Tektonik
Arbeitsministerium Württemberg-Hohenzollern
Überlieferungsgeschichte
Nach der Bildung der vorläufigen Landesregierung von Baden-Württemberg regelten die Erste, Dritte und Vierte Verordnung der vorläufigen Regierung zur Überleitung von Verwaltungsaufgaben vom 10. Juni, 21. Juli und 22. September 1952 die Übernahme von Zuständigkeiten und Geschäften der Abwicklungsstellen der bisherigen Länder auf das neue Arbeitsministerium in Stuttgart. Die Erste Verordnung der vorläufigen Regierung über die staatlichen Mittelinstanzen vom 22. September 1952 mit Wirkung vom 1. Oktober 1952 übertrug dem neu zu bildenden Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern auch die Zuständigkeiten der Abwicklungsstelle des Arbeitsministeriums Württemberg-Hohenzollern. Aufgrund der Anordnung der vorläufigen Regierung über die Organisation der Regierungspräsidien vom 20. Oktober 1952 war beim Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern die Abteilung III Wirtschaft, Landwirtschaft, Arbeit einzurichten.
Das Arbeitsministerium Württemberg-Hohenzollern gliederte sich nach dem Organisationsplan vom 1. Januar 1950 in folgende Abteilungen: I. Verwaltung (Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen, Vorprüfung, Bücherei, Archiv, Presseangelegenheiten), Versorgung, Wiedergutmachung; II. Arbeitsrecht (Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitsschutzgesetzgebung, Sozialverfassung, Betriebsräte,
Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände); II A. Lohnpolitik (Tarifregister, Lohnstatistik, Schlichtung); II B. Gewerbeaufsicht; III. Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsversicherung, Sozialeinrichtungen der Betriebe); IV. Arbeitslenkung (Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung und
-fürsorge, Berufsnachwuchslenkung, Beschäftigung Schwerbeschädigter).
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Arbeit und Soziales
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03.04.2025, 08:37 MESZ
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