Urkunden
Caspar Stumphart aus Gaisburg, wegen Übertretung von zwei U. und fortgesetzten Ehebruchs mit Agnes Gaunser aus Cannstatt, die er geschwängert hatte, eine Zeit lang aus Furcht vor strenger Strafe außer Landes geflohen und danach zu Stuttgart gef., jedoch auf Bitten seiner Frau und Freundschaft mit der Auflage freigel., künftig Agnes Gaunser zu meiden und sich wohl zu verhalten, gelobt eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4599
- Umfang
-
Ausf., Perg.; 2 S.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: 1) Mathis Müller, Bm. 2) Jörg Rockennbuch, beide des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Anmerkungen: Vgl. U 4598, 4601
- Kontext
-
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 2. Stuttgart, Amt >> 2.1. Amtsorte >> 2.1.11. Gaisburg
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Stumphart, Caspar
Gaisburg : Stuttgart S
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- Rechteinformation
-
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- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1529 September 7 (Regina)
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Hans Themel aus Plieningen, zu Stuttgart gef., weil er sein Gut zum Nachteil seiner Familie vertan und sich in Streitigkeiten eingelassen hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen, alle Zechen zu meiden und sich wohl zu verhalten, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.
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Wolff Mercklin aus Gaisburg [Stadt Stuttgart], wegen Bruchs einer früheren U., indem er das Gebot des Schultheißen von Gaisburg mißachtet und ungebührliche Worte gebraucht hatte, zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau und seiner Freundschaft auf künftiges Wohlverhalten freigel., gelobt unter Eid, künftig ein gehorsamer Untertan zu sein, gegen seine Landesherrschaft und die württembergischen Untertanen nichts zu unternehmen und sich keiner Empörung anzuschließen, vielmehr alle ihm zu Ohren kommenden Anschläge unverzüglich anzuzeigen, auch für die Obrigkeit und Ehrbarkeit jederzeit Partei zu nehmen, alle heimlichen Zechen und Gesellschaften zu meiden, Wehr und Harnisch an den Vogt zu Stuttgart abzuliefern und künftig außer einem Brotmesser keine Waffen mehr zu besitzen, und schwört U. W. Mercklin war ehemals vom Stadtgericht Stuttgart wegen einer schuldhaften Handlung auf Lebenszeit aus dem Fürstentum ausgewiesen, jedoch auf Bitten begnadigt und wieder in das Land eingelassen worden. - Bürgen mit 100 fl: Hans Mercklin, B. zu Stuttgart, Caspar Mercklin und Jörg Wylin, beide aus Wangen [Stadt Stuttgart], seine Brüder und sein Schwiegervater. Notiz aus dem Umbug: Johann Elias Meichßner, Stadtschreiber zu Stuttgart, bezeugt mit eigener Handschrift, daß dem Wolf Mercklin das Waffenverbot nachgelassen wurde.
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