Bestand
Fürstbistum Münster, Hofkammer / Urkunden (Bestand)
Bestandsgeschichte: Zentralbehörde für die bischöfliche Finanz- und Domänenverwaltung. Gegründet als ”Rechenkammer“ durch Bischof Johann von Hoya und das Domkapitel am 4. März 1573. Nach der preußischen Besitzergreifung am 3. August 1802 Weiterarbeit als Interims-Hofkammer bis zur Tätigkeitsaufnahme der durch königliches Patent vom 8. November 1803 eingesetzten Kriegs- und Domänenkammer Münster am 1. Dezember 1803.
Form und Inhalt: Behördengeschichte
Die Hofkammer des Fürstbistums Münster war als kollegial organisierte Zentralbehörde für die bischöfliche Finanz- und Domänenverwaltung zuständig. Sie wurde somit vor allem für die fürstlichen Höfe und die Verwaltung nutzbarer Rechte eingesetzt. Die Hofkammer wurde am 4. März 1573 durch Fürstbischof Johann von Hoya (Regierungszeit 1566-1574) und das Domkapitel gegründet (Jacob, S. 8 f.). Der Fürstbischof erhoffte sich durch die Schaffung von Zentralbehörden und klaren Strukturen eine Regulierung der durch seinen Vorgänger hinterlassenen, angespannten Finanzlage (Jacob, S. 8; Schumacher, S. 10-11, 16).
Die Leitung unterstand dem Präsidenten, der den regelmäßig stattfindenden Sitzungen vorsaß, bei Abstimmungen ein Votum abgab und die Sachreferenten bestimmte (Jacob, S. 10). Weitere leitende Beamte waren die Direktoren, zugleich Vert-reter der Präsidenten (Jacob, S. 13 f.), und die Hofkammerräte (Jacob, S. 16, 19). Die Direktoren besaßen ein vielfältiges Aufg-abenfeld: Zum einen hatten sie Kontrollf-unkt-ionen inne, da sie sowohl das Kanzleip-ers-on-al als auch die Rentmeister der Ämter überwachten. Zum anderen verfassten sie Gutachten zu unters-chiedl-iche-n Frages-tellungen. Hofkammerräte, also so genannte ”Wirkliche Räte“, ergänzten die Leit-ung der Hofkammer, indem sie an Sitzungen teilnahmen und beratend tätig wurden.
Darüber hinaus arbeiteten zahlreiche weitere Beamte in der Hofkammer. Für die fürstbischöflichen Finanzen zuständig waren neben den Kameralkommissaren (Jacob, S. 23) vor allem die Landrentmeister (Jacob, S. 21). Diese verwalteten die Kasse und kümmerten sich um die fürstbischöflichen Liegenschaften. Juristen, dazu zählten der Advocatus Camerae, Prokuratoren und Agenten, berieten in rechtlichen Fragen und vertraten die Hofkammer vor dem Hofgericht (Jacob, S. 24 f.). Landschreiber, die bis zum 17. Jahrhundert in der Hofk-ammer beschäftigt wurden, leiteten die Registratur, führten die Protokolle bei den Sitzungen und unterzeichneten die ausgehenden Schreiben (Jacob, S. 28). Unterstützt wurden sie von Kammerschreibern, Kanzlisten und Sekretären. Letztere ersetzten später die Landschreiber (Jacob, S. 29). Schließlich leisteten ein Registrator, ein Archivar (seit 1800), ein Revisor und ein Bote einen Beitrag zu der Arbeit der Institution (Jacob, S. 30 ff.).
Die Besetzung und Annexion des Fürstbistums Münster durch das Königreich Preußen markierten auch das Ende der Hofkammer (Klueting, S. 239). So gab es seit dem 3. August 1802 zunächst eine Interimshofkammer, deren Aufgaben nach dem 8. November 1803 durch die preußische Kriegs- und Domänenk-ammer übernommen wurden (Jacob, S. 95 ff.).
Aufgaben der Hofkammer
Das Aufgabenfeld der münsterischen Hofkammer war sehr breit gestreut (Überblick bei Jacob, S. 36, Schumacher, S. 16). Im Zentrum der Tätigk-eiten stand die Verwaltung der fürstlichen Höfe und Kameraleinkünfte, wobei sie vor allem auch für die Kontrolle des Rechungswesens zuständig waren. In Zusammenhang mit ihren finanziellen Aufgaben führte die Hofkammer Urbare, Lehensbücher und Inventare und bezahlte die Hofhaltung des Fürstbischofs, den Sold der Beamten, Almosen sowie die Verpflegung der Kriminalgefangenen. Ökonomisches Gewicht hatte die Einrichtung indes auch in anderer Hinsicht: Sie erteilte Konzessionen, etwa für den Bau von Mühlen (Jacob, S. 73).
Zudem leiteten die Beamten der Kammer die Kontrolle der so genannten ”Gemeinen Gründe“ der Markgenossenschaften, deren Grundherr zumeist der Fürstbischof war. Die Verwaltung selbst übernahmen Drosten oder Amtsrentmeister (Jacob, S. 37). Darüber hinaus besaß die Hofkammer vielfältige Aufsichts- und Überwachungsp-flichten, so im Jagd-, Forst-, Fischerei- und Zollwesen (Jacob, S. 40 ff.). Ähnliches galt für Bauangelegenheiten (Jacob, S. 71), hier insbesondere für Landstraßen und Wege (Jacob, S. 69).
Eher beratend fungierten die Hofkammerbeamten im Münzwesen, wo sie lediglich Gutachten verfassten (Jacob, S. 55). Gutachtliche Stellungnahmen wurden von ihnen daneben auch in Fragen des Postwesens erwartet. Erst seit dem 18. Jahrhundert zuständig, übernahm die Hofkammer die Rechnungsprüfung und erstattete Berichte zum münsterischen Postwesen (Jacob, S. 62 f.). Die Hofkammer stellte darüber hinaus gegen Tributzahlung Hauptgeleitsp-atente und Einzelpatente zum Schutz von Juden aus und verwaltete Geldstrafev-erfahren, die so genannten Brüchtewesen (Jacob, S. 49-58).
Das Verhältnis zu nachgeordneten Behörden und Einrichtungen war im Wesentl-ichen von einer Kontrollfunktion geprägt (Jacob, S. 79-86). Die Hofkammer schlug neue Amtsrentm-eister vor und war zu der Genehmigung von deren Anschaffungen berechtigt. Zudem beaufsichtigte sie die Verwaltung der fürstbischöflichen Höfe, die durch die Rentmeister durchgeführt wurde. Außerdem verwaltete die Hofkammer fürstbischöfliche Ländereien sowie Einnahmen und Dienste, die durch Eigenbehörige geleistet wurden. Schließlich überwachte die Kammer die Landfolgen, die der Wahrung des Landfriedens dienen sollten.
Das typische Aufgaben- und Tätigkeitsfeld der Hofkammer lässt sich in dem Bestand anhand der Verzeichniseinheit Nr. 75 exemplarisch nachzeichnen. Ein Verfahren wird hier in mehreren Urkunden und weiteren Schriftstücken abgebildet. Mit der Urkunde vom 15. März 1702 verpfändete Fürstbischof Friedrich Christian von Plettenberg den Freiherren Ferdinand und Bernhard von Plettenberg als Vormünder des Johann Adolph Freiherr von Plettenberg zu Lehnhausen die von St Aegidij pforten zur linkenhandt hinauff werthes nacher St. Ludgeri Biß ahn den ersten Behr sich erstreckende Gräffe mit dem Binnenwall zur Fischerey in Münster. Die Summe von 300 Reichstalern species war an die fürstbischöfliche Hofkammer zu zahlen. In einer weiteren Urkunde vom 10. April 1702, die nahezu gleichlautend war, bestätigte Freiherr Friedrich Ludwig Droste den Verkauf mit seiner Unterschrift. Die Urkunde wurde mit der Ankündigung des Siegels der Hofkammer beschlossen.
Das Konvolut wird ergänzt durch eine 1774 entstandene Akte, die den Urkunden beiliegt und neben Abschriften der vorhergegangenen Urkunden mehrere Schreiben enthält. In zwei Schreiben wies Fürstbischof Maximilian Friedrich die Hofkammer an, einen gutachtlichen Bericht zu erstellen und 300 Reichstaler species (zurück)zuzahlen. Schließlich enthält die Akte eine Anweisung der fürstbischöflichen Hofkammer an den Registrator Schmitz, die (Rück)zahlung der 300 Reichstaler species mit 400 Reichstaler Courant zu veranlassen. Die Schilderung des Verwaltungsablaufs dokumentiert die Aufgaben der Hofkammer: Annahme und Auszahlung des Kaufpreises, Beglaubigung durch Siegel und gutachtliche Stellungnahmen.
Bestand
Der Bestand umfasst 89 Verzeichnungseinheiten, die zumeist jeweils aus einer Urkunde bestehen. Die Urkunden entstanden in den Jahren zwischen 1482 und 1737. Die Inhalte der Schriftstücke spiegeln den weiten Aufgabenbereich der Hofkammer wider: Die größte Gruppe unter den Urkunden machen Freibriefe aus, mit denen Eigenbehörige in die Freiheit entlassen wurden. Daneben finden sich vor allem Wechselbriefe, Erbverkäufe sowie Tausche und Verkäufe von Eigenbehörigen in dem Bestand. In weiteren Fällen wurden Belehnungen und Verpfändungen ausgesprochen, zudem befassten sich mehrere Urkunden mit Rent- und Schuldverschreibungen. Darüber hinaus wurden Baugenehmigungen erteilt, Grundstückstausche geregelt sowie Verpfändungen gesichert. Einzelne Urkunden regelten u.a. Bürgschaften, Geldwechsel und die Ermächtigung zu einer Hofverpachtung.
Die Freibriefe sind zumeist ähnlich aufgebaut: Sie enthalten die Namen der beteiligten Personen und deren Wohn- bzw. Geburtsorte, die Erklärung der Freilassung und häufig die Einschränkung, dass die Aufhebung der Eigenhörigkeit aufgehoben wird, falls die oder der Freigelassene oder ein anderer in ihren Namen Ansprüche gegen den Freilassenden stellen sollte.
Viele der Urkunden, die eine Freilassung zum Inhalt haben, stammen aus dem freiweltlichen Stift Borghorst und wurden in den Jahren 1666 bis 1737 abgefasst. Zu der Zeit, als 1666 die erste Borghorster Urkunde in dem Bestand ausgestellt wurde, hatte das eigentlich unter dem Schutz des Erzbistum Magdeburg stehende Stift die Exemtion vom Bistum Münster und damit eine relative Unabhängigkeit bereits verloren (Kohl, S. 70). Die enge Beziehung zwischen dem Stift und dem Bistum Münster verstärkte sich unter der Herrschaft des Fürstbischofs Christoph Bernhards von Galen, als dessen Schwester Hedwig von Galen 1674 zur Äbtissin gewählt wurde. Sie regierte bis 1681 und unterzeichnete einige Freibriefe, die im Bestand überliefert worden (Kohl, S. 71). Ebenso überliefert wurden Freibriefe aus der Regierungszeit der Nachfolgerinnen von Hedwig, Sibylla von Neheim zu Sundermühlen (Regierungszeit 1682-1716), Maria Freiin von Velen zu Velen (Regierungszeit 1716-1735) und Antonia Isabella Freiin von Nagel zu Vornholz (Regierungszeit 1736-1759) (Kohl, S. 73 f.). Das Stift Borghorst wurde 1811 durch die kaiserlich-französischen Behörden aufgehoben und gelangte 1813 an das Königreich Preußen (Kohl, S. 75).
Weitere Freibriefe aus dem freiweltlichen Stift und Kloster Herzebrock aus den Jahren 1733 bis 1737 sind ebenfalls in dem Bestand überliefert. Zu dieser Zeit leiteten die Äbtissinen des Stifts Borghorst auch das Kloster Herzebrock. 1803 wurde es durch Graf Casimir II. zu Bentheim-Tecklenburg aufgehoben (Gileba, S. 54).
Aufgrund der historischen Bedeutung sowie des spezifischen Inhaltes ist die Urkunde Nr. 22 vom 2. November 1557 herauszuheben. Sie wurde zu Anfang des so genannten Erbmännerstreites durch den fürstbischöflichen Notar Arnold Bokelman angefertigt. Nachdem die münsterischen Erbmänner, dies war eine Bezeichnung für das Stadtpatriziat Münsters, bereits in die Kapitel St. Mauritz, St. Martini und am Alten Dom aufgenommen worden waren, wurde die ”Stiftsmäßigkeit“ derselben seit der Mitte des 16. Jahrhunderts vom münsterischen Domkapitel bestritten und versucht, Beweise bürgerlichen Standes zu finden, um sie vom Stiftsadel auszuschließen (vgl. von Oer, S. 7). Am 27. Oktober 1557 legte der Erbmann Dr. jur. Johannes Schenckinck dem Domkapitel eine päpstliche Provisionsbulle auf ein vakant gewordenes Domkanonikat vor, doch sein Antrag wurde mit Verweis auf einen nicht rittermäßigen Rang verweigert. Kurz danach wurde die vorliegende Urkunde Nr. 22 vom fürstbischöflichen Notar des Domkapitels ausgestellt. Sie beinhaltet die Verhandlungen der Domkapitularen mit Schenckinck und seinen Gefolgsmännern. Hier wirft u.a. der Rechtsyndikus des Domkapitels Theodoricus Hamm dem Erbmann Schenckinck vor, dass dessen vorgelegten Unterlagen und Dokumente ”falsch“ seien. Das Domkapitel forderte weitere Beweise seiner Stiftsmäßigkeit. Die Verhandlung wurde vom Notar schriftlich niedergelegt, um das Geschehene zu dokumentieren. Im weiteren Verlauf des Geschehens wurde ein Präbendalprozess an der römischen Rota geführt, welcher zugunsten des Erbmannes Schenckinck entschieden wurde (vgl. von Oer, S. 8). Dieser verstarb allerdings schon 1580.
Parallelen finden sich im Bestand Ostfriesische Urkunden: Aus dem Vorwort zum Findbuch 50a (Fürstbistum Münster Landesarchiv Ostfriesische Urkunden):
”Eine Durchsicht dieser Schriftstücke ergab einige Parallelen zu insbesondere vier Urkunden des Bestandes ”Ostfriesische Urkunden“. OU, Nr. 50, Nr. 53 und Nr. 54 behandeln Rechtsi-nhalte, wie sie für die Urkunden aus dem Bestand ”Fürstbistum Münster, Hofkammer“ typisch sind. Zudem handeln die drei Urkunden (OU, Nr. 50, 53 und 54) und die fünf Hofkammer-Urkunden über die Familie Cloeth und den Rentmeister Diedrich Cloeth (vgl. Fürstbistum Münster, Hofkammer, Urkunden, [Nr.14 vom] 27. April 1553; [Nr. 18 vom] 9. Juli 1554; [Nr. 12 vom] 5. Juli 1539; [Nr. 10 vom] 22. April 1536; [Nr. 19 vom] 28. September 1556). Aus dem Bestand ”Fürstbistum Münster, Hofkammer“ gelangten die Urkunden zu Friesland und Borculo, die zudem auch überwiegend kirchenrechtliche Angelegenheiten und Fragen der Kirchenorganisation behandelten (wie Kloster-, Propstei- und Pfarreiangelegenheiten, Inkorporationen und Dispense), 1807 in das Archiv des bischöflichen Generalvikariats in Münster (vgl. den Vermerk in Anm. 20). OU, Nr. 50 kam dabei wohl fälschlicherweise in den Bestand ”Ostfriesische Urkunden, während andererseits ein Dispens unter den Hofkammer-Urkunden verblieb.“
Bestandsgeschichte
Die jetzige Zusammenstellung der Urkunden der Hofkammer ist eng verknüpft mit dem Werdegang des Gesamtbestandes Hofkammer. Der komplette Bestand (”Das Hofkammer=Archiv“ bzw. ”Designatio der in der Münsterschen hofkammer sessions stube obhandenen Cameral Nachrichten und Bücher“; vgl. Alte Findbücher Nr. 59, fol. 1r) wurde laut Angaben Dr. Dehios aus dem Jahre 1921, die dieser in den alten Repertorien mit der Signatur ”Alte Findbücher Nr. 59“ und ”Alte Findbücher Nr. 61“ niederlegte, zum Ausgang der fürstbischöflichen Zeit ein erstes Mal komplett verzeichnet (Rep. 74). Dieses Repertorium ist das heutige ”Alte Findbuch Nr. 59“.
Etwa in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts wurde es erneut von Dr. Sauer im Rep. 74a unter Neuformierung der durch Umzüge und Ablieferungen veränderten Bestände verzeichnet.
1912 hatte Dr. Schulz im Rahmen einer weiteren Neuverzeichnung eine Neu- bzw. Umformierung der Bestände, die dieser aber nur teilweise durchführte (nur die ersten sechs Abteilungen I-II), begonnen.
Dr. Dehio entschloss sich 1921, das ”Sachprinzip“, welches Dr. Schulz teilweise eingeführt hatte, für die Oberabteilungen zu übernehmen. Dieses Vorgehen bestätigen auch archivarische Randvermerke in den Findbüchern Akten/Urkunden der Hofkammer. So befinden sich die Holzgerichtsprotokolle (alt: Alte Findbücher, Nr. 59, S. 8) laut VERA heute in MSC VII 1328a (z. T. Dep.).
Parallel zu den Akten der Hofkammer scheint zunächst auch mit einem Teil der Urkunden der Hofkammer in der gleichen Weise verfahren worden zu sein. Unter der Signatur ”Alte Findbücher 60“ befindet sich das ”Inventarium der Originalien der vormaligen Münsterschen Hofkammer“ (Alte Archivsignatur Rep. 73.15/RA 67b). Darin liegen Archivalien (meist Urkunden) zu den Ämtern Wolbeck, Sasssenberg, Bocholt, Dülmen, Horstmar und Meppen sowie Markensachen. Neben die in diesem Findbuch aufgeführten Archivalen wurden mit späterer Hand diejenigen Beständenamen und -signaturen vergeben, in die sie sukzessive transferiert wurden.
Wichtig für den jetzigen Bestand der Urkunden der Hofkammer ist, dass ein Teil von ihnen (nicht aber der gesamte heutige Bestand) in diesem ersten Findbuch mit der heutigen Signatur ”Alte Findbücher Nr. 60“ verzeichnet wurde. Sie werden dort aber mit anderen Bestandsangaben und Signaturen angegeben, die zu großen Teilen denjenigen entsprechen, die auf den heutigen Urkundentaschen stehen. So ist die Urkunde, die im Alten Findbuch Nr. 60, Amt Wolbeck mit No 8 bezeichnet wird, die heutige Urkunde Hofkammer Nr. 18 und trägt auf der Verpackung den Hinweis, dass sie zuvor dem Bestand Fürstentum Münster 3362 zugeführt wurde. Die im alten Findbuch Nr. 60, Amt Rheine und Bevergern mit No 3 bezeichnete Urkunde wurde ebenfalls zunächst dem Bestand Fürstentum Münster 3409 zugeführt und liegt jetzt unter Hofkammer, Urkunden Nr. 20. Die im Alten Findbuch Nr. 60 unter Amt Stromberg No 1 aufgeführte Urkunde ist nun unter Hofkammer, Urkunden Nr. 19 zu finden, trägt aber sowohl im Findbuch als auch auf der Urkundentasche keinen Hinweis auf eine Zwischenstation.
Dennoch treten in diesem ”Alten Findbuch Nr. 60“ nicht alle der heute im Bestand Hofkammer, Urkunden zu findenden Urkunden auf. Umgekehrt befinden sich in dem Findbuch deutlich mehr Urkunden, als heute in dem Bestand vorhanden sind. Von den jetzt zahlreichen Urkunden, deren Aussteller das Stift Borghorst ist, ist keine einzige im Alten Findbuch aufgeführt. Das Landesarchiv verfügt heute über keinen abgeschlossenen eigenen Bestand zum Stift Borghorst. Da die Borghorst betreffenden Urkunden im Bestand Hofkammer jedoch auf ihrer Urkundentasche die Altsignatur ”Borghorst“ mit darauffolgender Aktennummer aufweisen, liegt die Vermutung nahe, dass ein möglicher Bestand ”Borghorst“ auf andere Bestände verteilt wurde, weswegen diese nun auch den Urkunden der Hofkammer zugeordnet sind. Viele der im ”Alten Findbuch Nr. 60“ aufgeführten Urkunden wurden inzwischen anderen Beständen zugeordnet (vgl. Anmerkungen Dehios zum ”Sachprinzip“ im ”Alten Findbuch 59“ sowie ”Alten Findbuch 61“).
Es kann aufgrund der oben skizzierten Beobachtungen nur vermutet werden, dass der Bestand Hofkammer, Urkunden, so wie er sich uns derzeit präsentiert, noch nach den Verzeichnungen von Dr. Schulz und Dr. Dehio zusammengestellt wurde. Vermutlich wurde versucht, aus den einzelnen Beständen diejenigen Urkunden wieder herauszuziehen, die die Hofkammer betreffen. Dies wurde jedoch anscheinend nicht zu Ende geführt, so dass sich dieser heutige Bestand bildete. Möglicherweise geschah dies im Rahmen oder nach einer Überprüfung des Bestandes 1948 (vgl. Bemerkung auf dem Innenbanddeckel des Alten Findbuchs 664, Alte Sign.: Rep. 74/RA 67), bei dem die Vollständigkeit der Stücke geprüft wurde. Dies erklärt zudem, warum der Bestand Hofkammer, Urkunden mit 89 Verzeichnungseinheiten trotz der langen Wirkungszeit und den vielen Aufgaben der Hofkammer vergleichsweise klein ist.
Ergänzungsüberlieferung
··Fürstbistum Münster, Landesarchiv, Akten, Findbücher A 51-58
·Fürstbistum Münster, Hofkammer, Akten, Findbuch A 67
·Fürstbistum Münster, Landrentei, Findbuch A 72
·Fürstbistum Münster, Amt Dülmen, Findbuch A 83 IV
·Fürstbistum Münster, Pfennigkammer (Obligationen), unverzeichnet
·Fürstbistum Münster, Kriegs- und Domänenkammer, Findbuch B 003
Bestellsignatur: Bei der Bestellung der Urkunden ist anzugeben: Fürstb-istum Münster, Hofkammer - Urkunden Nr. .
Die vorliegende Verzeichnung des Bestandes ”Fürstbistum Münster, Hofkammer, Urkunden“ wurde im Sommer 2011 im Rahmen ihrer Ausbildung von den Staatsarchivreferendaren Dr. des. Sabine Kötting und Dr. Carsten Stühring unter Anleitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Thomas Reich vorgenommen. Dabei wurden von den einzelnen Urkunden Kurzregesten erstellt, die sich an den Vorgaben der Archivschule Marburg orientieren.
- Reference number of holding
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B 008u
- Extent
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92 Urkunden.; 92 Urkunden (4 Kartons), Findbuch B 008u.
- Language of the material
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German
- Context
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Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) >> 1.2.1. Fürstbistum Münster >> 1.2.1.1. Verwaltung, Justiz, Landstände >> Fürstbistum Münster, Hofkammer
- Related materials
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Gudrun Jacob, Die Hofkammer des Fürstbistums Münster von ihrer Gründung bis zu ihrer Auflösung (1573-1803), in: Westfälische Zeitschrift 115 (1965), S. 1-100.
··Gleba, Gudrun: Von den sanctimoniales in Horsebrouca (976) zum praenobili imperiali authoritate libero asceterio Santae virginum Christinae et Petronillae in hertzebrock (1742). Zur Geschichte des Stifts und Klosters Herzebrock, in: Möller, Eckhard (Hg.): 1150 Jahre Kloster- und Ortsgeschichte 860 bis 2010, Bielefeld 2010, S.18-59.
··Jacob, Gudrun: Die Hofkammer des Fürstbistums Münster von ihrer Gründung bis zu ihrer Auflösung (1573-1803), in: Westfälische Zeitschrift, 1965, Jg. 115, S. 1-100.
·Klueting, Harm: Geschichte Westfalens. Das Land zwischen Rhein und Weser vom 8. bis zum 20. Jahrhundert, Paderborn 1998.
·Kohl, Wilhelm: Das Stift Borghorst vom 16. Jahrhundert bis zur Aufhebung, in: Stadt Borghorst (Hg.): 1000 Jahre Borghorst. 968-1968, Münster 1968, S. 64-75.
·Schumacher, Stefan: Das Rechtssystem im Stift Münster in der frühen Neuzeit unter Berücksichtigung der Reformen des Fürstbischofs Johann von Hoya (1529-1574) von 1571, Münster 2004.
- Date of creation of holding
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1482-1774
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1482-1774