Heinrich Martrer von Altheim [wohl Altheim ob Weihung Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] wurde von dem Ulmer Stadtschreiber Heinrich Neithardt erlaubt, dessen Leibeigene Elisabeth Büchler von Baustetten ("Bustetten") [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] zu heiraten. Er verpflichtet sich daher, ihm seine Leibeigene und deren Kinder weder zu entfremden noch sie gegen ihren Willen an andere Orte oder unter andere Herrschaften zu entführen. Hält er sich nicht an diese Verpflichtung, dann hat er eine Strafe von 40 Pfund Heller zu bezahlen. Dafür stellt er dem Stadtschreiber Bürgen. Stirbt seine Ehefrau vor Heinrich Martrer und sind der Ehe keine Kinder entsprungen, dann fällt die Hälfte ihres gemeinsamen Besitzes an Heinrich Neithardt. Sind aus der Ehe aber Kinder hervorgegangen, dann soll sich dieser mit einem Hauptrecht begnügen.
- Archivaliensignatur
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 0938
- Alt-/Vorsignatur
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351 / 1
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Heinrich Martrer von Altheim
Siegler: Peter Ungelter und Rudolf Kröwel
Bürgen/Zeugen: Bürgen: Der Vater des Ausstellers Johann Martrer von Altheim, Ulrich ("V/o/cz") Schilher von Altheim, die Gebrüder Heinrich und Johann Maier von Hüttisheim ("Hittishain") [Alb-Donau-Kreis], Heinrich Hartmann von Ammerstetten ("Amerstetten") [Gde. Schnürpflingen/Alb-Donau-Kreis] und Albrecht Steiger von Altheim
Zeugen: Die Ulmer Richter und Bürger Peter Ungelter und Rudolf Kröwel
Kanzleivermerke: K 2 lad 32 (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Datum: Der geben ist dez nehsten sampstags vor sant Elsbeten tag, 1402.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1402 November 18.