Tektonik

Geschäftsbereich Justizministerium

Überlieferungsgeschichte
Das 1806 errichtete Justizministerium übte die Dienstaufsicht über die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Landesstrafanstalten und die sonstigen Justizbehörden des Landes aus. Es entschied über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei den Gerichten und über die Bestellung öffentlicher Notare. Ferner bereitete es Gesetze und Verordnungen vor, soweit diese auf die rechtlichen Verhältnisse und die Justizpflege Bezug hatten. Ende 1934 wurde im Zuge der 'Verreichlichung' der Justizverwaltung das Württ. Justizministerium aufgehoben. Als oberste Vertreter des Reichsministers der Justiz in Württemberg fungierten in den Jahren 1935 bis 1945 der Oberlandesgerichtspräsident und der Generalstaatsanwalt in Stuttgart.
Die altwürttembergische Gerichtsverfassung wurde durch König Friedrich ab 1806 völlig umgestaltet. 1811 wurde in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht eingerichtet; als nächst höheres Gericht bestand seit 1806 das Oberjustizkollegium mit zwei Senaten: der 1. Senat als Kriminaltribunal (Strafgerichtshof) in Esslingen, der 2. Senat als Appellationszivilgericht. Zugleich wurde der bisher nur als Deputation bestehende Tutelarrat (Vormundschaftsrat) mit seiner bisherigen Aufgabe der Oberaufsicht über das gesamte Pupillen- (= Mündel-) Wesen für das ganze Land als ständiges Gericht eingerichtet. Als oberstes Gericht wurde das Oberappellationstribunal (Oberberufungsgericht), meist kurz Obertribunal genannt, mit Sitz in Tübingen bestimmt. 1819 erfuhr diese Gerichtsverfassung eine durchgreifende Umgestaltung, als anstelle des Oberjustizkollegiums vier Kreisgerichtshöfe in Esslingen, Tübingen, Ellwangen und Ulm mit je drei (Kriminal-, Zivil- und Pupillensenat), ab 1822 vier Senaten (zusätzlich Ehegerichtlicher Senat) errichtet wurden. Zugleich verlegte man das Obertribunal nach Stuttgart, es bekam ebenfalls vier Senate, Kriminaltribunal und Tutelarrat wurden aufgelöst. 1843 wurde die Staatsanwaltschaft eingeführt, 1849 erfolgte die Errichtung von acht Schwurgerichtshöfen in Esslingen und Ludwigsburg, Tübingen und Rottweil, Ellwangen und Schwäbisch Hall, Ulm und Biberach. 1868 wurden zu den bestehenden vier Kreisgerichtshöfen vier weitere in Heilbronn, Schwäbisch Hall, Rottweil und Ravensburg eingerichtet; der Kreisgerichtshof Esslingen wurde nach Stuttgart verlegt, die Staatsanwaltschaft verselbstständigt. Zum 1.10.1879 wurden die Kreisgerichtshöfe infolge der Reichsjustizgesetzgebung Landgerichte, aus dem Obertribunal entstand das Oberlandesgericht Stuttgart. 1932 wurde das Landgericht Schwäbisch Hall aufgehoben. Die dem Strafvollzug dienenden Gefängnisse, Zucht- und Arbeitshäuser erfuhren im Laufe des 19. und 20. Jh. vielfach Umgestaltungen.

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945

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18.04.2024, 10:40 AM CEST

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