Urkunden
Das Kaiserliche Landgericht des Burggraftums Nürnberg vidimiert den Schiedsbrief des Kaisers Karl IV. zwischen dem Deutschen Haus zu Nürnberg und der Stadt Nürnberg wegen des Reichswaldes von 1356 Januar 11 (s. Regest 3540). - Siegler: Landgericht (mit Siegel des Schultheißen als Rücksiegel).
- Archivaliensignatur
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Staatsarchiv Nürnberg, Ritterorden, Urkunden 3615
- Alt-/Vorsignatur
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Zusatzklassifikation: Vidimus
- Material
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Pergament
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Originaldatierung: Geben untter des lantgerichts des Burggraventums czu Nuerenberg anhangendem insigel am Mitwochen vor Sand Veits tag 1425.
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg., mit Siegel (beschädigt). Blattzahl: 1
- Kontext
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Ritterorden, Urkunden >> Ritterorden, Urkunden >> 11. Kommende Nürnberg
- Bestand
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Ritterorden, Urkunden
Nürnberg, Kommende
Nürnberg
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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18.10.2023, 10:59 MESZ
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Gerichtsbrief des königlichen Hofgerichts (Vorsitzender: Wladislaws Herzog zu Teschen) über das Urteil, wonach das wörtlich eingeschaltete Privileg König Karls IV. vom 8. November (s. Regest Nr. 3534) rechtsgültig ist, dass alle Juden in des Reichs Kammer gehörten und unser Herr mit ihr Leib und gut tun macht, was er wollt. - Antragsteller war das Deutsche Haus zu Nurenberch, vertreten durch den königlichen Türhüter Lanblin. - Siegler: das Hofgericht.
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