Tektonik
Geschäftsbereich Finanzministerium
Überlieferungsgeschichte
Nach dem Organisationsmanifest vom 18. März 1806 gehörte zum Geschäftskreis des Finanzministeriums alles, 'was sich auf Staatseinnahmen bezog', ebenso die Oberaufsicht über die Staatshauptkassen, über das Rechnungswesen und über die Staatsausgaben. Dem Finanzministerium war die Verwaltung des Kammerguts, der staatlichen Forsten sowie des Münz- und Postwesens übertragen (letzteres allerdings nur, soweit es sich um Einnahmen und Ausgaben handelte). Dieser Zuständigkeitsbereich erfuhr im Lauf der folgenden 120 Jahre keine grundlegenden Veränderungen. Dem Finanzministerium unterstellte Behörden für die allgemeine Finanzverwaltung waren die 1817-1850 bestehenden Kreisfinanzkammern, denen die Kameralämter unterstanden. Ihre Aufgaben gingen 1850 an die Domänendirektion über. Nach dem Staatshandbuch 1862 (S. 179) bestand die Finanzverwaltung aus sechs Unterbehörden: 1. der Oberfinanzkammer, die sich in die vier Abteilungen für Domänen und Bauten (Domänendirektion), für Forste (Forstdirektion), für die Verkehrsanstalten und für das Bergwesen (Bergrat) gliederte, 2. der Oberrechnungskammer (zur Überwachung der staatlichen Ausgaben), 3. der Staatskassenverwaltung, 4. dem Steuerkollegium, 5. dem Statistisch-topographischen Bureau und 6. der Ablösungskassen-Kommission. DieVerkehrsabteilung ging 1864 an das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten über.
Das Gesetz über das Staatsministerium und die Ministerien vom 6. November 1926 wies dem Finanzministerium als Geschäftskreis zu: 1. den Staatshaushalt; 2. die Verwaltung des staatlichen Finanzvermögens, namentlich der staatlichen Forsten; 3. die Pflege der Forstwirtschaft; 4. das staatliche Hochbauwesen; 5. die Landessteuern und im Benehmen mit dem Innenministerium die Gemeindesteuern; 6. die Reichsfinanzen und Reichssteuern im Gebiet von Württemberg; 7. das Beamtenrecht und die Beamtenwohlfahrtspflege; 8. das staatliche Kassen- und Rechnungswesen; 9. das Vermessungs- und Vermarkungswesen; 10. die allgmeine Statistik und Landeskunde; 11. die Staatsschulden; 12. das Geld- und Münzwesen; 13. die Angelegenheiten der Württ. Notenbank und der anderen Privatnotenbanken; 14. die Staatslotterie.
1921 wurde dem Finanzministerium als besondere Behörde die Bauabteilung angegliedert, in der die Zuständigkeiten des ehemaligen Bergrats und der aufgelösten Domänendirektion vereinigt waren. Ihr oblag nun die Verwaltung des Staatseigentums an Gebäuden, Domänen und einzelnen Grundstücken, die Leitung des Bauwesens jeder Art an den Staatsgebäuden, die Leitung und Aufsicht über die Verwaltung und den Betrieb der Münze in Stuttgart und der staatlichen Salinen sowie die allgemeine Dienstaufsicht über die Staatsrentämter, die Bezirksbauämter und die Badeverwaltung Wildbad.
Dem Finanzministerium unterstand auch das 1822-1921 bestehende Finanzarchiv als Ressortarchiv, aus dessen umfangreichen Beständen die unter E 226 verwahrten Rechnungsbände und -akten stammen.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945
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18.04.2024, 10:40 MESZ
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