Bestand
Fürstbistum Münster, Hofkammer / Urkunden (Bestand)
Bestandsgeschichte:
Zentralbehörde für die bischöfliche Finanz- und
Domänenverwaltung. Gegründet als ”Rechenkammer“ durch Bischof
Johann von Hoya und das Domkapitel am 4. März 1573. Nach der
preußischen Besitzergreifung am 3. August 1802 Weiterarbeit als
Interims-Hofkammer bis zur Tätigkeitsaufnahme der durch
königliches Patent vom 8. November 1803 eingesetzten Kriegs- und
Domänenkammer Münster am 1. Dezember 1803.
Form und Inhalt:
Behördengeschichte
Die Hofkammer des Fürstbistums
Münster war als kollegial organisierte Zentralbehörde für die
bischöfliche Finanz- und Domänenverwaltung zuständig. Sie wurde
somit vor allem für die fürstlichen Höfe und die Verwaltung
nutzbarer Rechte eingesetzt. Die Hofkammer wurde am 4. März 1573
durch Fürstbischof Johann von Hoya (Regierungszeit 1566-1574)
und das Domkapitel gegründet (Jacob, S. 8 f.). Der Fürstbischof
erhoffte sich durch die Schaffung von Zentralbehörden und klaren
Strukturen eine Regulierung der durch seinen Vorgänger
hinterlassenen, angespannten Finanzlage (Jacob, S. 8;
Schumacher, S. 10-11, 16).
Die Leitung unterstand dem
Präsidenten, der den regelmäßig stattfindenden Sitzungen vorsaß,
bei Abstimmungen ein Votum abgab und die Sachreferenten
bestimmte (Jacob, S. 10). Weitere leitende Beamte waren die
Direktoren, zugleich Vert-reter der Präsidenten (Jacob, S. 13
f.), und die Hofkammerräte (Jacob, S. 16, 19). Die Direktoren
besaßen ein vielfältiges Aufg-abenfeld: Zum einen hatten sie
Kontrollf-unkt-ionen inne, da sie sowohl das Kanzleip-ers-on-al
als auch die Rentmeister der Ämter überwachten. Zum anderen
verfassten sie Gutachten zu unters-chiedl-iche-n
Frages-tellungen. Hofkammerräte, also so genannte ”Wirkliche
Räte“, ergänzten die Leit-ung der Hofkammer, indem sie an
Sitzungen teilnahmen und beratend tätig wurden.
Darüber hinaus arbeiteten zahlreiche weitere Beamte in der
Hofkammer. Für die fürstbischöflichen Finanzen zuständig waren
neben den Kameralkommissaren (Jacob, S. 23) vor allem die
Landrentmeister (Jacob, S. 21). Diese verwalteten die Kasse und
kümmerten sich um die fürstbischöflichen Liegenschaften.
Juristen, dazu zählten der Advocatus Camerae, Prokuratoren und
Agenten, berieten in rechtlichen Fragen und vertraten die
Hofkammer vor dem Hofgericht (Jacob, S. 24 f.). Landschreiber,
die bis zum 17. Jahrhundert in der Hofk-ammer beschäftigt
wurden, leiteten die Registratur, führten die Protokolle bei den
Sitzungen und unterzeichneten die ausgehenden Schreiben (Jacob,
S. 28). Unterstützt wurden sie von Kammerschreibern, Kanzlisten
und Sekretären. Letztere ersetzten später die Landschreiber
(Jacob, S. 29). Schließlich leisteten ein Registrator, ein
Archivar (seit 1800), ein Revisor und ein Bote einen Beitrag zu
der Arbeit der Institution (Jacob, S. 30 ff.).
Die
Besetzung und Annexion des Fürstbistums Münster durch das
Königreich Preußen markierten auch das Ende der Hofkammer
(Klueting, S. 239). So gab es seit dem 3. August 1802 zunächst
eine Interimshofkammer, deren Aufgaben nach dem 8. November 1803
durch die preußische Kriegs- und Domänenk-ammer übernommen
wurden (Jacob, S. 95 ff.).
Aufgaben der
Hofkammer
Das Aufgabenfeld der münsterischen
Hofkammer war sehr breit gestreut (Überblick bei Jacob, S. 36,
Schumacher, S. 16). Im Zentrum der Tätigk-eiten stand die
Verwaltung der fürstlichen Höfe und Kameraleinkünfte, wobei sie
vor allem auch für die Kontrolle des Rechungswesens zuständig
waren. In Zusammenhang mit ihren finanziellen Aufgaben führte
die Hofkammer Urbare, Lehensbücher und Inventare und bezahlte
die Hofhaltung des Fürstbischofs, den Sold der Beamten, Almosen
sowie die Verpflegung der Kriminalgefangenen. Ökonomisches
Gewicht hatte die Einrichtung indes auch in anderer Hinsicht:
Sie erteilte Konzessionen, etwa für den Bau von Mühlen (Jacob,
S. 73).
Zudem leiteten die Beamten der Kammer die
Kontrolle der so genannten ”Gemeinen Gründe“ der
Markgenossenschaften, deren Grundherr zumeist der Fürstbischof
war. Die Verwaltung selbst übernahmen Drosten oder
Amtsrentmeister (Jacob, S. 37). Darüber hinaus besaß die
Hofkammer vielfältige Aufsichts- und Überwachungsp-flichten, so
im Jagd-, Forst-, Fischerei- und Zollwesen (Jacob, S. 40 ff.).
Ähnliches galt für Bauangelegenheiten (Jacob, S. 71), hier
insbesondere für Landstraßen und Wege (Jacob, S. 69).
Eher beratend fungierten die Hofkammerbeamten im Münzwesen,
wo sie lediglich Gutachten verfassten (Jacob, S. 55).
Gutachtliche Stellungnahmen wurden von ihnen daneben auch in
Fragen des Postwesens erwartet. Erst seit dem 18. Jahrhundert
zuständig, übernahm die Hofkammer die Rechnungsprüfung und
erstattete Berichte zum münsterischen Postwesen (Jacob, S. 62
f.). Die Hofkammer stellte darüber hinaus gegen Tributzahlung
Hauptgeleitsp-atente und Einzelpatente zum Schutz von Juden aus
und verwaltete Geldstrafev-erfahren, die so genannten
Brüchtewesen (Jacob, S. 49-58).
Das Verhältnis zu
nachgeordneten Behörden und Einrichtungen war im Wesentl-ichen
von einer Kontrollfunktion geprägt (Jacob, S. 79-86). Die
Hofkammer schlug neue Amtsrentm-eister vor und war zu der
Genehmigung von deren Anschaffungen berechtigt. Zudem
beaufsichtigte sie die Verwaltung der fürstbischöflichen Höfe,
die durch die Rentmeister durchgeführt wurde. Außerdem
verwaltete die Hofkammer fürstbischöfliche Ländereien sowie
Einnahmen und Dienste, die durch Eigenbehörige geleistet wurden.
Schließlich überwachte die Kammer die Landfolgen, die der
Wahrung des Landfriedens dienen sollten.
Das typische
Aufgaben- und Tätigkeitsfeld der Hofkammer lässt sich in dem
Bestand anhand der Verzeichniseinheit Nr. 75 exemplarisch
nachzeichnen. Ein Verfahren wird hier in mehreren Urkunden und
weiteren Schriftstücken abgebildet. Mit der Urkunde vom 15. März
1702 verpfändete Fürstbischof Friedrich Christian von
Plettenberg den Freiherren Ferdinand und Bernhard von
Plettenberg als Vormünder des Johann Adolph Freiherr von
Plettenberg zu Lehnhausen die von St Aegidij pforten zur
linkenhandt hinauff werthes nacher St. Ludgeri Biß ahn den
ersten Behr sich erstreckende Gräffe mit dem Binnenwall zur
Fischerey in Münster. Die Summe von 300 Reichstalern species war
an die fürstbischöfliche Hofkammer zu zahlen. In einer weiteren
Urkunde vom 10. April 1702, die nahezu gleichlautend war,
bestätigte Freiherr Friedrich Ludwig Droste den Verkauf mit
seiner Unterschrift. Die Urkunde wurde mit der Ankündigung des
Siegels der Hofkammer beschlossen.
Das Konvolut wird
ergänzt durch eine 1774 entstandene Akte, die den Urkunden
beiliegt und neben Abschriften der vorhergegangenen Urkunden
mehrere Schreiben enthält. In zwei Schreiben wies Fürstbischof
Maximilian Friedrich die Hofkammer an, einen gutachtlichen
Bericht zu erstellen und 300 Reichstaler species
(zurück)zuzahlen. Schließlich enthält die Akte eine Anweisung
der fürstbischöflichen Hofkammer an den Registrator Schmitz, die
(Rück)zahlung der 300 Reichstaler species mit 400 Reichstaler
Courant zu veranlassen. Die Schilderung des Verwaltungsablaufs
dokumentiert die Aufgaben der Hofkammer: Annahme und Auszahlung
des Kaufpreises, Beglaubigung durch Siegel und gutachtliche
Stellungnahmen.
Bestand
Der
Bestand umfasst 89 Verzeichnungseinheiten, die zumeist jeweils
aus einer Urkunde bestehen. Die Urkunden entstanden in den
Jahren zwischen 1482 und 1737. Die Inhalte der Schriftstücke
spiegeln den weiten Aufgabenbereich der Hofkammer wider: Die
größte Gruppe unter den Urkunden machen Freibriefe aus, mit
denen Eigenbehörige in die Freiheit entlassen wurden. Daneben
finden sich vor allem Wechselbriefe, Erbverkäufe sowie Tausche
und Verkäufe von Eigenbehörigen in dem Bestand. In weiteren
Fällen wurden Belehnungen und Verpfändungen ausgesprochen, zudem
befassten sich mehrere Urkunden mit Rent- und
Schuldverschreibungen. Darüber hinaus wurden Baugenehmigungen
erteilt, Grundstückstausche geregelt sowie Verpfändungen
gesichert. Einzelne Urkunden regelten u.a. Bürgschaften,
Geldwechsel und die Ermächtigung zu einer Hofverpachtung.
Die Freibriefe sind zumeist ähnlich aufgebaut: Sie
enthalten die Namen der beteiligten Personen und deren Wohn-
bzw. Geburtsorte, die Erklärung der Freilassung und häufig die
Einschränkung, dass die Aufhebung der Eigenhörigkeit aufgehoben
wird, falls die oder der Freigelassene oder ein anderer in ihren
Namen Ansprüche gegen den Freilassenden stellen sollte.
Viele der Urkunden, die eine Freilassung zum Inhalt haben,
stammen aus dem freiweltlichen Stift Borghorst und wurden in den
Jahren 1666 bis 1737 abgefasst. Zu der Zeit, als 1666 die erste
Borghorster Urkunde in dem Bestand ausgestellt wurde, hatte das
eigentlich unter dem Schutz des Erzbistum Magdeburg stehende
Stift die Exemtion vom Bistum Münster und damit eine relative
Unabhängigkeit bereits verloren (Kohl, S. 70). Die enge
Beziehung zwischen dem Stift und dem Bistum Münster verstärkte
sich unter der Herrschaft des Fürstbischofs Christoph Bernhards
von Galen, als dessen Schwester Hedwig von Galen 1674 zur
Äbtissin gewählt wurde. Sie regierte bis 1681 und unterzeichnete
einige Freibriefe, die im Bestand überliefert worden (Kohl, S.
71). Ebenso überliefert wurden Freibriefe aus der Regierungszeit
der Nachfolgerinnen von Hedwig, Sibylla von Neheim zu
Sundermühlen (Regierungszeit 1682-1716), Maria Freiin von Velen
zu Velen (Regierungszeit 1716-1735) und Antonia Isabella Freiin
von Nagel zu Vornholz (Regierungszeit 1736-1759) (Kohl, S. 73
f.). Das Stift Borghorst wurde 1811 durch die
kaiserlich-französischen Behörden aufgehoben und gelangte 1813
an das Königreich Preußen (Kohl, S. 75).
Weitere
Freibriefe aus dem freiweltlichen Stift und Kloster Herzebrock
aus den Jahren 1733 bis 1737 sind ebenfalls in dem Bestand
überliefert. Zu dieser Zeit leiteten die Äbtissinen des Stifts
Borghorst auch das Kloster Herzebrock. 1803 wurde es durch Graf
Casimir II. zu Bentheim-Tecklenburg aufgehoben (Gileba, S.
54).
Aufgrund der historischen Bedeutung sowie des
spezifischen Inhaltes ist die Urkunde Nr. 22 vom 2. November
1557 herauszuheben. Sie wurde zu Anfang des so genannten
Erbmännerstreites durch den fürstbischöflichen Notar Arnold
Bokelman angefertigt. Nachdem die münsterischen Erbmänner, dies
war eine Bezeichnung für das Stadtpatriziat Münsters, bereits in
die Kapitel St. Mauritz, St. Martini und am Alten Dom
aufgenommen worden waren, wurde die ”Stiftsmäßigkeit“ derselben
seit der Mitte des 16. Jahrhunderts vom münsterischen Domkapitel
bestritten und versucht, Beweise bürgerlichen Standes zu finden,
um sie vom Stiftsadel auszuschließen (vgl. von Oer, S. 7). Am
27. Oktober 1557 legte der Erbmann Dr. jur. Johannes Schenckinck
dem Domkapitel eine päpstliche Provisionsbulle auf ein vakant
gewordenes Domkanonikat vor, doch sein Antrag wurde mit Verweis
auf einen nicht rittermäßigen Rang verweigert. Kurz danach wurde
die vorliegende Urkunde Nr. 22 vom fürstbischöflichen Notar des
Domkapitels ausgestellt. Sie beinhaltet die Verhandlungen der
Domkapitularen mit Schenckinck und seinen Gefolgsmännern. Hier
wirft u.a. der Rechtsyndikus des Domkapitels Theodoricus Hamm
dem Erbmann Schenckinck vor, dass dessen vorgelegten Unterlagen
und Dokumente ”falsch“ seien. Das Domkapitel forderte weitere
Beweise seiner Stiftsmäßigkeit. Die Verhandlung wurde vom Notar
schriftlich niedergelegt, um das Geschehene zu dokumentieren. Im
weiteren Verlauf des Geschehens wurde ein Präbendalprozess an
der römischen Rota geführt, welcher zugunsten des Erbmannes
Schenckinck entschieden wurde (vgl. von Oer, S. 8). Dieser
verstarb allerdings schon 1580.
Parallelen finden sich im Bestand Ostfriesische Urkunden:
Aus dem Vorwort zum Findbuch 50a (Fürstbistum Münster
Landesarchiv Ostfriesische Urkunden):
”Eine
Durchsicht dieser Schriftstücke ergab einige Parallelen zu
insbesondere vier Urkunden des Bestandes ”Ostfriesische
Urkunden“. OU, Nr. 50, Nr. 53 und Nr. 54 behandeln
Rechtsi-nhalte, wie sie für die Urkunden aus dem Bestand
”Fürstbistum Münster, Hofkammer“ typisch sind. Zudem handeln die
drei Urkunden (OU, Nr. 50, 53 und 54) und die fünf
Hofkammer-Urkunden über die Familie Cloeth und den Rentmeister
Diedrich Cloeth (vgl. Fürstbistum Münster, Hofkammer, Urkunden,
[Nr.14 vom] 27. April 1553; [Nr. 18 vom] 9. Juli 1554; [Nr. 12
vom] 5. Juli 1539; [Nr. 10 vom] 22. April 1536; [Nr. 19 vom] 28.
September 1556). Aus dem Bestand ”Fürstbistum Münster,
Hofkammer“ gelangten die Urkunden zu Friesland und Borculo, die
zudem auch überwiegend kirchenrechtliche Angelegenheiten und
Fragen der Kirchenorganisation behandelten (wie Kloster-,
Propstei- und Pfarreiangelegenheiten, Inkorporationen und
Dispense), 1807 in das Archiv des bischöflichen Generalvikariats
in Münster (vgl. den Vermerk in Anm. 20). OU, Nr. 50 kam dabei
wohl fälschlicherweise in den Bestand ”Ostfriesische Urkunden,
während andererseits ein Dispens unter den Hofkammer-Urkunden
verblieb.“
Bestandsgeschichte
Die jetzige Zusammenstellung der Urkunden der Hofkammer ist
eng verknüpft mit dem Werdegang des Gesamtbestandes Hofkammer.
Der komplette Bestand (”Das Hofkammer=Archiv“ bzw. ”Designatio
der in der Münsterschen hofkammer sessions stube obhandenen
Cameral Nachrichten und Bücher“; vgl. Alte Findbücher Nr. 59,
fol. 1r) wurde laut Angaben Dr. Dehios aus dem Jahre 1921, die
dieser in den alten Repertorien mit der Signatur ”Alte
Findbücher Nr. 59“ und ”Alte Findbücher Nr. 61“ niederlegte, zum
Ausgang der fürstbischöflichen Zeit ein erstes Mal komplett
verzeichnet (Rep. 74). Dieses Repertorium ist das heutige ”Alte
Findbuch Nr. 59“.
Etwa in den 70er Jahren des 19.
Jahrhunderts wurde es erneut von Dr. Sauer im Rep. 74a unter
Neuformierung der durch Umzüge und Ablieferungen veränderten
Bestände verzeichnet.
1912 hatte Dr. Schulz im Rahmen
einer weiteren Neuverzeichnung eine Neu- bzw. Umformierung der
Bestände, die dieser aber nur teilweise durchführte (nur die
ersten sechs Abteilungen I-II), begonnen.
Dr. Dehio
entschloss sich 1921, das ”Sachprinzip“, welches Dr. Schulz
teilweise eingeführt hatte, für die Oberabteilungen zu
übernehmen. Dieses Vorgehen bestätigen auch archivarische
Randvermerke in den Findbüchern Akten/Urkunden der Hofkammer. So
befinden sich die Holzgerichtsprotokolle (alt: Alte Findbücher,
Nr. 59, S. 8) laut VERA heute in MSC VII 1328a (z. T.
Dep.).
Parallel zu den Akten der
Hofkammer scheint zunächst auch mit einem Teil der Urkunden der
Hofkammer in der gleichen Weise verfahren worden zu sein. Unter
der Signatur ”Alte Findbücher 60“ befindet sich das ”Inventarium
der Originalien der vormaligen Münsterschen Hofkammer“ (Alte
Archivsignatur Rep. 73.15/RA 67b). Darin liegen Archivalien
(meist Urkunden) zu den Ämtern Wolbeck, Sasssenberg, Bocholt,
Dülmen, Horstmar und Meppen sowie Markensachen. Neben die in
diesem Findbuch aufgeführten Archivalen wurden mit späterer Hand
diejenigen Beständenamen und -signaturen vergeben, in die sie
sukzessive transferiert wurden.
Wichtig
für den jetzigen Bestand der Urkunden der Hofkammer ist, dass
ein Teil von ihnen (nicht aber der gesamte heutige Bestand) in
diesem ersten Findbuch mit der heutigen Signatur ”Alte
Findbücher Nr. 60“ verzeichnet wurde. Sie werden dort aber mit
anderen Bestandsangaben und Signaturen angegeben, die zu großen
Teilen denjenigen entsprechen, die auf den heutigen
Urkundentaschen stehen. So ist die Urkunde, die im Alten
Findbuch Nr. 60, Amt Wolbeck mit No 8 bezeichnet wird, die
heutige Urkunde Hofkammer Nr. 18 und trägt auf der Verpackung
den Hinweis, dass sie zuvor dem Bestand Fürstentum Münster 3362
zugeführt wurde. Die im alten Findbuch Nr. 60, Amt Rheine und
Bevergern mit No 3 bezeichnete Urkunde wurde ebenfalls zunächst
dem Bestand Fürstentum Münster 3409 zugeführt und liegt jetzt
unter Hofkammer, Urkunden Nr. 20. Die im Alten Findbuch Nr. 60
unter Amt Stromberg No 1 aufgeführte Urkunde ist nun unter
Hofkammer, Urkunden Nr. 19 zu finden, trägt aber sowohl im
Findbuch als auch auf der Urkundentasche keinen Hinweis auf eine
Zwischenstation.
Dennoch treten in diesem ”Alten
Findbuch Nr. 60“ nicht alle der heute im Bestand Hofkammer,
Urkunden zu findenden Urkunden auf. Umgekehrt befinden sich in
dem Findbuch deutlich mehr Urkunden, als heute in dem Bestand
vorhanden sind. Von den jetzt zahlreichen Urkunden, deren
Aussteller das Stift Borghorst ist, ist keine einzige im Alten
Findbuch aufgeführt. Das Landesarchiv verfügt heute über keinen
abgeschlossenen eigenen Bestand zum Stift Borghorst. Da die
Borghorst betreffenden Urkunden im Bestand Hofkammer jedoch auf
ihrer Urkundentasche die Altsignatur ”Borghorst“ mit
darauffolgender Aktennummer aufweisen, liegt die Vermutung nahe,
dass ein möglicher Bestand ”Borghorst“ auf andere Bestände
verteilt wurde, weswegen diese nun auch den Urkunden der
Hofkammer zugeordnet sind. Viele der im ”Alten Findbuch Nr. 60“
aufgeführten Urkunden wurden inzwischen anderen Beständen
zugeordnet (vgl. Anmerkungen Dehios zum ”Sachprinzip“ im ”Alten
Findbuch 59“ sowie ”Alten Findbuch 61“).
Es kann aufgrund der oben skizzierten Beobachtungen nur
vermutet werden, dass der Bestand Hofkammer, Urkunden, so wie er
sich uns derzeit präsentiert, noch nach den Verzeichnungen von
Dr. Schulz und Dr. Dehio zusammengestellt wurde. Vermutlich
wurde versucht, aus den einzelnen Beständen diejenigen Urkunden
wieder herauszuziehen, die die Hofkammer betreffen. Dies wurde
jedoch anscheinend nicht zu Ende geführt, so dass sich dieser
heutige Bestand bildete. Möglicherweise geschah dies im Rahmen
oder nach einer Überprüfung des Bestandes 1948 (vgl. Bemerkung
auf dem Innenbanddeckel des Alten Findbuchs 664, Alte Sign.:
Rep. 74/RA 67), bei dem die Vollständigkeit der Stücke geprüft
wurde. Dies erklärt zudem, warum der Bestand Hofkammer, Urkunden
mit 89 Verzeichnungseinheiten trotz der langen Wirkungszeit und
den vielen Aufgaben der Hofkammer vergleichsweise klein
ist.
Ergänzungsüberlieferung
··Fürstbistum Münster, Landesarchiv, Akten, Findbücher A
51-58
·Fürstbistum Münster, Hofkammer, Akten,
Findbuch A 67
·Fürstbistum Münster, Landrentei,
Findbuch A 72
·Fürstbistum Münster, Amt Dülmen,
Findbuch A 83 IV
·Fürstbistum Münster, Pfennigkammer
(Obligationen), unverzeichnet
·Fürstbistum Münster,
Kriegs- und Domänenkammer, Findbuch B 003
Bestellsignatur: Bei der Bestellung der Urkunden ist
anzugeben: Fürstb-istum Münster, Hofkammer - Urkunden Nr.
.
Die vorliegende Verzeichnung des
Bestandes ”Fürstbistum Münster, Hofkammer, Urkunden“ wurde im
Sommer 2011 im Rahmen ihrer Ausbildung von den
Staatsarchivreferendaren Dr. des. Sabine Kötting und Dr. Carsten
Stühring unter Anleitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Thomas
Reich vorgenommen. Dabei wurden von den einzelnen Urkunden
Kurzregesten erstellt, die sich an den Vorgaben der Archivschule
Marburg orientieren.
- Bestandssignatur
-
B 008u
- Umfang
-
92 Urkunden.; 92 Urkunden (4 Kartons), Findbuch B 008u.
- Sprache der Unterlagen
-
German
- Kontext
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) >> 1.2.1. Fürstbistum Münster >> 1.2.1.1. Verwaltung, Justiz, Landstände >> Fürstbistum Münster, Hofkammer
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Gudrun Jacob, Die Hofkammer des Fürstbistums Münster von ihrer Gründung bis zu ihrer Auflösung (1573-1803), in: Westfälische Zeitschrift 115 (1965), S. 1-100.
··Gleba, Gudrun: Von den sanctimoniales in Horsebrouca (976) zum praenobili imperiali authoritate libero asceterio Santae virginum Christinae et Petronillae in hertzebrock (1742). Zur Geschichte des Stifts und Klosters Herzebrock, in: Möller, Eckhard (Hg.): 1150 Jahre Kloster- und Ortsgeschichte 860 bis 2010, Bielefeld 2010, S.18-59.
··Jacob, Gudrun: Die Hofkammer des Fürstbistums Münster von ihrer Gründung bis zu ihrer Auflösung (1573-1803), in: Westfälische Zeitschrift, 1965, Jg. 115, S. 1-100.
·Klueting, Harm: Geschichte Westfalens. Das Land zwischen Rhein und Weser vom 8. bis zum 20. Jahrhundert, Paderborn 1998.
·Kohl, Wilhelm: Das Stift Borghorst vom 16. Jahrhundert bis zur Aufhebung, in: Stadt Borghorst (Hg.): 1000 Jahre Borghorst. 968-1968, Münster 1968, S. 64-75.
·Schumacher, Stefan: Das Rechtssystem im Stift Münster in der frühen Neuzeit unter Berücksichtigung der Reformen des Fürstbischofs Johann von Hoya (1529-1574) von 1571, Münster 2004.
- Bestandslaufzeit
-
1482-1774
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
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- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1482-1774