Urkunden
König Karl IV. befreit das Deutsche Haus zu Nuremberch von jedweder Schuld an Juden und dessen Bürgen von jeder dementsprechender Leistung. - Siegler: der Aussteller.
- Archivaliensignatur
-
Ritterorden, Urkunden 3534
- Alt-/Vorsignatur
-
Zusatzklassifikation: Privileg
- Material
-
Pergament
- Sprache der Unterlagen
-
ger
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Ausstellungsort: Prag
Literatur: Regesten: Regesta Boica VIII, 200. - Regesta Imperii VIII, Nr. 1340.
Originaldatierung: G. ze Prag 1350 des nehsten Mentags vor Sant Martins tagck
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: 1. Ausf., Perg., mit Siegel. - 2. Transumpt im Hofgerichtsbrief von 1350 November 190 (s. Regest Nr. 3535). Blattzahl: 1
- Kontext
-
Ritterorden, Urkunden >> Ritterorden, Urkunden >> 11. Kommende Nürnberg
- Bestand
-
Ritterorden, Urkunden
- Indexbegriff Person
-
Karl IV., Kaiser
- Indexbegriff Ort
-
Nürnberg, Kommende
Prag (Tschechien), Ausstellungsort
- Laufzeit
-
1350 November 8
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:51 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1350 November 8
Ähnliche Objekte (12)
König Karl IV. sagt den Schultheißen, die Bürgermeister, den Rat und alle Bürger zu Nürnberg gemeiniglich und jeden besonders sowie deren Bürgen und "selbscholen" aller Schulden, mit denen sie den Juden (gleich, ob lebendig oder tot) an irgend welchen Orten verhaftet sind, los und ledig. - Siegler: der Aussteller.
Das Landgericht des Burggrafentums zu Nürnberg vidimiert die Urkunde König Karls IV. d.d. 1347 November 13 (39-Laden: KA/A Nr. 3: König Karl IV. bestätigt und erneuert den geschworene Ratmannen und der Gesamtheit der Bürger Nürnbergs alle früheren kaiserlichen und königlichen Begnadigungen und Freiheiten, insbesondere aber die Zollbefreiungen ("pfundrecht") in den im Privileg Kaiser Ludwigs vom 12. September 1332 (39-Laden: SS/B Nr. 24) bereits namentlich aufgeführten Städten). - Siegler: das Landgericht
Kaiser Karl IV. entscheidet als erkorener Schiedsrichter wegen der strittigen Mauer unter der burggräflichen Veste zu Nürnberg zwischen den Bürgern dieser Stadt und dem Burggrafen Fridrich in der Weise, dass erstere besagte Mauer nicht höher bauen als allein mit einer 2 Spanne hohen Dachung decken und außerdem dass sie das hölzerne Tor daran abnehmen und nicht wieder einhängen sollen, außer wenn Not und Stösse in dem Land und der Stadt entstehen oder der Burggraf und dessen Erben ihr Feind werden. - Siegler: der Aussteller.
Kaiser Karl IV. bestätigt den Bürgern vom Rat und der Gemein der Stadt zu Nürnberg ("Nu{e}remberg") das Recht, dass weder sie noch ihre Hübner noch ihre Güter in weltlichen Sachen vor irgend einem anderen Gerichte eingeklagt werden sollen als allein vor ihrem Schultheißen. - Siegler: der Aussteller.