Urkunden
Aberlin Lenngli, Bastion Hegner und Christian Prülmayer, alle drei Bürger zu Horb, schwören nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis zu Horb, Urfehde gegen den römischen Kaiser Maximilian I., den gnädigen Herrn von Zollern und die Stadt Horb.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 13 U 65
- Alt-/Vorsignatur
-
J 13 I_ Bü 2
- Umfang
-
1
- Maße
-
27,5 x 35,5 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Schaden: Pergament Knicke/Falten; Pergament Schmutz
Siegler: Junker Hans Bletz von Rottenstein und Eustachius Oster, alter Landschreiber und Bürger zu Horb
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Die Siegel fehlen.
- Kontext
-
Sammlung Wirth >> Urkunden >> Urfehden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 13 Sammlung Wirth
Maximilian I.; Kaiser, 1459-1519
Oster, Eustachius; Stadtschreiber
Horb am Neckar FDS; Gefängnis
Horb am Neckar FDS; Stadt
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:51 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1508 Oktober 5 (dornstag nach Michaelis archangeli von geburt Christi gezellt funffzehenhundert und acht iare)
Ähnliche Objekte (12)
![Ambrosius Glie von Esslingen und Bartholome Hilber von Horb schwören, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das sie wegen wohl verschuldeter Sachen gekommen waren, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Räte, Diener und Amtleute und die Stadt Horb.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Ambrosius Glie von Esslingen und Bartholome Hilber von Horb schwören, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das sie wegen wohl verschuldeter Sachen gekommen waren, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Räte, Diener und Amtleute und die Stadt Horb.
![Heinrich Luderber von Horb schwört, nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sachen gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute sowie die Stadt Horb.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Heinrich Luderber von Horb schwört, nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sachen gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute sowie die Stadt Horb.
![Hanns Hauer der Jüngere und Jacob Specklin, beide von Horb, schwören nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das sie wegen mehrmals des Nachts auf der Gasse in Horb begangener "unfure" gekommen waren, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, die Herrschaft Hohenberg, des Königs Hauptleute, Vögte und Amtleute sowie die Stadt Horb.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hanns Hauer der Jüngere und Jacob Specklin, beide von Horb, schwören nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das sie wegen mehrmals des Nachts auf der Gasse in Horb begangener "unfure" gekommen waren, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, die Herrschaft Hohenberg, des Königs Hauptleute, Vögte und Amtleute sowie die Stadt Horb.
![Walther Bock, Bürger zu Horb, schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sache und wegen teilweisen Bruches einer früheren, zweimaligen Verschreibung gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, die Herrschaft Hohenberg, insbesondere den Hauptmann dieser Herrschaft, Graf Eitelfriedrich zu Hohenzollern und die Stadt Horb.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Walther Bock, Bürger zu Horb, schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sache und wegen teilweisen Bruches einer früheren, zweimaligen Verschreibung gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, die Herrschaft Hohenberg, insbesondere den Hauptmann dieser Herrschaft, Graf Eitelfriedrich zu Hohenzollern und die Stadt Horb.
![Hanns Widenman, der Fischer von Schaffhausen (Schauffhusen), schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sache gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute und die Stadt Horb.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hanns Widenman, der Fischer von Schaffhausen (Schauffhusen), schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sache gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute und die Stadt Horb.
![Auberlin Bissinger, Bürger zu Horb, schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sache und weil er trügerischer Weise Wasser unter den Wein gemischt hat, gekommen waren, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute sowie die Stadt Horb.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Auberlin Bissinger, Bürger zu Horb, schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sache und weil er trügerischer Weise Wasser unter den Wein gemischt hat, gekommen waren, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute sowie die Stadt Horb.
![Erhart Schwartzkopff schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in welches er wegen etlicher im Frauenhaus zu Horb begangener Handlungen gelangt war, Urfehde gegen Erzherzog Sigmund von Österreich, die Fürsten des Hauses Österreich, die Stadt Horb und die Herrschaft Hohenberg.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Erhart Schwartzkopff schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in welches er wegen etlicher im Frauenhaus zu Horb begangener Handlungen gelangt war, Urfehde gegen Erzherzog Sigmund von Österreich, die Fürsten des Hauses Österreich, die Stadt Horb und die Herrschaft Hohenberg.
![Bartholome Boblin von Offenburg und Mathis Dutt von Calw schwören nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das sie wegen wohl verschuldeter Sachen (Bartholome Boblin wegen Gotteslästerung und großer Schwüre) gekommen waren, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, die Herrschaft Hohenberg, des Königs Hauptleute, Vögte und Amtleute sowie die Stadt Horb.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)