Urkunden
Simon Rümelin von Hasenweiler schwört Urfehde, nachdem er sich durch sein Verhalten bei seinem Herrn Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute strafbar gemacht hat. Er wird sich künftig, er sei im Ammannamt oder nicht, gegenüber dem Junker gehorsam und wie ein getreuer Leibeigener und Lehenmann benehmen. Er wird sich zu einem Amtmann und, wenn nötig, zu einem reisigen Knecht gebrauchen lassen. Wenn er im Ammannamt ist, wird er kein Holz ohne Erlaubnis des Junkers bewilligen, auch Frondienste leisten wie andere Untertanen. Er wird sich mit den Gerichten des Junkers begnügen und nicht fluchtsam werden, auch sich nicht rächen. Wenn er diese Zusagen nicht einhält, ist er treulos, siegelbrüchig und meineidig. Der Junker kann dann seine Güter einziehen. Es folgt ein umfassender Einredeverzicht. Seine Ehefrau Ursula Elpsin stimmt dem, soweit es die Güter betrifft, zu und verzichtet auf die Rechtswohltaten der Frau.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1362
- Alt-/Vorsignatur
-
02980
B 522 II U 1272
- Maße
-
33,8 x 49,5 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Simon Rümelin von Hasenweiler
Empfänger: Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute
Siegler: Samuel Keck, Notar und Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. = Rest
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Keck, Samuel, Notar
Rümelin, Simon
Hasenweiler : Horgenzell RV; Ammann
Hasenweiler : Horgenzell RV; Einwohner
Ravensburg RV; Notar
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1567 April 5 (sampstag vor Quasimodogeniti)
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