Heinrich Martrer von Altheim [wohl Altheim ob Weihung Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] wurde von dem Ulmer Stadtschreiber Heinrich Neithardt erlaubt, dessen Leibeigene Elisabeth Büchler von Baustetten ("Bustetten") [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] zu heiraten. Er verpflichtet sich daher, ihm seine Leibeigene und deren Kinder weder zu entfremden noch sie gegen ihren Willen an andere Orte oder unter andere Herrschaften zu entführen. Hält er sich nicht an diese Verpflichtung, dann hat er eine Strafe von 40 Pfund Heller zu bezahlen. Dafür stellt er dem Stadtschreiber Bürgen. Stirbt seine Ehefrau vor Heinrich Martrer und sind der Ehe keine Kinder entsprungen, dann fällt die Hälfte ihres gemeinsamen Besitzes an Heinrich Neithardt. Sind aus der Ehe aber Kinder hervorgegangen, dann soll sich dieser mit einem Hauptrecht begnügen.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 0938
Alt-/Vorsignatur
351 / 1
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Heinrich Martrer von Altheim

Siegler: Peter Ungelter und Rudolf Kröwel

Bürgen/Zeugen: Bürgen: Der Vater des Ausstellers Johann Martrer von Altheim, Ulrich ("V/o/cz") Schilher von Altheim, die Gebrüder Heinrich und Johann Maier von Hüttisheim ("Hittishain") [Alb-Donau-Kreis], Heinrich Hartmann von Ammerstetten ("Amerstetten") [Gde. Schnürpflingen/Alb-Donau-Kreis] und Albrecht Steiger von Altheim
Zeugen: Die Ulmer Richter und Bürger Peter Ungelter und Rudolf Kröwel

Kanzleivermerke: K 2 lad 32 (17. Jh.)

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren

Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)

Datum: Der geben ist dez nehsten sampstags vor sant Elsbeten tag, 1402.

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1402 November 18.

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Letzte Aktualisierung
31.01.2023, 11:26 MEZ

Entstanden


  • 1402 November 18.

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