch die "Virneburger Zettel", eine im 19. Jahrhundert gebildete provisorische Abteilung, die von der Verzeichnung zu Beginn des Jahrhunderts nicht mehr erfaßt worden war. Finks kurzfristig tätiger Nachfolger, Dr. Hans Walter, warnte denn auch in einer handschriftlichen Notiz vor einer weiteren Verfolgung dieses Schemas.

3. Zur vorliegenden Inventarisierung: Das Erscheinen dieses Inventars ist in erster Linie einem durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft ermöglichten Verzeichnungsprojekt zu danken, für das von März 1988 bis Februar 1990 der Historiker Dr. Rüdiger Lenz am Staatsarchiv Wertheim tätig war. Die im Landeshauptarchiv Koblenz vorhandene Überlieferung von Schriftgut der Grafschaft Virneburg bis 1545 einzubeziehen war nicht vorgesehen. Herr Dr. Lenz hat von 112 Urkunden Regesten (Regesten Nr. 1, 5, 6, 8, 9, 12, 14, 18, 19, 20, 22, 24, 25, 28, 29, 36, 40, 42, 45, 47, 64, 66, 72, 74, 90, 91, 97, 98, 100, 101, 106, 110, 115, 116, 117, 120, 121, 124, 125, 127, 128, 133, 139, 144, 145, 147, 166, 172, 176, 179, 180, 183, 189, 195, 196, 200, 201, 213, 221, 227, 228, 251, 254, 261, 262, 273, 277, 286, 289, 295, 316, 320, 335, 336, 337, 344, 352, 362, 364, 366, 368, 369, 374, 386, 393, 397, 401, 402, 405, 411, 424, 426, 427, 431, 438, 488, 496, 500, 501, 533, 534, 541, 603, 605, 613, 654, 660, 666, 693 und 694) angefertigt und anschließend einen Großteil des Aktenbestandes verzeichnet; die Arbeit daran und an den Rechnungen wurde von Archivamtfrau Martina Heine abgeschlossen (vgl. die Vorbemerkung zu Bd. II). Hinsichtlich der Urkunden ergab sich das Problem, daß während der Vorbereitungsphase des Projekts unversehens noch ca. 750 Urkunden bei der löwenstein-wertheim-freudenbergschen Domänenverwaltung aufgefunden und dem Staatsarchiv Wertheim übergeben wurden. Die Mehrzahl davon war Virneburger Provenienz (Vorsignaturgruppen VII bis IX, A, V: und "NS" U). Durch einen glücklichen Fund gelangte noch im Januar 1996 auf gleiche Weise ein prominentes Stück des Bestandes (Regest Nr. 175) ins Archiv. Für die weitere Bearbeitung konnte Frau Oberarchivrätin a.D. Dr. Irmtraut Eder-Stein gewonnen werden, die von der Mehrzahl der Urkunden Regesten nach reprographisch hergestellten Vorlagen anfertigte. Dem Unterzeichneten oblag die Regestierung vor allem der zahlreichen beschädigten oder aus anderen Gründen mittels einer Reprographie nicht bearbeitbaren Stücke (Regesten Nr. 5, 5a, 12, 14, 18, 19, 21, 25, 30, 31, 37, 38, 40, 45, 55, 60, 67, 69, 70, 73, 76, 78, 80, 82, 87, 89, 98, 99a, 100 - 103, 107, 115, 117, 134, 142, 144, 145a,b, 156, 158, 159a, 160, 161, 175, 187, 206, 210, 213a, 245, 246, 248, 253a, 279a,b, 283, 287, 300, 303, 309, 313, 315, 320, 321, 329, 340, 361, 373, 381, 394, 400, 404a, 423, 426, 432, 447, 449, 453, 466a,b, 468, 470, 477, 481, 489a, 491, 499, 510a, 512, 514, 517, 518, 521, 523, 536, 537, 539, 540, 548, 550, 555, 558, 562, 563, 567, 570, 576, 585, 595, 600, 609a, 611, 612, 620, 627, 638a, 640 - 643, 649, 652a, 655, 663, 679a, 680, 686, 689, 692, 693, 696, 701, 710, 718, 724, 728, 730, 731, 733, 737, 739, 741, 750, 754, 756, 761, 768, 771, 772, 778, 779, 781, 782, 789, 792, 794 - 796, 797a, 802, 810a, 812a, 818a, 828, 840, 848 - 851, 854, 856, 859a - 864 und 881), die Angaben zur Besiegelung aller Urkunden sowie die Erstellung der Indizes. Die Regestentexte wurden bei der abschließenden Vorbereitung des Druckmanuskripts formal, jedoch nicht inhaltlich, überarbeitet; es versteht sich, daß die Mitwirkung dreier Bearbeiter gewisse Ungleichmäßigkeiten mit sich brachte. Auf die Beschreibung der Siegel, die, soweit noch vorhanden, in der Regel in keinem guten Zustand mehr sind, wurde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verzichtet. Angesichts der oben beschriebenen zerrütteten Überlieferungsverhältnisse der virneburgschen und manderscheid-schleidenschen Archivalien und ihrer Verteilung auf drei Archive schien es nicht angeraten, den Aufwand einer Rekonstruktion des virneburgischen Urkundenarchivs zu treiben, zumal etwa gleichzeitig die Regesten der Arenberger Urkunden bearbeitet und publiziert wurden und ergänzend herangezogen werden können. Das Vorhandensein von Rückvermerken ist daher nur jeweils erwähnt; inhaltlich sind sie jedoch nur herangezogen worden, wenn der schlechte Erhaltungszustand dies für die Regestierung nahelegte. Da, wie gezeigt, Schriftgut aus dem Eifel-Ardennenraum in die Archive der beiden Linien Löwenstein-Wertheim gelangt ist und angesichts einer ohnehin aus dienstlichen Gründen eingetretenen Verzögerung beim Abschluß des Inventars erschien es angezeigt, wenigstens die Urkunden mit Betreffen aus diesem Raum noch in das Inventar einzubeziehen, zumal eine jüngst abgeschlossene Vorprüfung und Grobverzeichnung von Prozeßakten der Abteilung Rosenbergsches Archiv noch im November 1996 unversehens eine Reihe einschlägiger Urkunden zutage förderte. Es erwies sich dabei, daß man im 18. Jahrhundert sogar Urkunden, die dem Gemeinschaftlichen Archiv entstammten, bei Prozessen als Beweismittel verwendete und danach in den Akten des Rosenbergschen Archivs beließ. Außerdem waren Urkunden Manderscheider Provenienz dem Urkundenselekt der Abt. Rosenbergsches Archiv (StAWt-R US) bereits bei dessen Bildung um 1900 einverleibt worden; sie wurden hier ebenso berücksichtigt wie ein in die Abt. Gemeinschaftliches Archiv (StAWt-G) geratener Irrläufer dieser Provenienz. Angesichts der dargelegten Überlieferungsverhältnisse erschien diese nicht streng an den Provenienzen orientierte Vorgehensweise angezeigt, um der regionalen Forschung wenigstens möglichst alle sie interessierenden Urkunden des Staatsarchivs Wertheim bekanntzumachen. Hinzugefügt sei noch, daß 1879 aus dem Rosenbergschen Archiv 68 Urkunden Manderscheider Provenienz an das damalige Staatsarchiv Koblenz verkauft wurden; an 23 davon hatte auch das Staatsarchiv Düsseldorf Interesse bekundet. Ausdrücklich verwiesen sei hier auf die zahlreichen Urkundenabschriften bzw. Papierurkunden in den Akten, die in den Titelaufnahmen in Bd. II jeweils ausgewiesen sind. Die hier im Druck vorgelegten Urkundenregesten sind chronologisch angeordnet und fortlaufend durchnumeriert. Aufgrund von bei der automatischen Sortierung zutagegetretenen Dopplungen sind einige Regesten-Nummern nicht mehr belegt. Umgekehrt sind nachträglich noch einige Neufunde mittels a-Nummern eingeschoben. Die Archivsignatur steht in der letzten Zeile. Eine Konkordanz der aktuellen mit den Altsignaturen der Virneburg-Urkunden wird im Staatsarchiv vorgehalten. Inserte und Transfixe erscheinen jeweils auch unter ihrem Datum. Der Trierer Datierungsstil warf einige Probleme auf, da in annähernd der Hälfte der möglichen Fälle im Urkundentext darauf abgehoben ist, in nicht wenigen anderen Fällen sich aber erschließen läßt, daß er angewandt worden sein muß. Er ist daher in allen fraglichen Fällen dann als gegeben vorausgesetzt worden, wenn in der Erzdiözese Trier geurkundet wurde bzw. wenn Aussteller und Empfänger dieser angehörten, so vor allem hinsichtlich der Grafschaft Virneburg, die zum größten Teil noch im Trierer Sprengel lag. Im Einzelfall kann diese Grundannahme auch einmal irrig sein. Daten nach 1583 wurden auf den neuen Stil umgerechnet; auch hier gibt es Unschärfen, da z.B. die damals evangelische Grafschaft Manderscheid-Schleiden 1593 bereits nach dem neuen Stil datierte. Die Originaldatierung wurde für die Zeit nach 1350 dann nicht mehr eigens angegeben, wenn sie eine bloße Monatstagangabe enthielt, jedoch ist dessenungeachtet immer angegeben, wenn Trierer (oder etwa Lütticher) Datierungsstil dabei als verwendet erwähnt ist. Bei der dem Regestentext folgenden Beschreibung der Urkunde sind Angaben zur Sprache dann gemacht, wenn eine Urkunde vor 1350 in deutscher bzw. nach 1350 noch in lateinischer Sprache abgefaßt wurde; Französisch als Urkundensprache ist immer angegeben. Der in diesem Inventar regestierte Bestand der Virneburg-Urkunden (Zitierweise: StAWt-F, Virneburg-Urk. und Nr.) umfaßt 773 Stücke; hinzu kommen 39 Stücke aus der Abt. Rosenbergsches Archiv und eins aus der Abt. Gemeinschaftliches Archiv; die Zahl der erstellten Regesten überschreitet 900. Bei der Bearbeitung der geographisch und überlieferungsmäßig disparaten Quellen, namentlich der Indexerstellung, waren zahlreiche Kolleginnen und Kollegen hilfreich zu Auskünften bereit. Herzlich dafür bedankt seien daher an dieser Stelle die staatlichen Archive in Koblenz, Düsseldorf, Namur und Lüttich sowie die Stadtarchive in Aachen und Trier, namentlich aber die Kollegen Dr. Manfred Huiskes/Köln und Dr. Johannes Mötsch/Meiningen. Der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg ist für vielfache wertvolle Hilfe und viel Verständnis zu danken. Wertheim, im Mai 1997 Volker Rödel

Literatur: Wilhelm Iwanski: Geschichte der Grafen von Virneburg von ihren Anfängen bis auf Robert IV. (1383). Phil. Diss. Berlin 1912. Karl Klapperich: Die Geschichte des Grafengeschlechtes der Virneburger (vom Jahre 1383 bis zum Erlöschen). Phil Diss. Bonn 1920. Rüdiger Lenz: Der Erwerb der Grafschaft Virneburg durch die Grafen zu Löwenstein-Wertheim. In: Wertheimer Jahrbuch 1988/89 (1990) S. 231-252. Rüdiger Lenz: Archivgeschichte (der Grafschaft Virneburg). [1991]. Manuskript in der Dienstbibliothek des Staatsarchivs Wertheim. Volker Rödel: Graf Adolf von Virneburgs Einsatz im Mainzer Bistumsstreit (1346-1353) nach seiner Kostenaufstellung für Erzbischof Heinrich III. In: Wolfgang Dotzauer u.a. (Hg.): Landesgeschichte und Reichsgeschichte. Festschrift für Alois Gerlich zum 70. Geburtstag (Geschichtliche Landeskunde 42) Stuttgart 1995. S. 143-163. Volker Rödel: Ruprecht IV comte de Virneburg, in: Les chevaliers de l'Ordre de la Toison d'or au XVe siècle. Notices bio-bibliographiques publiées sous la direction de Raphael de Smedt (Kieler Werkstücke Reihe D Bd. 3). Frankfurt u.a. 1994. S. 84f. Die Manderscheider. Eine Eifeler Adelsfamilie. Herrschaft - Wirtschaft - Kultur. Katalog zur Ausstellung, Blankenheim und Manderscheid 1990, Landschaftsverband Rheinland, Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Kreis Euskirchen. Köln 1990. Peter Neu: Geschichte und Struktur der Eifelterritorien des Hauses Manderscheid vornehmlich im 15. und 16. Jahrhundert (Rheinisches Archiv 80). Bonn 1972. Peter Neu: Die Arenberger und das Arenberger Land. Bd. 1. Von den Anfängen bis 1616. Bd. 2 Die herzogliche Familie und ihre Eifelgüter. Bd. 3 Wirtschaft, Alltag und Kultur im 17. und 18. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 52, 67 u. 68). Koblenz 1989 und 1995. Inventar des herzoglich arenbergischen Archivs in Edingen/Enghien (Belgien), Teil 2: Die Urkunden der deutschen Besitzungen bis 1600. Bearb. von Christian Renger (¿), zum Druck gebracht durch Johannes Mötsch. (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd 75). Koblenz 1997. Gerd Rupprecht: Der Siegelstempel des Ruprecht von Virneburg auf der Schmidtburg, Gemeinde Schneppenbach, Kreis Bad Kreuznach. In: Mainzer Zeitschrift 83 (1988) S. 287f.

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-US 6

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Freudenbergisches Archiv >> Selekte und Sammlungen >> Urkunden
Verwandte Bestände und Literatur
Löwenstein-Wertheim-Freudenbergsches Archiv - Grafschaft Virneburg. Inventar des Bestands F US 6 im Staatsarchiv Wertheim - Urkundenregesten 1222-1791, bearb. von Irmtraud Eder-Stein, Rüdiger Lenz u. Volker Rödel (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 51/1), Stuttgart 2000.

Bestandslaufzeit
1222-1791

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
25.03.2024, 13:33 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1222-1791

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