Urkunden

Hans von Freiburg zu Villingen, Sohn des Joachim von Freiburg und der Barbara Schultheiß, schließt mit Zustimmung seines Bruders und Vormunds Hans Joachim von Villingen einen Ehevertrag ("ehelicher heurat") mit Jungfrau Verena Han, Tochter des ¿Gregori Han, Stadtammann in Überlingen, und seiner Frau Eva Besserer. Vormünder der Braut sind ihr Bruder Georg Han und Konrad Eschlinsberger, beide Bürger zu Überlingen. Bei der Vertragschließung anwesend sind ferner Hans Schultheiß, Bürgermeister von Überlingen, Hans Wilhelm Echbegg daselbst, Hieronymus von Waldkirch zu Schaffhausen, Christoph Betz d.Ä. zu Ittendorf, Hans Jakob Besserer, mainauischer Amtmann, Gregorius Han und Bürger zu Überlingen als beiderseitige Verwandte. Die Ehe soll nach Ordnung der katholische Kirche geschlossen werden und danach Gütergemeinschaft bestehen. Der Mann gibt der Frau als Widerlegung des zugebrachten Heiratsguts 1000 fl, zusätzlich 200 fl Morgengabe. Für diese Beträge muß er innerhalb eines Jahres Sicherheiten in Form von Liegenschaften oder Zinsbriefen stellen. Bei kinderlosem Tod des Mannes erhält die Frau das zugebrachte Heiratsgut und die von ihr stammenden Liegenschaften sowie die Kleidung, Schmuck und was sonst zu ihrem Leib gehört samt dem halben Teil des "fürschlags" an Fahrnis, Silbergeschirr und Hausrat, Bettstatt und Bettzeug sowie die Widerlegung von Heiratsgut und Morgengabe von zusammen 1200 fl. Stirbt zuerst die Frau ohne Kinder, fällt das zugebrachte Vermögen des Mannes an diesen zurück einschließlich seiner Kleidung, Waffen, Pferde und was zu seinem Leib gehört, ferner die Hälfte des "fürschlags" an Fahrnis, Silbergeschirr sowie 1000 fl vom Gut der Frau. Sind Kinder vorhanden und stirbt der Mann, ist sein Vermögen den Kindern verfangen, doch kann es die Witwe nutzen. Wenn sie die Interessen der Kinder vernachlässigt oder ihren Stand verändert, kann sie durch die Vormünder der Kinder von der Verwaltung entbunden werden. Sie erhält dann ihr Zubringen und ein Drittel der Fahrnis. Heiratet die Frau erneut, erben die Kinder erster und folgender Ehe den mütterlichen Nachlaß gleichermaßen. Entsprechend wird verfahren, wenn die Frau zuerst stirbt. In diesem Fall bleibt den Kindern erster Ehe das mütterliche Vermögen verfangen, während sie bei späteren Ehen des Vaters mit den Stiefgeschwistern erben nach dem Sprichwort "so oft ein mundt so oft ein pfund". Wenn der überlebende Ehegatte ohne Kinder stirbt, wird das Vermögen in zwei Hälften geteilt und jeweils eine Hälfte der Verwandtschaft des Mannes und der Frau zugewiesen. Es folgen weitere erbrechtliche Bestimmung, u.a. über Anfall geschwisterlichen Erbes.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1794
Alt-/Vorsignatur
02736
Maße
50 x 63,8 (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Überlingen

Aussteller: Hans von Freiburg zu Villingen, Sohn des Joachim von Freiburg und der Barbara Schultheiß

Empfänger: Jungfrau Verena Han, Tochter des ¿Gregori Han, Stadtammann in Überlingen

Siegler: Joachim von Freiburg zu Villingen (Bruder des Bräutigams), Hans Schultheiß, Bürgermeister von Überlingen, Hieronymus von Waldkirch zu Schaffhausen, Philipp Schultheiß zu Ravensburg, Georg Han (Bruder der Braut) und Konrad Eschlinsberger, beide des Rats und als ihre verordnete Vormünder, Christoph Betz d.Ä. zu Ittendorf, Hans Jakob Besserer, mainauischer Amtmann, Bürger zu Überlingen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 8 S. in Holzkapsel, 2 besch.

Kontext
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III

Indexbegriff Person
Besserer, Eva
Besserer, Hans Jakob; Amtmann
Betz, Christoph d.Ä.
Echbegg, Hans Wilhelm
Eschlinsberger, Konrad
Freiburg, Hans von
Freiburg, Joachim von
Freiburg, Verena von
Han, Eva
Han, Georg
Han, Gregori, Stadtammann
Han, Gregorius
Han, Verena
Schultheiß, Barbara
Schultheiß, Hans, Bürgermeister
Schultheiß, Philipp
Villingen, Hans Joachim von
Waldkirch, Hieronymus von
Indexbegriff Ort
Ittendorf : Markdorf FN; Einwohner
Ravensburg RV; Einwohner
Schaffhausen [CH]; Einwohner
Überlingen FN; Bürgermeister
Überlingen FN; Einwohner
Überlingen FN; Ratsmitglieder
Überlingen FN; Stadtammann
Villingen : Villingen-Schwenningen VS; Einwohner

Laufzeit
1578 Januar 27 (menntags vor purificationis Mariae den siben und zwaintzigisten tag monnats Januarii)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

Objekttyp


  • Urkunden

Entstanden


  • 1578 Januar 27 (menntags vor purificationis Mariae den siben und zwaintzigisten tag monnats Januarii)

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