Urkunden
Clemens Miller (Müller) von Gaisburg, schwerer Strafe verfallen, weil er wider sein Versprechen anstatt gegen die Türken nach Frankreich in den Krieg gezogen war und dadurch die Landesordnung verletzt hatte, jedoch auf seine Bitte freigel., gelobt eidlich, anstelle des strengen Rechts eine vierwöchige Turmhaft anzunehmen, künftig keinem fremden Herrn in den Krieg zuzuziehen, und schwört U.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4602
- Umfang
-
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Caspar Lutz, Stadtschreiber zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
-
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 2. Stuttgart, Amt >> 2.1. Amtsorte >> 2.1.11. Gaisburg
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:48 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1558 Januar 20
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![Caspar Stumphart, seßhaft zu Gaisburg, wegen Bruchs mehrerer U. und Landesflucht zu Stuttgart gef., jedoch aus Anlaß des ersten Einritts Kg. Ferdinands in Stuttgart und auf Bitten seiner Frau und seiner Freunde wieder zu seiner Familie eingelassen unter der Bedingung, zu einer früheren Geldstrafe von 30 fl noch 30 fl hinzuzulegen und sich wohl zu verhalten, gelobt unter Eid, dies zu halten, und schwört U. noch U 4598 C. Stumphart hatte sich im vergangenen Jahr mit einer leichtfertigen Frau eingelassen und mit ihr ein Kind gezeugt. Er war deshalb zu Stuttgart gef. und gegen das eidliche Versprechen, sein Leben lang die gedachte Person zu meiden, wieder freigel. worden. Er war jedoch mit ihr zu Cannstatt wieder ertappt und nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe zu 30 fl Strafe verurteilt worden. Nach erneuter Übertretung dieser U. war er aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c7e707e1-dc00-4302-b939-5bd229f4c347/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Michel Moseder, B. zu Stuttgart, wegen verbotenen Spiels und Verschwendungssucht zum Nachteil und Schaden seiner Familie zu Stuttgart gef., jedoch auf seine, seiner Ehefrau und Freundschaft Bitten der strengen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., künftig besser hauszuhalten, alle großen und teuren Spiele zu meiden, vielmehr nur noch gemäß der Landesordnung um 1 Pf zu spielen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bef62c09-3bdc-4fcc-abfc-6cf835deb53d/full/!306,450/0/default.jpg)
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