Urkunden
Jakob Graw, Tucher von Esslingen, gefangengesetzt [zu Cannstatt], weil er Urfehde und das Versprechen, das Fürstentum nicht mehr zu betreten, gebrochen hatte [vgl. UF 1046] und nach Cannstatt ("Cantstat") zurückgekehrt war, darf im Fürstentum bleiben, jedoch unter der Bedingung, dass er nicht mehr nach Uhlbach ("Ulbach") zurückkehrt und seine Atzung und Gefängniskosten bezahlt, schwört Urfehde
Ausfertigung, Papier; 1 Siegel mit Papierdecke
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 1050
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Die Stadt Cannstatt auf Weisung der ehrsamen und weisen Bernhart Vaut und Wolff Österlin, beide Bürgermeister ebenda
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Bemerkungen
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vgl. auch UF 1046
- Kontext
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Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.12 Cannstatt, Oberamt >> 1.12.17 Außeramtliche Orte
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Österlin, Wolfgang; Bürgermeister, Bad Cannstatt, 16. Jh.
Vaut, Bernhart; Bürger, Bürgermeister, Bad Cannstatt
Esslingen am Neckar ES
Uhlbach : Stuttgart S
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1534 Juli 23 (Donnerstag nach Mar. Magd)