Bestand
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III (Bestand)
1. Überlieferung: Nachdem bereits 1812 (Pfister) und 1826/1827 (Lotter) Weingartener Archivalien nach Stuttgart verbracht worden waren, gelangten die bis dahin noch unter Obhut des Kameralamts Weingarten stehenden restlichen Bestände, darunter über 4000 Urkunden, im Zuge der Auflösung des Weingartener Archivdepots 1838 bis 1840 durch den württembergischen Archivkommissär Valentin Schloßstein zunächst in die Nebenarchive Stuttgart (Tübingertorkaserne) und Heilbronn (Klarakloster). 1869 kamen sie in das Staatsfilialarchiv, seit 1938 Staatsarchiv Ludwigsburg und bildeten in der Folge den Ludwigsburger Teil der Weingartener Überlieferung. Seit dem Neubau des Hauptstaatsarchivs und dem damit zusammenhängenden Beständeausgleich wurde dieser Ludwigsburger Teil mit den bis dahin schon im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten Teilen (Bestände 515 und folgende) wieder vereinigt. Die Urkunden des Bestands 522 befanden sich früher je nach Betreff bei den Akten, wurden dann von diesen getrennt und in chronologischer Folge geordnet. Vgl. zur Archivgeschichte der Weingartener Bestände auch Peter Steuer (Bearb.): Bestand B 515 ("Leibeigenschaftsbriefe"), Einleitung, S. 3-5. Die Urkunden entstammen, wie aus den Rückvermerken ersichtlich ist, ganz überwiegend Weingartener Provenienz, doch finden sich auch andere Provenienzen, die nach der Säkularisierung am selben Ort gelagert waren. So fand schon Lotter im "Lokale des Weingartenschen Archivs" Akten und Urkunden des Karmeliterklosters und Frauenklosters St. Michael in Ravensburg, des Frauenklosters in Altdorf und solche über Güter des Klosters Baindt. Sie waren, wie er vermutete, über die ehemalige Registratur der Landvogtei dorthin gelangt; vgl. Ausscheidungsverzeichnis von Weingarten, Bl. 41'/42: "Es ist hier alles bunt durcheinander ..." (E 61 Bü 207). In der Tat enthält der vorliegende Teilbestand auch Urkunden der genannten Klöster. Von diesen Archivalien, die lagerungsbedingt in die die Weingartener Überlieferung geraten sind, müssen die Urkunden anderer Aussteller unterschieden werden, die bereits in der Klosterzeit im Wege der Besitznachfolge in das Weingartener Archiv gelangt waren, mithin also echte Weingartener Provenienz darstellen. Als Beispiel dafür seien die hier verzeichneten Leiheurkunden des Klosters Petershausen bei Konstanz genannt, die durch Veräußerung des Amts Ringgenburg im 17. Jahrhundert an Weingarten gekommen waren. Hierher gehören auch die Urkunden des Priorats Hofen über dessen Güter oder der Gremlich betreffend Hasenweiler.
2. Verzeichnung: Von den mehr als 4000 Urkunden des Bestands B 522 war bisher nur etwa die Hälfte erschlossen. Sie wurde 1958 bis 1968 von dem Weingartener Benediktinerpater Gebhard Spahr (1913-1986) in einem maschinenschriftlichen Zettelrepertorium verzeichnet. Demnächst sollen sie in überarbeiteter Form als Teilbestand B 522 II zu einem modernen Findmittel umgearbeitet und internetfähig gemacht werden. Bei den hier verzeichneten 2148 Urkunden handelt es sich um jene, deren Siegel erhalten waren und die deshalb aus konservatorischen Gründen nicht zur Verzeichnung durch Pater Spahr nach Weingarten verbracht worden waren. Sie waren bislang gänzlich unverzeichnet. Ihre Erschließung erfolgte von Mitte Juni 2009 bis 2011 im Rahmen eines Projekts, das aus Mitteln der Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg gefördert wurde. Im Verlauf der Verzeichnungsarbeiten wurden die bis dahin lediglich chronologisch geordneten Urkunden fortlaufend durchgezählt und signiert. Da an der bisherigen Datierung in einigen Fällen Korrekturen vorgenommen werden mußten, waren Umlegungen und damit die Vergabe von a-Nummern erforderlich. Eine als Irrläufer in den Bestand geratene Urkunde des Klosters Allerheiligen wurde an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. Nach der Verzeichnung wurden die Urkunden im Rahmen des Landesrestaurierungsprogramms von Regina Eberhardt in säurefreie Taschen umverpackt und beschriftet. Die Regestierung erfolgte grundsätzlich als Vollregest, d.h. es wurden alle Personen-, Orts- und Flurnamen sowie der Rechtsinhalt mit den wesentlichen Klauseln wiedergegeben. Insbesondere bei den häufig vorkommenden Leihe- und Zinsbriefen wurden die Abgaben und Zinsen dem Betrag nach angegeben. Lediglich bei besonders umfangreichen Stücken, etwa Libellen, mußte eine kürzere Darstellung gewählt werden. Rückvermerke sind ebenfalls aufgenommen, soweit sie inhaltlich neue Informationen, etwa zur künftigen Besitzgeschichte, boten, nicht jedoch wenn sie, wie regelmäßig, lediglich Ämterangaben oder sonstige Registraturvermerke bezüglich des Urkundeninhalts enthielten, die keinen zusätzlichen Informationsgehalt lieferten. Ortsnamen erscheinen im Regest sowohl in der Schreibweise der Quellen wie in der modernen, bei unerheblichen Abweichungen konnte von der Angabe der älteren Schreibweise abgesehen werden. Für die Identifizierung wurden neben der aktuellen Landesbeschreibung ("Das Land Baden-Württemberg") auch ältere Hilfsmittel wie die nach den Klosterämtern geordneten Orts- und Höfelisten des 18. Jahrhunderts zu Rate gezogen, vgl. etwa in B 515 Hs 27. Da auf den Rückvermerken der Weingartener Leihebriefe regelmäßig die Ämter vermerkt sind, konnten so die meisten Orte einigermaßen zuverlässig identifiziert werden. Letzte Sicherheit war jedoch nicht in allen Fällen zu erreichen, vor allem dann, wenn die Höfebezeichnungen im Lauf der Zeit wechselten oder gleiche Ortsbezeichnungen in mehreren Ämtern vorkamen. Bei Personennamen wurden in eindeutigen Fällen ("Puwman" = Baumann) Modernisierungen vorgenommen, zeitgenössische Formen von Vornamen jedoch in der Regel belassen. Ehefrauen wurden im Register sowohl unter ihrem Geschlechter- wie unter dem Ehenamen aufgenommen, Kinder unter dem Namen des Vaters. Bei zusätzlich angeführten Amtsbezeichnungen ("Bürgermeister", "Stadtammann") kann infolge der automatischen Generierung des Registers ein und dieselbe Person mehrfach erscheinen. Bischöfe und Äbte wurden im Fall der Namensnennung ausschließlich im Personenregister ausgeworfen, und zwar sowohl unter dem Familiennamen wie - zusammengefaßt - dem Namen des Amtssitzes ("Konstanz", "Weingarten"). Im übrigen folgte die Anlage der Register den vom Landesarchiv erarbeiteten Richtlinien zur Verwendung von Orts- und Personendeskriptoren. Ein Doppelpunkt ordnet die Gemeinde- oder Stadtteile der Gemeinde zu, der sie vor der letzten Gemeindereform angehörten, oder weist auf die heutige Gemeindezugehörigkeit hin. Kreis- und Länderzugehörigkeit (bei Orten außerhalb Deutschlands) wird mit Autokennzeichen (Auslands-Länderkennzeichen in eckiger Klammer) nachgewiesen.
3. Inhalt a. Leihe- und Leibeigenschaftsurkunden: Nach der Zahl der dokumentierten Rechtsgeschäfte überwiegen die Urkunden über die Vergabe meist bäuerlicher Lehengüter, d.h. Lehens- und Leihebriefe bzw. -reverse, die mit insgesamt 1240 Nummern etwa 58 % des Teilbestands ausmachen. Die älteste Leiheurkunde wurde 1389 (Bestellnr. 10) ausgefertigt, die jüngste 1793 (Nr. 2137). Die zeitliche Streuung zwischen diesen Jahren weist keinen regelmäßigen Verlauf auf. Sie läßt eine markante Häufung zwischen 1430 und 1560 erkennen. In diesen Jahren wurden 1073 (86,5 %) der Leiheurkunden und damit etwa die Hälfte der insgesamt verzeichneten Stücke ausgefertigt. Waren es von 1389 bis 1430 noch im Ganzen 41 Leiheurkunden, fielen während des genannten Zeitraums in jedem Jahrzehnt durchschnittlich über 80 an. Das Maximum mit 100, 99 und 94 Urkunden wurde in den Jahrzehnten zwischen 1510 bis 1540 erreicht. Von 1560 bis 1630 sank das Aufkommen pro Jahrzehnt auf 9 bis 20 Urkunden, danach kommen Leiheurkunden bis ins 18. Jahrhundert mit insgesamt 32 Stück nur noch sporadisch vor. Unterschiedlich ist auch die Art der Leiherechte hinsichtlich ihrer zeitlichen Dauer. Es kommen alle Formen vor wie Leihe auf Widerruf, Temporalleihe, Leihe auf einen Leib oder mehrere Leiber und Erbleihe. Am häufigsten ist bei den Weingartener Verleihungen die Vergabe an ein Ehepaar bzw. eine Person und deren künftigen Ehepartner sowie eines der vorhandenen oder zukünftigen Kinder zu beobachten (Dreileiberleihe). Bei der Auswahl des nachfolgeberechtigten Kindes wurden Söhne bevorzugt, Töchter aber nicht ausgeschlossen, falls keine Söhne vorhanden waren. Grundsätzlich verlieh Weingarten nur an Leibeigene. Dies wurde mit der (wegen ihrer Häufigkeit in den Regesten nicht wiederholten) Klausel ausgedrückt, daß die Verleihung nur so lange dauern sollte, als die Beliehenen "im Gehorsam" des Klosters standen. Jede Statusveränderung ("abschwaif" oder ungehorsam werden) führte automatisch zum Verlust des Leiherechts am Gut. Daß dieser Zusammenhang zwischen Personenstand und Güterbesitz nicht unproblematisch war bzw. daraus Differenzen zwischen dem Kloster und seiner "Genoßsame" entstehen konnten, beweisen die zwischen 1405 und 1547 ausgestellten Urfehden handgreiflich, da die zur Urfehde Anlaß gebenden Straftaten häufig ihren Ausgangspunkt im Leihe- und Leibeigenschaftsverhältnis nahmen (vgl. etwa Nr. 1309: tätlicher Angriff eines Leibeigenen auf Abt Blarer). Ein guter Teil der Urfehden gehört damit ebenso zum Komplex der Leibeigenschaft wie die explizit darauf bezogenen Urkunden. Besonders aufschlußreich ist diesbezüglich wegen der präzisen Angaben über die Sterbfallabgaben der Vertrag zwischen dem Kloster und den Eigenleuten des Gerichts Hagnau von 1523 (Nr. 1293).
b. Sonstige Urkunden: Neben den Leihebriefen kommen in erheblichem Umfang auch andere Betreffe vor, so daß von einer einheitlichen Struktur des vorliegenden Teilbestands insgesamt keine Rede sein kann. Der stattliche "Rest" von gut 40 % präsentiert sich inhaltlich bunt gemischt. Er enthält zunächst 249 Kauf- und Tauschurkunden sowie 67 sonstige Urkunden mit Verfügungen über Grundstücke, insgesamt 316 Urkunden (ca. 15 %). Wie die rund 150 Zinsbriefe mit dinglicher Besicherung (ca. 7 %) gehören sie zum Liegenschaftsverkehr, der damit 80 % aller Urkunden beiträgt. Ein großer Teil der Kaufbriefe betrifft Liegenschaften in Altdorf (79) und Ravensburg (32). Jeweils 7 % der Urkunden erwuchsen aus gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten (Urteilsbriefe, Schiedssprüche, Vergleiche, ca. 150) sowie der Strafverfolgung (Urfehden, ca. 150). Zusätzlich erscheinen neben einzelnen, nicht weiter in Gruppen einzureihenden Stücken etwa 100 kirchenrechtliche Urkunden, ferner Urkunden betreffend Leibeigene (22), Leibgedinge (15) und Gantbriefe (7), schließlich 19 Notariatsinstrumente und 6 Vidimi. Zu den Urkunden kirchenrechtlichen Inhalts gehören zunächst in deutscher Sprache abgefaßte Erklärungen von Angehörigen, meist der Eltern, beim Eintritt jugendlicher Schüler, die zum Ordensleben bestimmt waren, ins Kloster (Nachweise im Ortsregister unter Weingarten-Kloster, "Novizen"). Die Benennungen dafür wechseln. Zeitgenössische Rückvermerke sprechen von Verzichtbrief (Nr. 170), Konventual(profeß)verschreibung (Nr. 211, 1667, 1739), Ordensverschreibung (Nr. 1574) oder Schülerbrief ("schuler brieff", Nr. 429). Unter den 47 dieser zwischen 1437 und 1581 datierenden Urkunden befindet sich der Schülerbrief des späteren Abts Gerwig Blarer (1520-1567) aus dem Jahr 1511 (Nr. 1130). Die Urkunden regeln die Übergabe des Novizen in die Gewalt des Ordens, Verzicht auf feindselige Akte gegen diesen im Fall von Strafmaßnahmen, Unterhaltsansprüche und erbrechtliche Fragen. Dazu gehörte auch die Pflicht der Angehörigen zur Stellung eines Chormantels ("Chorkappe") für den künftigen Klosterinsassen. Geistliche Angelegenheiten enthalten ferner 40 regelmäßig in lateinischer Sprache abgefaßte Urkunden betreffend meist Präsentationen und Investituren anläßlich der Übertragung kirchlicher Würden bzw. der damit verbundenen Pfründen, ferner 10 in deutscher Sprache gehaltene Jahrzeitstiftungen. Unter den sonstigen kirchenrechtlichen Betreffen findet sich der Beitritt Kemptens zur schwäbischen Benediktinerkongregation 1649 (Nr. 2058) neben Angelegenheiten wie Kirchenbau (Altdorf 1594, Nr. 1877), Altarweihe (Schlier 1663, Nr. 2076), Bruderschaften (Altdorfer Rosenkranz-Bruderschaft 1731, Nr. 2130) und Legitimation von Pfarrerskindern (1566, Nr. 1750, mit inseriertem Hofpfalzgrafendiplom Gerwig Blarers). In Form lateinischer Notariatsurkunden erscheinen darüber hinaus Schriftstücke aus kanonistischen Prozessen (päpstliche Kommissionen) in Streitigkeiten über Mißhandlung eines Geistlichen 1481 (Nr. 730), Zehntstreit in der Pfarrei Berg 1521 (Nr. 1269, 1270, 1278) und Frühmesse in Aislingen 1552 (Nr. 1624, 1635). Die Übersicht der Urkundeninhalte ergibt, daß im hier verzeichneten Teilbestand ganz überwiegend individuelle Rechtsverhältnisse bzw. einzelne Güter dokumentiert wurden. Dieser Befund entspricht der Überlieferungsgeschichte insofern, als derartige Urkunden bei den älteren Ablieferungen nach den damaligen Vorgaben für nicht archivwürdig gehalten wurden, so daß sie sich in dem von Schloßstein ausgehobenen "Rest" häufen mußten. Dessen ungeachtet fanden sich bei der Verzeichnung eine Reihe von Urkunden, die für die allgemeine Kloster-, insbesondere die Besitz- und Territorialgeschichte Weingartens von Belang sind oder sonst nicht in dem Bestand zu vermuten waren. Zu den wichtigeren gehören die Urkunden über die an die Stadt Überlingen verkaufte Vogtei Hagnau von 1436 in Ausfertigung (Nr. 166) und mehreren Vidimierungen, der Revers des Klosters Einsiedeln dieselbe Vogtei betreffend von 1656 (Nr. 2067) und die Urkunde über die Befreiung der Hagnauer Leibeigenen unter Abt Gerwig Blarer 1523 (Nr. 1293). Der Erwerb des Dorfs Esenhausen vom Deutschen Orden (1363) ist in einem Vidimus nachgewiesen (Nr. 437). Weitere Erwerbstitel liegen vor für ein dem Deutschen Orden von Österreich eingeräumtes Mitjagen (Nr. 1895, 1910), Güter in der Tiroler Herrschaft Ehrenberg und Zehntrechte in Untermeckenbeuren (Vorbesitzer Laymann von Liebenau, Nr. 1933, 1988), Güter in Stockenweiler (Vorbesitz Schellenberg/Roth von Schreckenstein, Nr. 1736, 1743), Mittelweiherburg bei Bregenz (Vorbesitz Bregenzer Bürger, Nr. 1989), Verpfändung des Amts Illmensee durch Pfullendorf Ende des 17. Jahrhunderts (Nr. 2111, vgl. auch die Notverkäufe aufgrund der Kriegslage durch die Städte Ravensburg und Waldsee, Nr. 2105, 2108). Wie unter den kirchenrechtlichen Betreffen Schriftstücke aus Prozessen vor päpstlichen Gerichten auftauchen, erscheinen auch in weltlichen Sachen Urkunden aus Verfahren vor den obersten Reichsgerichten. Ein Urteil des Kammergerichts Friedrichs III. erging im Streit um das Erbgut des Hans Mair Rogg zu Oberrammingen, dem vermutlich wichtigsten Prozeß über Leiherechte im 15. Jahrhundert (Nr. 532). In den beiden weiteren hier dokumentierten Fällen Nabholz und Nußhart, die das Kammergericht unter Karl V. verhandelte, kam es zu den für das 16. Jahrhundert typischen Jurisdiktionsstreitigkeiten zwischen der Reichsjustiz und den österreichischen Gerichten (Nr. 1287, 1398 a; 1363). Ein österreichisches Zwischenurteil von 1478 betrifft den Streit mit Montfort um Hoheitsrechte über die in der Grafschaft ansässigen Gotteshausleute (Nr. 688). Die Verträge mit Österreich von 1662 und 1676 regelten die hohe Obrigkeit sowie Besteuerung und Militärpflicht in der Landvogtei (Nr. 2075, 2088/2089). Im Zusammenhang damit stehen die Huldigungsinstrumente von 1674 und 1676 (Nr. 2082-2085, 2091). Das Verhältnis zu Österreich bzw. der Landvogtei betrifft auch der Kauf eines Grundstücks für die Kanzlei der vorderösterreichischen Stände in Altdorf (Nr. 2032) sowie der Protest gegen die Einquartierung von Militär in den Klosterdörfern während des Dreißigjährigen Krieges (Nr. 2019 a) und die Publikation der Reichsacht gegen Kurbayern und Kurköln während des Spanischen Erbfolgekriegs (Nr. 2119). Der Rechtsstatus von Äbten und Klosterbeamten sowie dritter Personen wird in einer Reihe von Ernennungs- und Bestallungsurkunden geregelt, so in der Ernennung des Abts Willibald Kobolt zum kaiserlichen (Nr. 2101) oder des Ehrenberger Pflegers Burkhard Laymann von Liebenau zum österreichischen Rat (Nr. 1997). Bestallungen für Klosterbedienstete liegen vor für einen äbtischen Waibel, zugleich landvogteilichen Überreiter (Nr. 276), einen gelehrten Rat (Nr. 609), den Baumeister Hans von Sunthofen (Nr. 673), einen Vogt (von Schussenried, Nr. 1638, vgl. auch 1640), ferner die Abrechnung mit einem Amtmann (Nr. 1314). Zur allgemeinen Klostergeschichte gehören die Urkunden betreffend die Schlägerei bei einer Hochzeit in Langenlachen zwischen Gesellen aus Altdorf und Leuten von Ravensburg (Nr. 513, 524) und den Überfall auf Hoßkirch durch Gotteshausleute im Zuge einer Fehde zwischen dem Abt und den Herren von Königsegg (Nr. 828). Der Bestand enthält vereinzelt auch Urkunden von Privatpersonen und Adelsfamilien, deren Bezug zum Kloster nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Immerhin scheint etwa bei dem Ehevertrag zwischen Hans von Freiburg und Verena Han 1578 (Nr. 1794) aufgrund des Rückvermerks wenigstens noch die Weingartener Provenienz gesichert, während diese bei der Erbteilung der Ravensburger Familie Däschler von 1560 (Nr. 1730) nicht mehr behauptet werden kann.
4. Inserte: Die in Transskripten, Vidimierungen, Urteilsbriefen und anderen Urkunden enthaltenen Inserte wurden unter dem Datum des Transskripts bzw. der Haupturkunde verzeichnet, in der Regel nur mit Kurzregest. Von der Vergabe eigener Nummern für diese Stücke und einer ausführlichen Verzeichnung mußte aufgrund des projektbedingt engen zeitlichen Rahmens abgesehen werden. Die Inserte können mittels der Konkordanz am Ende dieses Abschnitts aufgesucht werden. Nicht in die Konkordanz aufgenommen wurden jene Leihereverse, in denen ein unter demselben Datum oder kurz davor ausgestellter Leihebrief inseriert wurde, wie es etwa besonders häufig bei Verleihungen des Klosters Petershausen der Fall war. Ebenfalls nicht aufgenommen sind die Daten Rückvermerken oder Urkunden, die lediglich erwähnt, nicht aber transskribiert wurden. Datum Betreff Bestellnummer 1090.06.15 "Stiftungsbrief" Weingarten 520 1363.11.15 Kaufbrief Esenhausen 437 1407.05.03 Leiherevers Oberrammingen 520 1434.02.14 Leihebrief Oberrammingen 520 1436.11.19 Vogtei Hagnau 667, 1445, 2067 1453.03.26 Übergabe Oberrammingen 520 1467.04.06 RKG-Urteil Oberrammingen 541 1468.02.09 RKG-Mandat Oberrammingen 545 1523.07.30 Eigenleute Hagnau 1328 1530.12.12 Hofpfalzgrafendiplom Blarer 1750 1532.05.12 Privileg Karl V. 1816 1566.03.19 Privileg Maximilian II. 1816 1599.07.21 Jagdlehen Altshausen 1895 1613.10.03 Kommission (Ehedispens) 1964 1614.08.29 Kommission (Patronat) 1979 1616.06.23 Kommission (Patronat) 1979
5. Vorsignaturen: Mit Ausnahme der Urfehden tragen praktisch alle Urkunden Vorsignaturen, häufig auch mehrere. Wegen der Vielzahl von Vorprovenienzen und -signaturen mußte hier eine Auswahl getroffen werden. Einfache Buchstaben oder Nummern sowie längere, jedoch nur vereinzelt vorkommende Registraturangaben konnten nicht nachgewiesen werden. Das Inventar gibt vier häufiger erscheinende Signaturen an, von denen je zwei aus der Zeit vor 1800 und zwei aus dem 19. Jahrhundert stammen. a. Vorsignatur 1 Die am häufigsten anzutreffende, noch von der Weingartener Klosterregistratur vergebene Vorsignatur besteht aus einer Faszikel- und einer Nummernangabe. Die Faszikelangabe befindet sich in der Regel auf der Rückseite der zusammengefalteten Urkunde oben links, die Nummernangabe unten links. Das Faszikel wird mit "fasc.", oft auch nur mit "f." abgekürzt, die Nummer mit kleinem "n." Die Schrift ist nicht ganz einheitlich, doch dürften ältere Schreibweisen schon dem frühen 17., wenn nicht dem 16. Jahrhundert zuzuweisen sein. Da die Faszikel dreistellig, die Nummer zweistellig werden kann, wurden bei der Verzeichnung für die im Anhang enthaltene Konkordanz aus technischen Gründen Füllnummern eingefügt. Da sich die Faszikel und Nummern öfters wiederholen, müssen zur eindeutigen Identifizierung noch weitere Qualifikationen vorhanden gewesen sein, etwa Ämter und Orte. b. Vorsignatur 2 Die zweite, in der Zeit der württembergischen Ausscheidungen entstandene Vorsignatur besteht aus einer bis zu fünfstelligen, mit roter Tinte auf der Urkunde vermerkten Nummer. Davon sind die Nummern 1936-14012 in einem zweibändigen "Hauptverzeichnis" nachgewiesen ("Fortsetzung des Verzeichnens der Urkunden und Acten im Archiv Weingarten durch den Commissaire", B 522 Bü 57-58). In diesem sind die Weingartener Archivalien unter Angabe der ersten Vorsignatur sowie der zugehörigen Kästen und Läden regestiert. c. Vorsignatur 3 Als dritte Vorsignatur wurde eine Buchstaben/Zahlenkombination aufgenommen, die mit dem Großbuchstaben A beginnt und mit drei durch Punkte getrennte Zahlen fortfährt. Sie findet sich regelmäßig auf Urkunden betr. die Aufnahme neuer Klosterinsassen ("Schülerbriefe"), Verleihung geistlicher Weihegrade oder Bestellung von Klosterbediensteten. Diese Signatur bezieht sich offenbar auf die in Lotters Ausscheidungsverzeichnis von 1826/1827 (E 61 Bü 207) an der Spitze stehenden "Kästen mit der Bezeichnung A., 1. bis 5.", die Urkunden "über das Kloster selbst" enthielten. Es handelt sich mithin um jene "Acta domestica", über die noch in der späten Klosterzeit ein zweibändiges Repertorium mit 1935 Nummern angelegt wurde. Der größte Teil wurde bis Mai 1797 von P. Joachim Kramer gefertigt. Nachdem dieser Großkeller geworden war, wurde die Arbeit von P. Georg Bernard fortgeführt. Die Bände lagerten früher im Bestand B 515 unter den Nummern 465 und 474, jetziger Lagerort: B 16 (Altrepertorien, B 515). d. Vorsignatur 4 Die vierte Vorsignatur weist Abgaben aus dem Hauptstaatsarchiv München nach (Württ. Extradita = Bayerisches Allgemeines Reichsarchiv, Württ. Extradita 1879 I).
Literatur:
Beschreibung des Oberamts Ravensburg, hg. aus Auftrag der Regierung von Ober-Finanzrath von Memminger, Stuttgart und Tübingen 1836
Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, 8 Bände, Stuttgart 1975-1983
Dreher, Alfons: Zur Gütergeschichte des Klosters, in: Gebhard Spahr (Hg.): Festschrift zur 900-Jahr-Feier 1056-1956, Weingarten 1956, S. 138-158
Günter, Heinrich (Bearb.): Gerwig Blarer, Abt von Weingarten 1520-1567. Briefe und Akten (Württembergische Geschichtsquellen, hg. von der Württembergischen Kommission für Landesgeschichte, Band 16/17 ), 2 Bände, Stuttgart 1914, 1921
Maurer, Hans-Martin: Die Ausbildung der Territorialgewalt oberschwäbischer Klöster vom 14. bis zum 17. Jahrhundert, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 109 (1973), S. 151-195
Pietsch, Friedrich: Die Archivreisen des Geheimen Archivars Lotter, in: Neue Beiträge zur südwestdeutschen Landesgeschichte. Festschrift für Max Miller (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde B 21), Stuttgart 1962, S. 333-353
Reinhardt, Rudolf: Restauration, Visitation, Inspiration. Die Reformbestrebungen in der Benediktinerabtei Weingarten (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B 11), Stuttgart 1960
Rudolf, Hans Ulrich (Hg.): Alte Klöster - neue Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803 (Katalog der Landesausstellung Baden-Württemberg in Bad Schussenried vom 12. April bis zum 5. Oktober 2003), 2 Bände, Ostfildern 2003
Rudolf, Hans Ulrich, Anselm Günthör: Die Benediktinerabtei Weingarten zwischen Gründung und Gegenwart 1056-2006, Lindenberg 2006
Scherer, Peter: Reichsstift und Gotteshaus Weingarten im 18. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte der südwestdeutschen Grundherrschaft (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B 57), Stuttgart 1969
Seiler, Alois: Die Archive der einstigen Reichsklöster in Württemberg nach der Säkularisation, in: ZWLG 23 (1964), S. 321-344
Spahr, Gebhard: Art. "Weingarten", in: Franz Quarthal (Bearb.): Die Benediktinerklöster in Baden-Württemberg (Germania Benedictina, Band 5), Augsburg 1975, S. 622-647
Spahr, Gebhard (Hg.): Festschrift zur 900-Jahr-Feier 1056-1956, Weingarten 1956
Steuer, Peter: Leibherrschaft in Oberschwaben. Zu den Leibeigenschaftsbriefen des Klosters Weingarten im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, in: ZWLG 70 (2011), S. 97-125
Weingarten von den Anfängen bis zur Gegenwart, hg. im Namen der Stadt Weingarten von Norbert Kruse, Hans Ulrich Rudolf u.a., Biberach 1992
Abkürzungen:
abg. abgegangen
besch. beschädigt
d.J. der Jüngere
d(n) Denar (Pfennig)
Dep. Departement
Dr. Doktor
etc. et cetera
fasc. fasciculus (Faszikel)
fl Florenus (Gulden)
fo. Folio (Blatt)
geb. geborene
gen. genannt
h Heller
Kt. Kanton
lb libra (Pfund)
n. numerus (Nummer)
o.g. oben genannt
rest. restauriert
rh rheinisch
ß Schilling
S. Siegel
St. Sankt
U Urkunde
verst. verstorben
x Kreuzer
KFZ-Kennzeichen:
A Augsburg
AA Ostalbkreis
AM Amberg
AN Ansbach
BAD Baden-Baden
BC Biberach
BL Zollernalbkreis
DLG Dillingen a. d. Donau
DON Donauwörth
ES Esslingen
FN Bodenseekreis
FR Breisgau-Hochschwarzwald
GZ Günzburg
HI Hildesheim
K Köln
KE Kempten
KF Kaufbeuren
KN Konstanz
LA Landshut
LI Lindau
LL Landsberg am Lech
MB Miesbach
MM Memmingen
MN Unterallgäu
MZ Mainz
N Nürnberg
ND Neuburg a. d. Donau
OA Oberallgäu
OAL Ostallgäu
R Regensburg
RT Reutlingen
RV Ravensburg
RW Rottweil
S Stuttgart
SIG Sigmaringen
SR Straubing
TÜ Tübingen
UL Alb-Donau-Kreis
WT Waldshut
A Österreich
CH Schweiz
ET Ägypten
F Frankreich
HR Kroatien
I Italien
M Malta
TR Türkei
Liste der Inserte:
Datum Betreff Bestellnummer
1090.06.15 "Stiftungsbrief" Weingarten 520
1363.11.15 Kaufbrief Esenhausen 437
1407.05.03 Leiherevers Oberrammingen 520
1434.02.14 Leihebrief Oberrammingen 520
1436.11.19 Vogtei Hagnau 667, 1445, 2067
1453.03.26 Übergabe Oberrammingen 520
1467.04.06 RKG-Urteil Oberrammingen 541
1468.02.09 RKG-Mandat Oberrammingen 545
1523.07.30 Eigenleute Hagnau 1328
1530.12.12 Hofpfalzgrafendiplom Blarer 1750
1532.05.12 Privileg Karl V. 1816
1566.03.19 Privileg Maximilian II. 1816
1599.07.21 Jagdlehen Altshausen 1895
1613.10.03 Kommission (Ehedispens) 1964
1614.08.29 Kommission (Patronat) 1979
1616.06.23 Kommission (Patronat) 1979
- Reference number of holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III
- Extent
-
2148 Urkunden (20,0 lfd. m)
- Context
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien >> Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster >> Weingarten, Benediktinerkloster
- Date of creation of holding
-
1296-1793
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 3:09 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1296-1793