Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Reduktion des Gutes Pritzwalk

Kläger: (2) Gualter von Greiggenschildt, Direktor des Pommerschen Hofgerichts (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Chrysanth Friedrich Magdeburg als zur Reduktion in Pommern verordneter Anwalt (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Gualter von Greiggenschildt (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.:

Fallbeschreibung: Der Vater des Kl.s hat während des 30jährigen Krieges dem pommerschen Herzog 3.800 Rtlr geliehen, wofür ihm das Gut Pritzwalk im Amt Wolgast auf 12 Jahre verpfändet worden ist. Von diesem Geld ist der Oberstleutnant Jürgen Heyden auf Kartlow für seine Kriegsdienste im schwedischen Heer bezahlt worden. Im Krieg hat das Gut weitere schwere Schäden erlitten, der Kl. hat mehrfach um Wiedereinlösung des Pfandes gebeten, ist aber abgewiesen worden. Stattdessen ist der Pfandvertrag des Vaters auf den Kl. übertragen worden. Bei der Reduktion der Güter hat der Reduktionsanwalt kritisiert, daß Domanialgüter nicht hätten verpfändet werden dürfen und fordert namens der schwedischen Krone die Herausgabe des Gutes. Der Kl. appelliert dagegen an das Tribunal, erinnert an die für das Gut geleisteten Zahlungen und Meliorationen, die er bei Rückgabe des Gutes zurückfordert und bittet um Bestätigung seines Eigentums. Das Tribunal fordert die Reduktionskommission am 30.05. zur Einsendung ihrer Akten auf. Am 10.07. bittet der Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der Akten, die das Tribunal ihm am 14.07. gewährt. Am 26.07. werden die Akten der Vorinstanz eingebracht, am 31.07. beschwert sich der Kl. erneut über das Vorgehen gegen ihn, da andere Pfandträger ihre Güter nutzen dürfen, bis der Pfandbetrag und die Meliorationen bezahlt worden sind und bittet um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 01.08. auf den 08.08.1694 ansetzt. Am 21.01.1695 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, spricht dem Kl. aber das Recht auf Regreß gegenüber den Landständen zu. Am 28.02.1695 ergreift der Kl. dagegen restitutio in integrum, bittet aber zunächst und am 15.04. um Fritverlängerung, die ihm am 06.03. und 18.04. bewilligt wird. Am 14.05.1695 trägt er seine Beschwerden gegen das Urteil vor und bringt weitere Beispiele bei, das andere Pfandinhaber den Anspruch auf ihren Besitz bestätigt bekommen haben. Am 20.01.1696 bestätigt das Tribunal sein Urteil

Instanzenzug: 1. Kgl. Reduktionskommission 1694 2. Tribunal 1694-1695 3. Tribunal 1695

Prozessbeilagen: (7) Urteile der Kgl. Reduktionskommission vom 15.11.1693, 28.03. und 08.11.1694; von Notar Moevius Völschow aufgenommene Appellation vom 07.04.1694; Schreiben des Rentmeisters Klinckowström an Kl. vom 24.04.1694; von Tribunalsbote Joachim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 06.06.1694; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 12.06.1694; Anweisung Klinckowströms an den Inspektor des Amtes Wolgast vom 12.06.1694; Auszug aus dem Abschied Bogislaw XIV. vom 08.09.1634

Archivaliensignatur
(1) 0214
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 432

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1634-1694) 21.05.1694-24.01.1696

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1634-1694) 21.05.1694-24.01.1696

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