Urkunde
Engelhard von Buchenau bekundet für sich und seine Erben und als Vormund der Kinder des verstorbenen Neidhard von Buchenau, dass er von Johann [I....
- Reference number
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, 1290
- Formal description
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Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (stark abgerieben)
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff Dornstag nach Viti im XCIIII iar
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Engelhard von Buchenau bekundet für sich und seine Erben und als Vormund der Kinder des verstorbenen Neidhard von Buchenau, dass er von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, für die Einlösung des verpfändeten Wehrda und anderer dazugehöriger Gerichte 100 gute, rheinische Gulden zurückerhalten hat. Von diesem Geld hat Gottschalk von Buchenau als Vormund der Kinder des verstorbenen Neidhard ein Drittel, Engelhard zwei Drittel erhalten. Engelhard verzichtet für sich, seine Erben und für die Kinder und ihre Erben auf alle Ansprüche auf die gezahlte Summe gegenüber Abt und Kloster. Die Bürgen der Verpfändung werden von ihren Verpflichtungen befreit. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Engelhard von Buchenau
- Notes
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Vgl. hierzu auch Nr. 1289.
- Holding
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Context
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
- Other object pages
- Last update
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27.05.2024, 5:44 PM CEST
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1494 Juni 19