Tektonik

Oberfinanzdirektion Freiburg

Überlieferungsgeschichte

Die aufgrund des Bundesgesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 errichteten Oberfinanzdirektionen nehmen sowohl Aufgaben der Bundesfinanzverwaltung (Zoll- und Verbrauchssteuerabteilung, Bundesvermögensabteilung) als auch der Landesverwaltung (Besitz- und Verkehrssteuerabteilung, Landesvermögens- und Bauabteilung) wahr. In ihrer Eigenschaft als Bundesmittelbehörden sind sie zuständig für: Leitung der Finanzverwaltung des Bundes in ihrem Sprengel, Überwachung der Gleichmäßigkeit der Gesetzesanwendung, Beaufsichtigung der nachgeordneten Zolldienststellen, Verwaltung des Bundesvermögens. Die Oberfinanzdirektion Freiburg wurde zum 1. August 1998 aufgelöst. Für die Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe gibt es seither nur noch eine Oberfinanzdirektion mit Sitz in Karlsruhe. Gleichzeitig wurde jedoch in Freiburg eine Außenstelle der Oberfinanzdirektion Karlsruhe errichtet, bestehend aus den beiden nunmehr für ganz Baden-Württemberg zuständigen Bundesabteilungen, der Landesvermögens- und Bauabteilung sowie Teilen des Bereichs Datenverarbeitung der Besitz- und Verkehrssteuerabteilung.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland: Mittelbehörden >> Geschäftsbereich Bundesministerium der Finanzen

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Letzte Aktualisierung
24.04.2024, 14:36 MESZ

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