Tektonik

Finanzministerium Württemberg-Hohenzollern

Überlieferungsgeschichte
Nach der Bildung der vorläufigen Landesregierung von Baden-Württemberg regelten die Erste und Dritte Verordnung der vorläufigen Regierung zur Überleitung von Verwaltungsaufgaben vom 10. Juni und 21. Juli 1952 sowie die Verordnung der vorläufigen Regierung über den Aufbau der Finanzverwaltung vom 17. November 1952 die Übernahme von Geschäften und Zuständigkeiten der Abwicklungsstellen der bisherigen Länder auf das neue Finanzministerium in Stuttgart bzw. auf die Regierungspräsidien. Aufgrund der Anordnung der vorläufigen Regierung über die Organisation der Regierungspräsidien vom 20. Oktober 1952 war beim Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern die Abteilung II (Finanzwesen) für die Angelegenheiten der staatlichen Finanz- und Vermögensverwaltung einzurichten.
Das Finanzministerium Württemberg-Hohenzollern gliederte sich nach dem Organisationsplan vom Januar 1948 in folgende Abteilungen: I. Personalangelegenheiten, Organisation und Verwaltung, Organisation der Finanzämter; II. Haushalt, Beamtenrecht einschließlich Besoldungs- und Versorgungswesen, Kassen- und Rechnungsabteilung, Requisitions- und Kriegsfolgeverpflichtungen; III. Verbrauchsabgaben, Zölle und Monopolverwaltung; IV. Steuern; V. Vermögenskontrolle; VI. Geldwesen, Kreditinstitute,
Privatversicherungen; VII. Domänen- und Gebäudeverwaltung; VIII. Staatliche Hochbauverwaltung; IX. Bodenuntersuchungen. Nach dem Organisationsplan vom 1. Januar 1950 besaß es die folgenden acht Abteilungen: I. Personal- und Besoldungswesen, Organisation und Verwaltung, Organisation der Finanzämter sowie deren allgemeine Haushalts- und Kassenangelegenheiten, allgemeine Rechtsfragen; II. Staatshaushalt, Kassen- und Rechnungswesen, Beamtenrecht und
-versorgung sowie -wohlfahrtspflege, Besoldungswesen, Finanzausgleich, Besatzungskosten, Besatzungsfolgekosten; III. Verwaltung der Zölle, Verbrauchssteuern, Monopole, Mitarbeit bei der Zollverwaltung; IV. Verwaltung der Besitz- und Verkehrssteuern; V. Aufsicht über Bank- und Versicherungsinstitute, Bank- und Versicherungswesen, Verwaltung der Ausgleichsforderungen
(Staatsschuldenverwaltung), Kredit- und Bürgschaftsgeschäfte des Landes; VI. Vermögensverwaltung; VII. Durchführung des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung mit Hilfe der unterstellten Kreisämter für Vermögenskontrolle; VIII. Bauliche Unterhaltung des staatlichen Gebäude- und Grundbesitzes, Planung und Ausführung staatlicher Neubauten, Sach- und Mietwertberechnungen, bautechnische Beratung der Kultverwaltung bei Bauvorhaben der Gemeinden für Schulen und Lehrerwohnungen, Dienstaufsicht über die Bezirksbauämter und Spezialbauämter für französisches Militärbauwesen.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen

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03.04.2025, 08:37 MESZ

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