Urkunden
Friedrich, Erzbischof von Köln, bestätigt in einer diesbezüglich sinngemäß mit Nr. 4150 übereinstimmenden Urkunde Herzog Wenzel von Sachsen[-Wittenberg] als Kurfürsten und Reichserzmarschall. - Siegel des Ausstellers angekündigt. (In dieser und den beiden folgenden Urkunden fehlt mangels Zuständigkeit der Aussteller naturgemäß der Teil aus Nr. 4150, in dem die kaiserliche Belehnung mit dem Herzogtum Lüneburg vorgenommen wird.)
- Archivaliensignatur
-
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04153 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Beglaubigungsmittel: SP des Ausstellers an Pergamentstreifen.
Provenienz: Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Askanier)
Orginaldatierung: Datum Frankenfordie anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo sexto quarto Idus Junii.
Editionen: Reg.: RTA Wenzel, 1. Abt., Nr. 26, S. 56, Anm. 1.
Ausstellungsort: Frankfurt (Main)
Sprache: mlat.
- Bestand
-
10001 Ältere Urkunden
- Kontext
-
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.1. Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Könige von Polen >> 1.1.2. Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Askanier)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
-
21.03.2024, 08:14 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Askanier)
Entstanden
- 10. Juni 1376
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![Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, bestätigt Rudolf [I.], Herzog von Sachsen[-Wittenberg], als Kurfürst und trifft Bestimmungen zur Vererbung der Kurfürstenwürde. Für Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden kaiserliche Ungnade und eine Strafe von 1000 Mark Gold, von der jeweils die Hälfte der kaiserlichen Kammer und dem Geschädigten zukommen soll, angedroht. – Siegel des Ausstellers angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Wenzel, Römischer König und König von Böhmen, bestätigt Herzog Wenzel von Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg (Wenczlaw, herczog zu Sachsen und zu Lunemburg, des Heiligen Reichs erczmarschalk) auf dessen Bitte alle Privilegien und Pfandschaften, die er von Kaiser Karl [IV.] sowie von anderen Römischen Kaisern und Königen hat. Für Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Urkunde wird eine Strafe von 1000 Mark Gold, die zu einer Hälfte an die Kammer des Ausstellers, zur anderen Hälfte jedoch an den Herzog von Sachsen[-Wittenberg] fallen soll, sowie die Ungnade des Ausstellers und des Reiches angekündigt. - Majestätssiegel des Ausstellers angekündigt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)