Bestand
Kirchengemeinde Soest-St.-Pauli (Bestand)
Das Archiv der Ev. St.-Pauli-Kirchengemeinde Soest (Ev. Kirchenkreis Soest) wurde im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 362 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1531 bis 2001. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.41, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3.Die Akten des Freundeskreises der Pauli-Kirche in Soest (Nr. 1-18) dokumentieren das Bemühen um den Erhalt der St-Pauli-Kirche in Soest. Schwerpunkt der Überlieferung ist die Restaurierung der Kirche. Da keine allgemeinen Rechnungsunterlagen vorhanden sind, sind auch die Belegbände mit übernommen worden, zumal sich dort auch Baurechnungen finden. Zudem sind damit auch die Spendenaktivitäten dokumentiert. Die Übergabe der Unterlagen geschah in 2 Ablieferungen. Während die ersten 6 Bände bereits vorher übergeben worden sind, gelangte der Rest im Jahr 2003 in das Landeskirchliche Archiv zur Ergänzung der bereits vorhandenen Unterlagen. Die erste Ablieferung ist durch eine entsprechende Altsignatur kenntlich gemacht.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.41 Nr. … (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im Oktober 2003Wolfgang GüntherLiteratur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. St.-Pauli-Kirchengemeinde Soest (Ev. Kirchenkreis Soest) wurde im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 362 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1531 bis 2001. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.41, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3.
Die Akten des Freundeskreises der Pauli-Kirche in Soest (Nr. 1-18) dokumentieren das Bemühen um den Erhalt der St-Pauli-Kirche in Soest. Schwerpunkt der Überlieferung ist die Restaurierung der Kirche. Da keine allgemeinen Rechnungsunterlagen vorhanden sind, sind auch die Belegbände mit übernommen worden, zumal sich dort auch Baurechnungen finden. Zudem sind damit auch die Spendenaktivitäten dokumentiert. Die Übergabe der Unterlagen geschah in 2 Ablieferungen. Während die ersten 6 Bände bereits vorher übergeben worden sind, gelangte der Rest im Jahr 2003 in das Landeskirchliche Archiv zur Ergänzung der bereits vorhandenen Unterlagen. Die erste Ablieferung ist durch eine entsprechende Altsignatur kenntlich gemacht.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.41 Nr. (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Bielefeld, im Oktober 2003
Wolfgang Günther
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019
- Bestandssignatur
-
4.41
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.22. Kirchenkreis Soest-Arnsberg
- Bestandslaufzeit
-
1531 - 2001
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1531 - 2001