Tektonik

Justizministerium

Überlieferungsgeschichte
Das 1806 errichtete Justizministerium übte die Dienstaufsicht über die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Strafanstalten und sonstigen Justizbehörden des Landes aus. Es entschied über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei den Gerichten und über die Bestellung öffentlicher Notare. Ferner bereitete es Gesetze und Verordnungen vor, soweit diese die rechtlichen Verhältnisse und die Justizpflege betrafen. Ende 1934 wurde im Zuge der "Verreichlichung" der Justizverwaltung das Württ. Justizministerium aufgehoben. Als oberste Vertreter des Reichsministers der Justiz in Württemberg fungierten in den Jahren 1935 bis 1945 der Oberlandesgerichtspräsident und der Generalstaatsanwalt in Stuttgart. Die erhaltenen Akten des Justizministeriums dokumentieren die Zeit von 1806 bis zum politischen Umsturz 1918/19. Die zwischen 1920 und 1934 erwachsenen Unterlagen des Justizministeriums wurden 1944 fast vollständig vernichtet.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

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