Urkunden
Baltus Schlientz, Bürger von Cannstatt, gefangengesetzt, da er Zwinglische Lehren vertrat, verspricht, die Kirchenordnung einzuhalten, zahlt 10 Gulden, auch wenn er dazu Besitz verkaufen muss, und schwört Urfehde
Ausfertigung, Papier; 1 Siegel mit Papierdecke
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 938
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Die Stadt Cannstatt, mit Bewilligung von Bernhart Vaut und Wolfgang Österlin, beide Bürgermeister
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Kontext
-
Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.12 Cannstatt, Oberamt >> 1.12.1 Cannstatt
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Schlientz, Baltus, gen. Sayler, Bürger, Bad Cannstatt
Vaut, Bernhart; Bürger, Bürgermeister, Bad Cannstatt
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:53 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1534 April 27 (Montag nach Jubilate)
Ähnliche Objekte (12)
![Hans Feckelin von Waiblingen, gefangengesetzt zu Cannstatt im Turm, weil er frommen Leuten Pfähle im Feld aus deren Weingärten entwendet hatte, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, das Fürstentum zu verlassen (beim Fortzug nirgendwo länger als eine Nacht zu bleiben) und schwört Urfehde](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f2b64eb9-1b2f-456d-a0ed-9680999b7544/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Feckelin von Waiblingen, gefangengesetzt zu Cannstatt im Turm, weil er frommen Leuten Pfähle im Feld aus deren Weingärten entwendet hatte, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, das Fürstentum zu verlassen (beim Fortzug nirgendwo länger als eine Nacht zu bleiben) und schwört Urfehde
![Hans Mynner d. J. von Kornwestheim, Sohn des alten Hans Mynner, gefangengesetzt, da er eine arme betagte Witwe auf dem Feld in der Nähe des Waldes überfallen, sie gewaltsam niedergerissen und Notzucht begehen wollte, ihr dabei eine schwere Verletzung zugefügt, gelobt, seine Haftkosten und 100 Gulden Entschädigung zu zahlen und schwört Urfehde](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/932845ac-61e0-43b3-8d25-33a88c142e7c/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Mynner d. J. von Kornwestheim, Sohn des alten Hans Mynner, gefangengesetzt, da er eine arme betagte Witwe auf dem Feld in der Nähe des Waldes überfallen, sie gewaltsam niedergerissen und Notzucht begehen wollte, ihr dabei eine schwere Verletzung zugefügt, gelobt, seine Haftkosten und 100 Gulden Entschädigung zu zahlen und schwört Urfehde
![Jakob Graw, Tucher von Esslingen, gefangengesetzt [zu Cannstatt], weil er Urfehde und das Versprechen, das Fürstentum nicht mehr zu betreten, gebrochen hatte [vgl. UF 1046] und nach Cannstatt ("Cantstat") zurückgekehrt war, darf im Fürstentum bleiben, jedoch unter der Bedingung, dass er nicht mehr nach Uhlbach ("Ulbach") zurückkehrt und seine Atzung und Gefängniskosten bezahlt, schwört Urfehde](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/65757ddd-d73d-41c5-98f2-d65bb96266a2/full/!306,450/0/default.jpg)
Jakob Graw, Tucher von Esslingen, gefangengesetzt [zu Cannstatt], weil er Urfehde und das Versprechen, das Fürstentum nicht mehr zu betreten, gebrochen hatte [vgl. UF 1046] und nach Cannstatt ("Cantstat") zurückgekehrt war, darf im Fürstentum bleiben, jedoch unter der Bedingung, dass er nicht mehr nach Uhlbach ("Ulbach") zurückkehrt und seine Atzung und Gefängniskosten bezahlt, schwört Urfehde
![Nicolaus Rincker von Tübingen, gewesener Pfarrer zu Kornwestheim, gefangengesetzt wegen trotziger Drohworte und Reden, die er auf der Kanzel der Pfarrkirche gesprochen haben soll, erklärt sich bereit, sich zu verantworten und den Herzog zufrieden zu stellen, gelobt, das Land nicht zu verlassen und schwört Urfehde](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e7b6b5de-e33c-404e-8763-5a53ab62ca60/full/!306,450/0/default.jpg)
Nicolaus Rincker von Tübingen, gewesener Pfarrer zu Kornwestheim, gefangengesetzt wegen trotziger Drohworte und Reden, die er auf der Kanzel der Pfarrkirche gesprochen haben soll, erklärt sich bereit, sich zu verantworten und den Herzog zufrieden zu stellen, gelobt, das Land nicht zu verlassen und schwört Urfehde
![Lienhart Guldiman, sesshaft in Cannstatt, gefangengesetzt, da er seine Ehefrau und Mutter mehrfach durch Gotteslästerungen und Flüche beleidigt und geschlagen, den Flurmiller um 2 Gulden betrogen, vom Spital in Cannstatt einen Scheffel Getreide gestohlen und mannigfache Betrügereien verübt hat, gelobt, das Land zu verlassen, jenseits des Rheins zu bleiben und schwört Urfehde](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/21a65abb-fe56-4fa7-8872-317c06402e97/full/!306,450/0/default.jpg)