Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Räumung eines Gutes

Kläger: (2) Kapitän Johann Georg von Gagern auf Frankenthal (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Kapitän Jürgen Alexander von Gagern auf Teschvitz und Tetz (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Christian Breitsprecher (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P)

Fallbeschreibung: Das Pommersche Hofgericht hatte es 1741 dem Kl. freigestellt, seine Ansprüche auf das Drittel von Moiselbritz besser zu beweisen und darzulegen, warum er vor den natürlichen Erben des Olof Philipp von Gagern zu bevorzugen sein. Da ihm dieser Beweis nach Ansicht des Hofgerichts nicht gelungen ist, wird er zur Räumung des Gutsanteils aufgefordert und soll die Erträge seit dem Hofgerichtsurteil von 1741 an den Bekl. mit Zinsen auszahlen. Dagegen appelliert der Kl. bittet aber zunächst am 28.09. und 13.11. um Fristverlängerung, die ihm am 30.09. und 15.11. gewährt wird. Am 25.12.1747 legt er seinen Schriftsatz vor, am 23.02.1748 lehnt das Tribunal die Appellation ab.

Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1747 2. Tribunal 1747-1748

Prozessbeilagen: (7) Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 28.06.1747; vom Bergener Notar Hartmann aufgenommene Appellation vom 08.07.1747

Archivaliensignatur
(1) 0263
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 451

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1747) 28.09.1747-30.10.1748

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1747) 28.09.1747-30.10.1748

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