Bestand

Kirchengemeinde Soest-St.-Petri-Pauli (Bestand)

Das Archiv der Ev. St. Petri-Pauli-Kirchengemeinde Soest (Kirchenkreis Soest) wurde 1998 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es besteht aus 55 Verzeichnungseinheiten, die den Zeitraum von 1966 bis 1985 umfassen. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv im Bestand 4.97.Die St. Petri-Pauli-Kirchengemeinde wurde 1972 aus den zwei Kirchengemeinden Soest - St.Petri und Soest - St.Pauli zusammengelegt. Die Schriftgutüberlieferung der beiden Ursprungsgemeinden befinden sich als Depositum in den Beständen 4.50 (Soest - St. Petri) und 4.41(Soest - St. Pauli) im Landeskirchlichen Archiv. Die Akten der St. Petri-Kirchengemeinde sind teilweise über das Datum der Zusammenlegung hinaus weitergeführt worden, so dass bei der Erforschung der Geschichte der vereinigten Kirchengemeinde auch die Archivalien der St. Petri-Kirchengemeinde beachtet werden sollten.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der EKvW vom 19.12.1989.Bielefeld, im Januar 1998(Anna Warkentin)Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. St. Petri-Pauli-Kirchengemeinde Soest (Kirchenkreis Soest) wurde 1998 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es besteht aus 55 Verezeichnungseinheiten, die den Zeitraum von 1966 bis 1985 umfassen. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv im Bestand 4.97.
Die St. Petri-Pauli-Kirchengemeinde wurde 1972 aus den zwei Kirchengemeinden Soest - St.Petri und Soest - St.Pauli zusammengelegt. Die Schriftgutüberlieferung der beiden Ursprungsgemeinden befinden sich als Depositum in den Beständen 4.50 (Soest - St. Petri) und 4.41(Soest - St. Pauli) im Landeskirchlichen Archiv. Die Akten der St. Petri-Kirchengemeinde sind teilweise über das Datum der Zusammenlegung hinaus weitergeführt worden, so dass bei der Erforschung der Geschichte der vereinigten Kirchengemeinde auch die Archivalien der St. Petri-Kirchengemeinde beachtet werden sollten.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der EKvW vom 19.12.1989.
Bielefeld, im Januar 1998
(Anna Warkentin)
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019

Bestandssignatur
4.97

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.22. Kirchenkreis Soest-Arnsberg

Bestandslaufzeit
1966-1985

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1966-1985

Ähnliche Objekte (12)