Tektonik

Geschäftsbereich Ministerium des Kultus und Unterrichts

Überlieferungsgeschichte

Noch im 19. Jahrhundert war das höhere Schulwesen in Baden sehr uneinheitlich. Erst nach längerer Entwicklung blieben von den Lyceen, Gymnasien, Lateinschulen, Höheren Bürgerschulen etc. nur Anstalten mit 9 Klassen und Hochschulreife (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen), mit 6-7 Klassen (Realprogymnasien, Realschulen) und mit 4 Klassen (Aufbaurealschulen). Auf Grund einer Verordnung des Reiches wurden die Realgymnasien, Realprogymnasien und Oberrealschulen 1938 zur "Deutschen Oberschule" zusammengefaßt. Für Mädchen gab es eigene Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen bzw. Oberschulen. Träger der vor allem altsprachlich orientierten Gymnasien waren der Staat, aller anderen Lehranstalten, in denen stärker neuere Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften gelehrt wurden, die Kommunen unter Beihilfe, Aufsicht und Leitung des Staats. Alle unterstanden sie direkt dem Ministerium des Kultus und Unterrichts.
Die Ausbildung der Lehrer erfolgte noch im 19. Jahrhundert weitgehend durch praktische Lehre bei einem Lehrer; auch wurde erst seit 1926 das Abitur als Berufsvoraussetzung verlangt. Die Gründung von Präparandenschulen / Vorseminaren (u. a. in Gengenbach, Lahr und Villingen für Lehrerinnen) und Seminaren (u. a. 1839-1924 in Meersburg und 1904-1932 in Freiburg für Lehrer, ab 1890 in Freiburg für Lehrerinnen) verbesserte die Ausbildung entscheidend.
Die Aufsicht über die bis 1868 fast durchweg konfessionellen Volksschulen und deren Lehrer oblag bis zum Gesetz vom 9.10.1860 in jedem Bezirksamt einer evangelischen bzw. katholischen Bezirksschulvisitatur, danach staatlichen Bezirksschulvisitaturen (seit 1864 Kreisschulvisitaturen, später Kreisschulämter). Sie ressortierten zunächst beim Innenministerium, ab 1881 beim Ministerium der Justiz, ab 1911 beim Ministerium des Kultus und Unterrichts. Bis 1911 waren sie dem Ober-Schulrat als zentraler Mittelbehörde unterstellt. Die 1864 gebildeten Schulkreise umfaßten jeweils mehrere Bezirksämter; in einigen Städten (u. a. Freiburg) nahmen Stadtschulämter die Aufgaben der Kreisschulämter wahr. Die örtliche Aufsicht über die Volksschulen und das Schulvermögen oblag den Ortsschulbehörden.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden 1806-1945: Untere Behörden, untere Sonderbehörden

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24.04.2024, 14:36 MESZ

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