Urkunden
Kaiser Karl IV. widerruft die von ihm auf Bitte der edlen Ulrich V. und Ulrich VI. Grafen von Helfenstein vorgenommene Verpfändung der Vogtei des Klosters Königsbronn, nachdem er unterrichtet worden, dass er diese Vogtei nicht versetzen sollte zu Schaden des Klosters, weil niemand des Grauenordens Vogt sein soll denn er und das Reich allein.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 653
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Prag
Aussteller: Karl IV., Kaiser
Empfänger: Kloster Königsbronn
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel gut erhalten
Publiziertes Regest: RI VIII n. 3713
- Kontext
-
Kaiserselekt >> Urkunden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 Kaiserselekt
Prag [CZ]
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Kloster Königsbronn
Entstanden
- 1361 Juli 7
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Kaiser Karl IV. bestätigt dem Abt und Konvent von Kloster Königsbronn die ihnen von König Albrecht und den Grafen Ulrich von Helfenstein erteilten Briefe und Freiheiten, nämlich einen Kaufvertrag zwischen den genannten Grafen und König Albrecht über die Burg Herwartstein und Zubehör (insbesondere das Dorf Springen und den Kirchensatz der dortigen Kirche), und sodann eine Urkunde König Albrechts von 1303 Mai 1, worin dieser die genannten Güter dem Kloster Salem zur Gründung eines Klosters in Springen schenkt.
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