Tektonik
Innenministerium Württemberg-Hohenzollern
Überlieferungsgeschichte
Nach der Bildung der vorläufigen Landesregierung von Baden-Württemberg wurde die Übernahme von Geschäften und Zuständigkeiten der Abwicklungsstellen der bisherigen Länder auf das neue Innenministerium in Stuttgart in der Ersten, Dritten und Vierten Verordnung der vorläufigen Regierung zur Überleitung von Verwaltungsaufgaben vom 10. Juni, 21. Juli und 22. September 1952 geregelt. Die Erste Verordnung der vorläufigen Regierung über die staatlichen Mittelinstanzen vom 22. September 1952 mit Wirkung vom 1. Oktober 1952 übertrug dem neu zu bildenden Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern u.a. auch die Zuständigkeiten der Abwicklungsstelle des Innenministeriums Württemberg-Hohenzollern.
Nach dem Organisationsplan vom 1. Januar 1950 gliederte sich das Innenministerium Württemberg-Hohenzollern in 14 Abteilungen: I. Allgemeine Dienst- und Personalangelegenheiten; II. Rechtssachen, Behördenorganisation, Haushalts-und Rechnungswesen; III: Öffentliche Ordnung; IV. Gemeinde- und Körperschaftsangelegenheiten; V. Hochbau, Landesplanung; VI. Straßen- und Wasserbau; VII. Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, Wasserrecht, Bergwesen; VIII. Kriegsschäden, Wohnungswesen, Feuerverhütung,
Beschaffungswesen; IX. Wohlfahrtswesen; X. Gesundheitswesen; XI.
Veterinärwesen; XII. Straßenverkehr; XIII. Eisenbahnen, Binnenschiffahrt, Luftverkehr; XIV. Katastervermessung. Beim Innenministerium war angesiedelt der Staatskommissar für die Umsiedlung, die Hauptvermessungsabteilung XII Württemberg/Hohenzollern/Baden-Süd, die Landespolizeidirektion mit Landeskriminalpolizeiamt und Polizeifachschule.
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