Tektonik

Geschäftsbereich Wirtschafts- und Arbeitsministerium

Überlieferungsgeschichte
Die Provisorische Regierung des Volksstaats Württemberg spaltete im November 1918 von dem bis dahin sehr umfassenden Geschäftsbereich des Innenministeriums ein Arbeits- und ein Ernährungsministerium ab. In der wirtschaftlichen Notlage nach dem politisch-militärischen Zusammenbruch des Reichs kam der Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für die freiwerdenden Arbeitskräfte der Rüstungsindustrie und für die heimkehrenden Soldaten, ebenso der Sicherstellung der Volksernährung vorrangige Bedeutung zu. Die Zuständigkeit des Arbeitsministeriums erstreckte sich auf Angelegenheiten von Industrie, Handel und Gewerbe, auf den Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr sowie auf soziale Fürsorgeaufgaben wie Arbeiterschutz, Sozialversicherung, Versorgung von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen. Zum Wirkungskreis des Ernährungsministeriums gehörten die Belange der Volksernährung im weitesten Sinn sowie die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben im Bereich der Landwirtschaft. Die beiden Ministerien wurden bereits im Staatshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1920 in einem Kapitel zusammengefaßt, blieben aber, wenngleich in der Folgezeit durch Minister-Personalunion auch sonst miteinander eng verbunden, organisatorisch getrennt. Infolge der 'Verreichlichung' der Bahn- und Post- sowie Arbeitsverwaltung verloren sie einen Teil ihren Kompetenzen. Mit dem Gesetz vom 6. November 1926 über das Staatsministerium und die Ministerien trat an ihre Stelle das Wirtschaftsministerium. Bei diesem waren von da an die gesamte staatliche Wirtschaftspflege (Landwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe) und die Aufgaben der sozialen Fürsorge vereinigt.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945

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Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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