Archivale
Verleihung der Gerichtsbarkeit an Weikersheim von Kaiser Karl IV. um 1360; Abschriften von Urkunden über Schäftersheim (Kloster); 1172 Schenkung an das Kloster Fulda
Enth.: 2 Fotos
- Archivaliensignatur
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, We 130 Bü 188
- Alt-/Vorsignatur
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45. / 5
- Umfang
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1 Fasz.
- Kontext
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Sammlung Friedrich Leopold Erhardt >> 1. Bilder, Fotos und Materialien >> 1.2 Weikersheim (ohne Schloss)
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, We 130 Sammlung Friedrich Leopold Erhardt
- Indexbegriff Person
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Karl IV., Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Fulda, Kloster
Schäftersheim, Weikersheim TBB, Kloster
Weikersheim TBB
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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14.11.2025, 10:22 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
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Kaiser Karl IV. bestätigt der Stadt Nürnberg das von seinen Reichsvorfahren stammende Privileg, dass niemand, er sei Fürst, geistlicher oder weltlicher, Graf, Dienstmann, Ritter oder Knecht, im Umkreis einer Meile um Nürnberg keinerlei Stadt Markt, Vesten, Schloss, Burg, burglichen Bau, überhaupt keinerlei Befestigung mit Mauern und Graben, sowie auch kein Stadtrecht, Marktrecht, Halsgericht und Freiheit, so nicht von altershergebracht, aufrichten, haben oder erwerben solle. - Siegler: der Aussteller mit goldener Bulle.
Kaiser Karl erteilt den Bürgern der Stadt Nürnberg "in sant peters Münster bey der Messe, als wir erste zu kaiser gekrönt worden" die Gnade, dass ihre Kaufmannsgüter und insbesondere Wein, Korn, Getreide und "effende dinge" von allen unrechten, ungewöhnlichen und neuen Zöllen, Mauten, Geleiten und Ungelten frei sein sollen; auch was von solchen "effenden dingen" zu ihrer Stadt gebracht werde, es sei von Bürgern oder Auswärtigen, solle nichts bezahlen, als was von Alter herkömmlich ist.
Kaiser Karl IV.setzt fest, dass Nürnbergs Bürger sowie all ihr Gut und Kaufmannschaft in Basel weder zu Wasser noch zu Lande mit neuen Zöllen, Umgelten und andern "aufsatzungen" beschwert werden, sondern dortselbst alle Freiheiten genießen sollen, wie sie deren zu Mainz, Cöln, Speier, Worms und Strassburg eine haben. - Siegler: der Aussteller.
Das Landgericht des Burggrafentums zu Nürnberg vidimiert die Urkunde König Karls IV. d.d. 1347 November 13 (39-Laden: KA/A Nr. 3: König Karl IV. bestätigt und erneuert den geschworene Ratmannen und der Gesamtheit der Bürger Nürnbergs alle früheren kaiserlichen und königlichen Begnadigungen und Freiheiten, insbesondere aber die Zollbefreiungen ("pfundrecht") in den im Privileg Kaiser Ludwigs vom 12. September 1332 (39-Laden: SS/B Nr. 24) bereits namentlich aufgeführten Städten). - Siegler: das Landgericht
Kaiser Karl IV. entscheidet als erkorener Schiedsrichter wegen der strittigen Mauer unter der burggräflichen Veste zu Nürnberg zwischen den Bürgern dieser Stadt und dem Burggrafen Fridrich in der Weise, dass erstere besagte Mauer nicht höher bauen als allein mit einer 2 Spanne hohen Dachung decken und außerdem dass sie das hölzerne Tor daran abnehmen und nicht wieder einhängen sollen, außer wenn Not und Stösse in dem Land und der Stadt entstehen oder der Burggraf und dessen Erben ihr Feind werden. - Siegler: der Aussteller.
Kaiser Karl IV. bestätigt den Bürgern vom Rat und der Gemein der Stadt zu Nürnberg ("Nu{e}remberg") das Recht, dass weder sie noch ihre Hübner noch ihre Güter in weltlichen Sachen vor irgend einem anderen Gerichte eingeklagt werden sollen als allein vor ihrem Schultheißen. - Siegler: der Aussteller.