Bestand
Kirchengemeinde Dortmund - St. Petri-Nicolai (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf 1. Kurzbeschreibung In dem Bestand Ev. Petri-Nicolai-Kirchengemeinde Dortmund sind verschiedene Abgaben zusammengefasst. 1996 wurde vom Stadtarchiv Dortmund ein umfangreicher Urkunden- und Handschriftenbestand der Petri-Nicolai-Kirchengemeinde übernommen, der den Grundstock des vorliegenden Bestandes bildet. Hinzu kamen die Kirchenbücher der Petri- und der Nicolai-Kirchengemeinde, die nach der Auflösung der Kirchenbuchstelle des Kirchenkreises Dortmund-Mitte zunächst im Reinoldinum in Dortmund gelagert wurden, bis sie 2012 an das Landeskirchliche Archiv abgegeben wurden. Die eigentliche Überlieferung der Kirchengemeinde ist – soweit sie nicht im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde – im Archiv des Gemeindeamtes der Dortmunder Innenstadtgemeinden und den Dortmunder Kirchenkreisbeständen zu finden (s. dazu Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche). 2. Geschichte Im Zuge der Napoleonischen Kriege wurde Dortmund von den Franzosen besetzt und 1808 dem neu gebildeten französischen Großherzogtum Berg einverleibt. Als Hauptstadt des Ruhrdepartements wurde die Stadt Sitz zahlreicher Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, an deren Spitze Freiherr Gisbert von Romberg zu Brünninghausen als Präfekt des Ruhrdepartements stand. Dieser strebte für Dortmund eine Reduzierung der Kirchen an und initiierte zur Aufbesserung der Pfarrgehälter, des Kirchenfonds und des Schulwesens die Vereinigung der Petri-Gemeinde mit der Nicolai-Gemeinde. Die Vereinigungsurkunde der neuen Petri-Nicolai-Gemeinde trat zum 1.1.1811 in Kraft. Vor dem Hintergrund der in den 1870er Jahren ansteigenden Gemeindegliederzahl wuchs auch das Personal der Kirchengemeinde an: Zwei Gemeinde-Diakonissen wurden angestellt und auch für den Außenbezirk erschien die Anstellung von Hilfspredigern nötig zu sein. Im Sommer 1872 wurde eine 3. Pfarrstelle geschaffen. Während der 1. Pfarrer über einen festen Pfarrbezirk verfügte, wechselten die beiden anderen Stelleninhaber ihren Bezirk hingegen jährlich. Eine Hilfspredigerstelle im nordwestlichen Außenbezirk wurde im Mai 1893 in eine 4. Pfarrstelle umgewandelt. Sie wurde die erste Pfarrstelle an der neu erbauten und am 28.3.1894 eingeweihten Pauluskirche. Zum 1.11.1899 wurde gemeinsam mit einer 5. Pfarrstelle für den Bereich hinter der Dorstfelder Brücke im Paulusbezirk auch eine 6. Pfarrstelle für den südwestlichen Teil der Petri-Nicolai-Gemeinde errichtet. Für die am 1.12.1901 im westlichen Petri-Außenbezirk eingeweihte Martin-Kapelle wurde zum 1.10.1907 eine 7. Pfarrstelle errichtet. Schon bei Gründung der 8. Pfarrstelle für den Norden der Petri-Nicolai-Gemeinde zum 1.4.1914 war auch die Schaffung einer neuen Pfarrstelle für den Süden ins Auge gefasst worden. Man schob die Angelegenheit noch ein Jahr hinaus, um durch Ersparnisse den Baufonds für die im Süden geplante Kirche zu stärken. Im April 1914 schienen die Kirchbaupläne bereits so weit gediehen zu sein, dass man die Kirchweihe für den Herbst 1917 anvisierte. Während des Ersten Weltkriegs war dann aber nicht an die Neugründung einer Pfarrstelle zu denken und auch der Kirchbau rückte in den Hintergrund. Nach dem Ersten Weltkrieg behalf man sich zunächst mit der Errichtung einer Hilfspredigerstelle, die am 1.11.1920 besetzt wurde. Nachdem die Finanzverhältnisse es gestatteten, und die Zahl der Gemeindeglieder auf mittlerweile 50.000 Personen angestiegen war, beschloss die größere Gemeindevertretung, die 9. Pfarrstelle mit Wirkung vom 1.10.1927 zu errichten. Für diese Pfarrstelle wurde als ständiger Pfarrbezirk Petri-Süd festgesetzt. In der Dienstanweisung für den 9. Pfarrer Herbers wurde er darauf verpflichtet, abwechselnd mit seinen Amtsbrüdern die Predigten in der Petrikirche und in der Nicolaikapelle zu halten. Diese Kapelle vermochte jedoch die Gottesdienstbesucher des auf rund 10.000 Gemeindeglieder angewachsenen Nicolaibezirkes und die Kinder des inzwischen eingerichteten Kindergottesdienstes nicht mehr zu fassen. Man erbaute daraufhin eine neue Nicolai-Kirche, die am 12.10.1930 eingeweiht wurde. Sie war eine der ersten Glas-Beton-Kirchen, deren Architektenentwurf (Pinno und Grund) bei Generalsuperintendent Zoellner derart auf Ablehnung gestoßen war, dass er sich selbst zur Einweihung vertreten ließ. In den „Kirchenkampf“ trat die Petri-Nicolai-Kirchengemeinde, in der die Deutschen Christen bei den Kirchenwahlen im Juli 1933 die absolute Mehrheit erringen konnten, dennoch mit einem mehrheitlich bekenntnistreuen Presbyterium ein. Dieses Presbyterium wurde Ende März 1934 von Bischof Adler aufgelöst, setzte sich aber erfolgreich gegen den vom Bischof eingesetzten Bevollmächtigten zur Wehr. Auch verwahrte sich das Petri-Nicolai-Presbyterium unter Berufung auf das Gemeindewahlrecht gegen die Besetzung einer vakanten Pfarrstelle mit einem DC-Kandidaten und wollte die Pfarrstelle eher unbesetzt belassen und von den vorhandenen BK-Pfarrern mit versorgen lassen. Der langjährige Gemeindepfarrer Friedrich Wilms engagierte sich noch 1938 vehement für die Deutschen Christen, während des Zweiten Weltkriegs traten die DC in Dortmund hingegen nur noch wenig in Erscheinung. Der Altar der Petrikirche wurde 1943 zum Schutz vor Bombenangriffen ausgelagert und kehrte erst nach einigen Stationen nach dem Krieg zurück. Die St. Nicolai-Kirche wurde 1945 durch Bomben erheblich beschädigt. Vom Kirchenschiff blieb allein ein Betongerippe übrig. Zum 1.4.1948 wurde die St. Petri-Nicolai-Kirchengemeinde in vier selbständige Kirchengemeinden aufgeteilt. Dabei übernahm die neue St. Petri-Kirchengemeinde die bisherige 6. Pfarrstelle, die Martin-Kirchengemeinde die 3. und 7. Pfarrstelle, die St. Nicolai-Kirchengemeinde die 1., 2. und 9. Pfarrstelle und die Paulus-Kirchengemeinde die 4., 5. und 8. Pfarrstelle. Angesichts besonderer finanzieller Schwierigkeiten wurde die Aufteilung des bisherigen Vermögens sowie der Schulden und Verbindlichkeiten der St. Petri-Nicolai-Kirchengemeinde auf die vier Nachfolgegemeinden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, so dass bis dahin der neu gegründete „Gemeindeverband St. Petri-Nicolai“ darüber verfügte. 3. Form Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeich-nungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Akten-titels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druck-schriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Ak-tenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schlie-ßen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Die in der Bestandsgliederung unter Karten und Pläne/ Urkunden/ Zivilstandsregister/ Kirchenbücher aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 15 (Kartensammlung des Landeskirchlichen Archivs) [oder: 10 (Urkundensammlung des Landeskirchlichen Archivs), 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EKvW), 7.xx (deponierte Zivilstandsregister der Ev.-xx Kirchengemeinde xy)]. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. 4. Benutzung Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz – ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.150 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.150 Nr. ...". Bielefeld, Mai 2023
Form und Inhalt: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf
1. Kurzbeschreibung
In dem Bestand Ev. Petri-Nicolai-Kirchengemeinde Dortmund sind verschiedene Abgaben zusammengefasst. 1996 wurde vom Stadtarchiv Dortmund ein umfangreicher Urkunden- und Handschriftenbestand der Petri-Nicolai-Kirchengemeinde übernommen, der den Grundstock des vorliegenden Bestandes bildet. Hinzu kamen die Kirchenbücher der Petri- und der Nicolai-Kirchengemeinde, die nach der Auflösung der Kirchenbuchstelle des Kirchenkreises Dortmund-Mitte zunächst im Reinoldinum in Dortmund gelagert wurden, bis sie 2012 an das Landeskirchliche Archiv abgegeben wurden. Die eigentliche Überlieferung der Kirchengemeinde ist – soweit sie nicht im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde – im Archiv des Gemeindeamtes der Dortmunder Innenstadtgemeinden und den Dortmunder Kirchenkreisbeständen zu finden (s. dazu Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche).
2. Geschichte
Im Zuge der Napoleonischen Kriege wurde Dortmund von den Franzosen besetzt und 1808 dem neu gebildeten französischen Großherzogtum Berg einverleibt. Als Hauptstadt des Ruhrdepartements wurde die Stadt Sitz zahlreicher Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, an deren Spitze Freiherr Gisbert von Romberg zu Brünninghausen als Präfekt des Ruhrdepartements stand. Dieser strebte für Dortmund eine Reduzierung der Kirchen an und initiierte zur Aufbesserung der Pfarrgehälter, des Kirchenfonds und des Schulwesens die Vereinigung der Petri-Gemeinde mit der Nicolai-Gemeinde. Die Vereinigungsurkunde der neuen Petri-Nicolai-Gemeinde trat zum 1.1.1811 in Kraft.
Vor dem Hintergrund der in den 1870er Jahren ansteigenden Gemeindegliederzahl wuchs auch das Personal der Kirchengemeinde an: Zwei Gemeinde-Diakonissen wurden angestellt und auch für den Außenbezirk erschien die Anstellung von Hilfspredigern nötig zu sein. Im Sommer 1872 wurde eine 3. Pfarrstelle geschaffen. Während der 1. Pfarrer über einen festen Pfarrbezirk verfügte, wechselten die beiden anderen Stelleninhaber ihren Bezirk hingegen jährlich. Eine Hilfspredigerstelle im nordwestlichen Außenbezirk wurde im Mai 1893 in eine 4. Pfarrstelle umgewandelt. Sie wurde die erste Pfarrstelle an der neu erbauten und am 28.3.1894 eingeweihten Pauluskirche. Zum 1.11.1899 wurde gemeinsam mit einer 5. Pfarrstelle für den Bereich hinter der Dorstfelder Brücke im Paulusbezirk auch eine 6. Pfarrstelle für den südwestlichen Teil der Petri-Nicolai-Gemeinde errichtet.
Für die am 1.12.1901 im westlichen Petri-Außenbezirk eingeweihte Martin-Kapelle wurde zum 1.10.1907 eine 7. Pfarrstelle errichtet. Schon bei Gründung der 8. Pfarrstelle für den Norden der Petri-Nicolai-Gemeinde zum 1.4.1914 war auch die Schaffung einer neuen Pfarrstelle für den Süden ins Auge gefasst worden. Man schob die Angelegenheit noch ein Jahr hinaus, um durch Ersparnisse den Baufonds für die im Süden geplante Kirche zu stärken. Im April 1914 schienen die Kirchbaupläne bereits so weit gediehen zu sein, dass man die Kirchweihe für den Herbst 1917 anvisierte. Während des Ersten Weltkriegs war dann aber nicht an die Neugründung einer Pfarrstelle zu denken und auch der Kirchbau rückte in den Hintergrund.
Nach dem Ersten Weltkrieg behalf man sich zunächst mit der Errichtung einer Hilfspredigerstelle, die am 1.11.1920 besetzt wurde. Nachdem die Finanzverhältnisse es gestatteten, und die Zahl der Gemeindeglieder auf mittlerweile 50.000 Personen angestiegen war, beschloss die größere Gemeindevertretung, die 9. Pfarrstelle mit Wirkung vom 1.10.1927 zu errichten. Für diese Pfarrstelle wurde als ständiger Pfarrbezirk Petri-Süd festgesetzt. In der Dienstanweisung für den 9. Pfarrer Herbers wurde er darauf verpflichtet, abwechselnd mit seinen Amtsbrüdern die Predigten in der Petrikirche und in der Nicolaikapelle zu halten. Diese Kapelle vermochte jedoch die Gottesdienstbesucher des auf rund 10.000 Gemeindeglieder angewachsenen Nicolaibezirkes und die Kinder des inzwischen eingerichteten Kindergottesdienstes nicht mehr zu fassen. Man erbaute daraufhin eine neue Nicolai-Kirche, die am 12.10.1930 eingeweiht wurde. Sie war eine der ersten Glas-Beton-Kirchen, deren Architektenentwurf (Pinno und Grund) bei Generalsuperintendent Zoellner derart auf Ablehnung gestoßen war, dass er sich selbst zur Einweihung vertreten ließ.
In den „Kirchenkampf“ trat die Petri-Nicolai-Kirchengemeinde, in der die Deutschen Christen bei den Kirchenwahlen im Juli 1933 die absolute Mehrheit erringen konnten, dennoch mit einem mehrheitlich bekenntnistreuen Presbyterium ein. Dieses Presbyterium wurde Ende März 1934 von Bischof Adler aufgelöst, setzte sich aber erfolgreich gegen den vom Bischof eingesetzten Bevollmächtigten zur Wehr. Auch verwahrte sich das Petri-Nicolai-Presbyterium unter Berufung auf das Gemeindewahlrecht gegen die Besetzung einer vakanten Pfarrstelle mit einem DC-Kandidaten und wollte die Pfarrstelle eher unbesetzt belassen und von den vorhandenen BK-Pfarrern mit versorgen lassen. Der langjährige Gemeindepfarrer Friedrich Wilms engagierte sich noch 1938 vehement für die Deutschen Christen, während des Zweiten Weltkriegs traten die DC in Dortmund hingegen nur noch wenig in Erscheinung.
Der Altar der Petrikirche wurde 1943 zum Schutz vor Bombenangriffen ausgelagert und kehrte erst nach einigen Stationen nach dem Krieg zurück. Die St. Nicolai-Kirche wurde 1945 durch Bomben erheblich beschädigt. Vom Kirchenschiff blieb allein ein Betongerippe übrig. Zum 1.4.1948 wurde die St. Petri-Nicolai-Kirchengemeinde in vier selbständige Kirchengemeinden aufgeteilt. Dabei übernahm die neue St. Petri-Kirchengemeinde die bisherige 6. Pfarrstelle, die Martin-Kirchengemeinde die 3. und 7. Pfarrstelle, die St. Nicolai-Kirchengemeinde die 1., 2. und 9. Pfarrstelle und die Paulus-Kirchengemeinde die 4., 5. und 8. Pfarrstelle. Angesichts besonderer finanzieller Schwierigkeiten wurde die Aufteilung des bisherigen Vermögens sowie der Schulden und Verbindlichkeiten der St. Petri-Nicolai-Kirchengemeinde auf die vier Nachfolgegemeinden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, so dass bis dahin der neu gegründete „Gemeindeverband St. Petri-Nicolai“ darüber verfügte.
3. Form
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeich-nungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Akten-titels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druck-schriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Ak-tenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schlie-ßen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Die in der Bestandsgliederung unter Karten und Pläne/ Urkunden/ Zivilstandsregister/ Kirchenbücher aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 15 (Kartensammlung des Landeskirchlichen Archivs) [oder: 10 (Urkundensammlung des Landeskirchlichen Archivs), 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EKvW), 7.xx (deponierte Zivilstandsregister der Ev.-xx Kirchengemeinde xy)].
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
4. Benutzung
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz – ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.150 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.150 Nr. ...".
Bielefeld, Mai 2023
- Bestandssignatur
-
4.150
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.03. Kirchenkreis Dortmund
- Bestandslaufzeit
-
1355 - 1804
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
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- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1355 - 1804