Urkunden
Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent von Weingarten schließen eine Tauschvertrag mit Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Das Kloster übergibt Gremlich Hof und Gut in Hasenweiler, das vormals Martin Rümelin besaß und jetzt dessen Sohn Hans lehensweise innehat. Es zinst jährlich je 10 Scheffel Vesen und Hafer sowie 3 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 6 Hühner, 100 Eier. Übergeben wird ferner das Gut, das Hans Vischer und Ehefrau Ursula Menzin besitzen und das je 3 Scheffel Vesen und Hafer, 1 lb 10 ß, 2 Hennen und 4 Hühner zinst, die Mühle, genannt Haslachmühle an der Ach, die Hans Landolt und Ehefrau Walburga Ziegelmüllerin verliehen ist und 8 lb 15 ß zinst. An Gremlich gehen auch ein Viertel des großen Zehnten und verschiedene Leibeigene von Hasenweiler. Dafür erhält das Kloster Hof und Gut in Berg genannt zum Hof, den Jörg Lochenmayer mit Ehefrau Walburga Weißenrieterin innehat. Der Hof erträgt jährlich 24 Scheffel Vesen, 13 Scheffel Hafer, 3 lb d an Geld, 1 Henne, 6 Hühner, 100 Eier. Gremlich soll den Hof vom Lehensnexus, mit dem er Graf Joachim von Fürstenberg verbunden ist, freimachen. Weingarten bekommt ferner Hof und Gut in Tobel, das Hans Hutter "auf Wohlgefallen" bewirtschaftet hat und jährlich 7 Scheffel Vesen, 5 Scheffel Hafer, 2 lb 10 ß d an Geld, 1 Henne, 4 Hühner, 100 Eier gültet, Gremlichs Anteil am großen und kleinen Zehnten vom Gattenhof, eine Gült aus der unteren Mühle in Fronhofen in Höhe von 2 lb d, 6 Hühnern, 100 Eiern, 1 Gans und 1 Henne, schließlich eine Zuzahlung von 470 Talern in bar.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 1061
- Alt-/Vorsignatur
-
B 515 U 1061
Hasenweiler Amt fasc. 013 n. 11
- Maße
-
39,1 x 68,6 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent von Weingarten
Empfänger: Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute
Siegler: Aussteller, Wolfgang Gremlich von Jungingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 1 abg., 1 besch.
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Gremlich von Jungingen, Wolfgang
Hutter, Hans
Landolt, Hans
Landolt, Walburga
Lochenmayer, Jörg
Lochenmayer, Walburga
Menz, Ursula
Ochsenhausen, Gerwig Blarer; Abt, 1495-1567
Rümelin, Hans
Rümelin, Martin
Vischer, Hans
Vischer, Ursula
Weingarten, Gerwig Blarer; Abt, 1495-1567
Weißenrieter, Walburga
Ziegelmüller, Walburga
Berg RV
Berg RV; Einwohner
Bettenreute, Staatsdomäne : Fronhofen, Fronreute RV; Einwohner
Fronhofen : Fronreute RV; Mühle
Gattenhof : Hasenweiler, Horgenzell RV; Zehnt
Hasenweiler : Horgenzell RV
Hasenweiler : Horgenzell RV; Einwohner
Hasenweiler : Horgenzell RV; Zehnt
Haslachmühle : Hasenweiler, Horgenzell RV
Haslachmühle : Hasenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Hof : Berg RV
Hof : Berg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Tobel = Groß- und Kleintobel : Berg RV
Tobel = Groß- und Kleintobel : Berg RV; Einwohner
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Prior und Konvent
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:48 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1562 August 24 (montag den vierundzwainzigisten tag des monats Augusti)
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![Paule Hermann und Ehefrau Walburga Holzmännin zu Hasenweiler bekennen, daß ihnen Wilhelm Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, kardinalisch konstanzischer Erbkämmerer, auf Lebenszeit ein Hubgütlein in Hasenweiler verliehen hat samt einer Jauchart Wittumacker zu Betzenreute. Die Beliehenen müssen das Gütlein in gutem Zustand halten und dürfen nichts entfremden. Bau- und Brennholz wird ihnen nach Bedarf von den Amtleuten zugewiesen. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten reichen sie als Zins und Gült je 6 Streichen Vesen und Hafer sowie 2 lb d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 5 Hühner, 60 Eier. Vom Wittumacker geben sie einen nicht genannten Teil des Ertrags. Im Todesfall, bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen und wenn sie sich dem Junker "abschweif" machen, fällt das Gütlein heim. Es muß dann Heu, Stroh und Mist beim Gütlein bleiben.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)