Handschriften

Pompejus Alexander Bolley an Karl Weltzien

Enthält: (1r) Bolley ist durch (Hermann Christian von) Fehling von Weltziens Aufenthalt in Cannstatt unterrichtet. In Karlsruhe werden nach dem Züricher Vorbild Diplomprüfungen im Fach Chemie ("Diplomaten der Chemie") eingeführt. In Zürich wird nach Karlsruher Vorbild eine Landwirtschaftliche Abteilung eingerichtet. Die Züricher Diplome beurkunden die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, dabei gezeigte Leistungen sowie das Ergebnis einer Prüfung und einer "Ausarbeitung". Die Züricher Absolventen ("Abiturienten") haben bis zum Ende ihrer Ausbildung den Anreiz einer genauen Prüfung und widmen sich deshalb dem Studium stärker als ohne dies. Das Statut ("Reglement") des Züricher Polytechnikums wird gerade erneuert. Als Anlage wird eine Kopie des Abschnitts zu den Diplomen übersandt. In der "chemischen Schule" lässt (Georg Andreas Karl) Staedeler Analysen machen, und Bolley "Präparate oder Entwürfe zu Fabriketablissementen et cetera". Die Züricher Assistentenstellen werden durch den Schulrat ausgeschrieben. Der Professor oder der "Dirigent" des Labors macht verbindliche Besetzungsvorschläge. Der erste Assistent erhält 1.000 bis 1.200 Franken, der zweite 200 bis 300. Beide haben einen eigenen Raum mit Heizung. Die Assistenten erhalten Vergütungen für selbstständig abgehaltene Lehrveranstaltungen. (1v) Bolley bittet, eine Darstellung der Landwirtschaftlichen Abteilung an der Polytechnischen Schule Karlsruhe mit der Zahl der Lehrkräfte, Benennung der "Hülfsinstitute" sowie dem Budget und den Lehrfächern zu übersenden. Bolley lädt Weltzien nach Zürich ein. (Beiblatt 1r) Der Entwurf zum Statut des Züricher Polytechnikums behandelt in den Artikeln 33 bis 35 die Diplomvergabe. Artikel 33 bestimmt die an den Abteilungen zu erwerbenden Titel: Bauschule - Architekt, Ingenieurschule - Ingenieur, Chemisch-technische Schule - Technischer Chemiker oder Pharmazeut, Forstschule - Forstwirt, Lehramtskandidatenschule - Lehrer für naturwissenschaftliche Fächer oder reine und angewandte Mathematik. Artikel 34 legt die Mindestanforderungen zur Prüfungsanmeldung fest. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung kann frühestens nach der Hälfte der vorgeschriebenen Studienzeit erfolgen. Es wird Kenntnis aller im Studienplan der jeweiligen Fachschule festgelegten "theoretischen & angewandten Fächer" sowie die Fähigkeit zur selbstständigen praktischen Arbeit erwartet. Diplome werden nur an Studenten mit überdurchschnittlichen Leistungen vergeben und sind als Auszeichnung zu verstehen. Artikel 35 legt die Bestimmungen zu Zeit, Art und Weise der Prüfungen, deren Inhalt nebst Fragestellung, Lösung und einzuhaltenden Bedingungen in die Zuständigkeit der einzelnen Abteilungen.

Archivaliensignatur
KIT-Archiv, 27072/30
Umfang
3 Blatt

Bestand
27072 Nachlass Karl Weltzien
Kontext
27072 Nachlass Karl Weltzien >> 1 Korrespondenzstücke in der alphabetischen Folge der Absender >> 1.13 Bolley, Pompejus Alexander (*1812, +1870)

Indexbegriff Ort
Bad Cannstatt (Cannstatt)/DE
Cannstatt (Bad Cannstatt)/DE
Karlsruhe/DE
Zürich/CH

Laufzeit
1865 Februar 15, ohne Ort

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Letzte Aktualisierung
21.11.2023, 11:50 MEZ

Objekttyp


  • Handschriften

Entstanden


  • 1865 Februar 15, ohne Ort

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