Urkunden
Wenzel und Albrecht, Herzöge von Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg (Wir Wenczsla des Heiligen Reiches Erczmarschalk und Albrecht gevettern von gotes gnaden herczogen czu Sachsen und czu Lunemburg ...), verleihen der Ehefrau Herzog Wenzels, Cäcilia (Sylilola), das Dorf Pratau (Brothe) mit der Mühle, dem Vorwerk Hoya (Hoge), dem Kirchlehen, Ober- und Niedergerichten sowie allem Zubehör auf Lebenszeit [als Leibgedinge]. - Siegel der Aussteller angekündigt.
- Archivaliensignatur
-
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04142 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Beglaubigungsmittel: Zwei SP der Aussteller an Pergamentstreifen (Abb.: Posse, SW, T. 2, Tafel 30, Nr. 7 und T. 31, Nr. 6), davon das SP Albrechts beschädigt.
Provenienz: Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Askanier)
Orginaldatierung: Gegeben nach Cristi geburde driczenhundirt jar darnach indem sechsundesibenczigstem jare am dunrestage in der Quatertempere in der Vastene etcetera.
Sprache: mhd.
- Bestand
-
10001 Ältere Urkunden
- Kontext
-
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.1. Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Könige von Polen >> 1.1.2. Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Askanier)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
-
21.03.2024, 08:08 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Askanier)
Entstanden
- 6. März 1376
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![Hennig Bruske bestätigt, dass Wenzel, Herzog zu Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg ihm das Dorf Seegrehna (Segrene) mit den Gerichtsdiensten für 50 Schock breite böhmische Groschen wiederkäuflich verkauft hat. Davon ausgenommen sind das dortige Kirchlehen des Herzogs und seine Leute. Ferner gibt Wenzel ihm eine jährliche Rente von drei Schock breiten böhmischen Groschen im Dorf Globig (Globik). Wenn der Aussteller verpfändetes Gut aus dem Dorf Seegrehna einlöst, soll der Kaufpreis auf die Rückkaufsumme aufgeschlagen werden. - Siegel des Ausstellers angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hennig Bruske bestätigt, dass Wenzel, Herzog zu Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg ihm das Dorf Seegrehna (Segrene) mit den Gerichtsdiensten für 50 Schock breite böhmische Groschen wiederkäuflich verkauft hat. Davon ausgenommen sind das dortige Kirchlehen des Herzogs und seine Leute. Ferner gibt Wenzel ihm eine jährliche Rente von drei Schock breiten böhmischen Groschen im Dorf Globig (Globik). Wenn der Aussteller verpfändetes Gut aus dem Dorf Seegrehna einlöst, soll der Kaufpreis auf die Rückkaufsumme aufgeschlagen werden. - Siegel des Ausstellers angekündigt.
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Sigismund, Markgraf von Brandenburg, bestätigt in einer diesbezüglich sinngemäß mit Nr. 4150 übereinstimmenden Urkunde Herzog Wenzel von Sachsen[-Wittenberg] als Kurfürsten und Reichserzmarschall. - Siegel des Ausstellers angekündigt. (In dieser und den beiden folgenden Urkunden fehlt mangels Zuständigkeit der Aussteller naturgemäß der Teil aus Nr. 4150, in dem die kaiserliche Belehnung mit dem Herzogtum Lüneburg vorgenommen wird.)
![Albrecht und Günther, Grafen von Mühlingen (Mulingen) und Herren zu Barby (Barbey), bekennen, dass sie Herzog Rudolf [II.] von Sachsen[-Wittenberg], seinem Bruder Wenzel und seinem Vetter Albrecht [II.] die Burg Wiesenburg (hus Wesinburg) mit allem Zubehör verkauft haben. – Siegel der Aussteller angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Jordan von Niendorf (Neydorph), Henning Seedorf (Sedorph), Cracht von Luckemberg und Dietrich Vogelsak geloben den Herzögen Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg (czu Sachsen und czu Lunemburg) und zu deren getreuen Händen Gebhard von Schraplau (Szcraplow), Konrad (Cune) von Kochstedt (Cocstede), Hans Löser (Losir), Gunther von der Drössel (Drosule), Heinrich (Heynich) von Seeben (Seben) und Richard von Glaucha (Gluech) dafür zu sorgen, dass der Vogt der an den Bischof Dietrich von Brandenburg und dessen Domkapitel verpfändeten Burg Wiesenburg (Wesemburg) das den Herzögen zustehende Erbe an dieser Burg erhalten soll. - Siegel der Aussteller angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Jordan von Niendorf (Neydorph), Henning Seedorf (Sedorph), Cracht von Lu<e>ckemberg und Dietrich Vogelsak geloben den Herzögen Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg (czu Sachsen und czu Lunemburg) und zu deren getreuen Händen Gebhard von Schraplau (Szcraplow), Konrad (Cune) von Kochstedt (Cocstede), Hans Löser (Losir), Gunther von der Drössel (Drosule), Heinrich (Heynich) von Seeben (Seben) und Richard von Glaucha (Gluech) dafür zu sorgen, dass der Vogt der an den Bischof Dietrich von Brandenburg und dessen Domkapitel verpfändeten Burg Wiesenburg (Wesemburg) das den Herzögen zustehende Erbe an dieser Burg erhalten soll. - Siegel der Aussteller angekündigt.
![Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, weist die Stadt Duisburg (Dusemburg) unter Einrückung einer entsprechenden Urkunde von 1362 September 8 (vgl. 10001 Ältere Urkunden, Nr. 3698) und unter Hinweis auf eine frühere Verpfändung der Stadt an die Herzöge Rudolf [II.], Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg] an, den Herzögen Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg], die nach dem Tod Graf Johanns von Kleve neue Pfandherren über die Stadt mit allem Zubehör einschließlich des Zolls auf dem Rhein (uff dem Ryne) geworden sind, gehorsam und untertänig zu sein. - Kleines Siegel des Ausstellers angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, weist die Stadt Duisburg (Dusemburg) unter Einrückung einer entsprechenden Urkunde von 1362 September 8 (vgl. 10001 Ältere Urkunden, Nr. 3698) und unter Hinweis auf eine frühere Verpfändung der Stadt an die Herzöge Rudolf [II.], Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg] an, den Herzögen Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg], die nach dem Tod Graf Johanns von Kleve neue Pfandherren über die Stadt mit allem Zubehör einschließlich des Zolls auf dem Rhein (uff dem Ryne) geworden sind, gehorsam und untertänig zu sein. - Kleines Siegel des Ausstellers angekündigt.
![Gunther, Graf von Barby-Mühlingen (Grave zu Mulingen und Herre zu Barby), und Otto von Hadmersleben (Hademersle[be]n), Herr zu Egeln, geloben den Herzögen Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg] für sich und ihre Erben, dass ihre Herrschaften Barby, Walternienburg (Nuemburg) und Egeln im Fall des erbenlosen Ausgangs ihrer beiden Geschlechter an die Herzöge von Sachsen[-Wittenberg] fallen sollen. Der letzte Vertreter eines der beiden Geschlechter, der keine männlichen Kinder hinterlässt, soll noch zu Lebzeiten (bie syme lebende) seine Hauptleute, Vögte und Mannen anweisen, dass sie sich nach seinem Tod an die Herzöge von Sachsen[-Wittenberg] halten sollen. - Siegel der Aussteller angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Gunther, Graf von Barby-Mühlingen (Grave zu Mulingen und Herre zu Barby), und Otto von Hadmersleben (Hademersle[be]n), Herr zu Egeln, geloben den Herzögen Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg] für sich und ihre Erben, dass ihre Herrschaften Barby, Walternienburg (Nuemburg) und Egeln im Fall des erbenlosen Ausgangs ihrer beiden Geschlechter an die Herzöge von Sachsen[-Wittenberg] fallen sollen. Der letzte Vertreter eines der beiden Geschlechter, der keine männlichen Kinder hinterlässt, soll noch zu Lebzeiten (bie syme lebende) seine Hauptleute, Vögte und Mannen anweisen, dass sie sich nach seinem Tod an die Herzöge von Sachsen[-Wittenberg] halten sollen. - Siegel der Aussteller angekündigt.
![Wenzel, Römischer König und König von Böhmen, bestätigt in einer sinngemäß mit Nr. 4151 übereinstimmenden Urkunde Herzog Wenzel von Sachsen[-Wittenberg] als Kurfürsten und Reichserzmarschall sowie die Herzöge Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg] als Herzöge von Lüneburg. Für Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Urkunde wird eine Strafe von 1000 Mark Gold, die zu einer Hälfte an die königliche Kammer, zur anderen Hälfte jedoch an die Geschädigten fallen soll, angedroht. - Majestätssiegel des Ausstellers angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Wenzel, Römischer König und König von Böhmen, bestätigt in einer sinngemäß mit Nr. 4151 übereinstimmenden Urkunde Herzog Wenzel von Sachsen[-Wittenberg] als Kurfürsten und Reichserzmarschall sowie die Herzöge Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg] als Herzöge von Lüneburg. Für Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Urkunde wird eine Strafe von 1000 Mark Gold, die zu einer Hälfte an die königliche Kammer, zur anderen Hälfte jedoch an die Geschädigten fallen soll, angedroht. - Majestätssiegel des Ausstellers angekündigt.
![Karl IV., Römischer Kaiser und König von Böhmen, bevollmächtigt Wenzel und Albrecht, Herzöge von Sachsen[-Wittenberg], die Vasallen und Untertanen des Herzogtums Lüneburg, die wegen Nichtanerkennung der Herzöge von Sachsen[-Wittenberg] als Herzöge von Lüneburg mit der Reichsacht und anderen Reichsstrafen belegt worden sind, nach einer eventuellen Aufgabe ihres Widerstands gegen das Reich im Auftrag des Reiches wieder in ihre Rechte einzusetzen. Begründet wird dies u. a. mit dem sonst notwendigen langen Reisen der Geächteten zum kaiserlichen Hof. - Majestätssiegel des Ausstellers angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Karl IV., Römischer Kaiser und König von Böhmen, bevollmächtigt Wenzel und Albrecht, Herzöge von Sachsen[-Wittenberg], die Vasallen und Untertanen des Herzogtums Lüneburg, die wegen Nichtanerkennung der Herzöge von Sachsen[-Wittenberg] als Herzöge von Lüneburg mit der Reichsacht und anderen Reichsstrafen belegt worden sind, nach einer eventuellen Aufgabe ihres Widerstands gegen das Reich im Auftrag des Reiches wieder in ihre Rechte einzusetzen. Begründet wird dies u. a. mit dem sonst notwendigen langen Reisen der Geächteten zum kaiserlichen Hof. - Majestätssiegel des Ausstellers angekündigt.
![Albrecht und Günther, Grafen von Mühlingen (Muling) und Herren zu Barby (Barbey), beurkunden, dass sie von Herzog Rudolf [II.] von Sachsen[-Wittenberg], seinem Bruder Wenzel und seinem Vetter Albrecht [II.] Lehen über Burg und Stadt Barby (hus ud stad Barboy), Burg Walternienburg (hus Wolter Nigenburg) und Burg Gommern (hues Guemmern) mit allem Zubehör empfangen haben. Diese Besitzungen sollen fortan dauernd zum Fürstentum und zur Herrschaft des Herzogtums Sachsen gehören. – Siegel der Aussteller angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)