Urkunden
Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, beurkundet, dass das Geleit, das er Herzog Magnus [II.] von Braunschweig zur gütlichen Vermittlung der Streitigkeiten mit den Herzögen Rudolf [II.] und Wenzel von Sachsen[-Wittenberg] um das Herzogtum Lüneburg (Luneburg) nach Guben erteilt hat, den Rechten der Herzöge von Sachsen[-Wittenberg], speziell der von diesen erwirkten Reichsacht über das Herzogtum [Lüneburg] und seine Verweser, nicht schaden soll. - Siegel des Ausstellers angekündigt.
- Archivaliensignatur
-
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 03964 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Beglaubigungsmittel: Beschädigtes SP (Sekret) Karls IV. an Pergamentstreifen (Abb.: Posse, SDKK, Bd. 2, Tafel 4, Nr. 1).
Provenienz: Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Askanier)
Orginaldatierung: … der geben ist zu Gubyn nach Cristi geburd driczehnhundirt iar in dem sibenzigisten jare in dem Krum mithwochen, unsir rich in dem vierundczwiczigesten iare, und unsers kayserthumes in dem vunffzehenden iare.
Editionen: Druck: Sudendorf, UB Braunschweig, T. 4, Nr. 11; MGH, Constitutiones, Elektronische Vorabedition - Zweite Folge, Nr. 700410a. Reg.: RI, Bd. 8, Nr. 4828; Lehmann, Urkundeninv., Nr. 802; Urkundenregesten Hofgericht, Bd. 9, Nr. 304.
Sprache: mhd.
- Bestand
-
10001 Ältere Urkunden
- Kontext
-
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.1. Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Könige von Polen >> 1.1.2. Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Askanier)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
-
21.03.2024, 08:05 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Askanier)
Entstanden
- 10. April 1370
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![Friedrich, Erzbischof von Köln, bestätigt in einer diesbezüglich sinngemäß mit Nr. 4150 übereinstimmenden Urkunde Herzog Wenzel von Sachsen[-Wittenberg] als Kurfürsten und Reichserzmarschall. - Siegel des Ausstellers angekündigt. (In dieser und den beiden folgenden Urkunden fehlt mangels Zuständigkeit der Aussteller naturgemäß der Teil aus Nr. 4150, in dem die kaiserliche Belehnung mit dem Herzogtum Lüneburg vorgenommen wird.)](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Friedrich, Erzbischof von Köln, bestätigt in einer diesbezüglich sinngemäß mit Nr. 4150 übereinstimmenden Urkunde Herzog Wenzel von Sachsen[-Wittenberg] als Kurfürsten und Reichserzmarschall. - Siegel des Ausstellers angekündigt. (In dieser und den beiden folgenden Urkunden fehlt mangels Zuständigkeit der Aussteller naturgemäß der Teil aus Nr. 4150, in dem die kaiserliche Belehnung mit dem Herzogtum Lüneburg vorgenommen wird.)
![Wenzel und Albrecht, Herzöge von Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg (Wir Wenczsla des Heiligen Reiches Erczmarschalk und Albrecht gevettern von gotes gnaden herczogen czu Sachsen und czu Lunemburg ...), verleihen der Ehefrau Herzog Wenzels, Cäcilia (Sylilola), das Dorf Pratau (Brothe) mit der Mühle, dem Vorwerk Hoya (Hoge), dem Kirchlehen, Ober- und Niedergerichten sowie allem Zubehör auf Lebenszeit [als Leibgedinge]. - Siegel der Aussteller angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Wenzel und Albrecht, Herzöge von Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg (Wir Wenczsla des Heiligen Reiches Erczmarschalk und Albrecht gevettern von gotes gnaden herczogen czu Sachsen und czu Lunemburg ...), verleihen der Ehefrau Herzog Wenzels, Cäcilia (Sylilola), das Dorf Pratau (Brothe) mit der Mühle, dem Vorwerk Hoya (Hoge), dem Kirchlehen, Ober- und Niedergerichten sowie allem Zubehör auf Lebenszeit [als Leibgedinge]. - Siegel der Aussteller angekündigt.
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Hennig Bruske bestätigt, dass Wenzel, Herzog zu Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg ihm das Dorf Seegrehna (Segrene) mit den Gerichtsdiensten für 50 Schock breite böhmische Groschen wiederkäuflich verkauft hat. Davon ausgenommen sind das dortige Kirchlehen des Herzogs und seine Leute. Ferner gibt Wenzel ihm eine jährliche Rente von drei Schock breiten böhmischen Groschen im Dorf Globig (Globik). Wenn der Aussteller verpfändetes Gut aus dem Dorf Seegrehna einlöst, soll der Kaufpreis auf die Rückkaufsumme aufgeschlagen werden. - Siegel des Ausstellers angekündigt.
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Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, verkündet, dass er Herzog Wilhelm von [Braunschweig-]Lüneburg auf die Klage Herzog Rudolfs [II.] von Sachsen[-Wittenberg] vor dem Reichshofgericht in die Acht getan hat, und gebietet allen Reichsgetreuen, dem Herzog von Sachsen[-Wittenberg] zu Leib und Gut des Geächteten zu verhelfen und alle Gemeinsamkeit mit dem Geächteten zu meiden. Für Zuwiderhandlungen wird gerichtliche Verfolgung angedroht. - Hofgerichtssiegel angekündigt.
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Wenzel, Römischer König und König von Böhmen, bestätigt Herzog Wenzel von Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg (Wenczlaw, herczog zu Sachsen und zu Lunemburg, des Heiligen Reichs erczmarschalk) auf dessen Bitte alle Privilegien und Pfandschaften, die er von Kaiser Karl [IV.] sowie von anderen Römischen Kaisern und Königen hat. Für Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Urkunde wird eine Strafe von 1000 Mark Gold, die zu einer Hälfte an die Kammer des Ausstellers, zur anderen Hälfte jedoch an den Herzog von Sachsen[-Wittenberg] fallen soll, sowie die Ungnade des Ausstellers und des Reiches angekündigt. - Majestätssiegel des Ausstellers angekündigt.
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