Kommandobehörden
Überlieferungsgeschichte
Ein eigenständiges festes Korpskommando wurde für die württembergischen Truppen 1817 geschaffen; es unterstand in der Regel dem Kriegsminister. Auch der Generalquartiermeisterstab muß zu den Kommandobehörden gerechnet werden, da er die Gehilfen der Heerführer stellte. Neben Gouvernements und Kommandanturen für verschiedenen Standorte und Aufgaben gab es für die einzelnen Feldzüge mobile Korpskommandos.
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Kriegsministerium
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- Letzte Aktualisierung
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13.11.2025, 14:39 MEZ
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Objekttyp
- Tektonik