Urkunden
Hans Linder zum Notzenhaus bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm auf Lebenszeit das Gut zum Notzenhaus verliehen hat. Der Aussteller muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume darf er nicht fällen. Jährlich reicht er zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 2 Scheffel Hafer, 2 lb 2 ß d, 1 Fasnachthenne, alles in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1154
- Alt-/Vorsignatur
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fasc. 096 n. 02
B 522 II U 1059
- Maße
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29,5 x 40,4 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Hans Linder zum Notzenhaus
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen
Siegler: Hans Klaus von Reischach zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Lünder, Hans
Ochsenhausen, Gerwig Blarer; Abt, 1495-1567
Reischach, Hans Klaus von
Weingarten, Gerwig Blarer; Abt, 1495-1567
Notzenhaus : Tannau, Tettnang FN
Notzenhaus : Tannau, Tettnang RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1548 November 13 (aftermontag nach Martini den dreyzehenden November)